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Tragwerkmeldung: Ab 12. August digital

Die Errichtung von Tragwerken, ob aus Stahl, Spann- oder Stahlbeton, muss angemeldet werden. Ab 12. August erfolgen diese Meldungen digital.

Die öffentliche Verwaltung wird Schritt für Schritt digitaler. Dies gilt auch für technische Bereiche. So können Ingenieure, Architekten und Techniker die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung von Tragwerken ab dem 12. August 2016 digital vornehmen und müssen dazu nicht mehr an den Sitz der Dienststelle im ehemaligen Trade Center in der Bozner Garibaldi-Straße 4 kommen.

An die 3000 Tragwerksbauten werden Jahr für Jahr in der zuständigen Landesdienststelle angemeldet, die Teil des Amtes für Geologie und Baustoffprüfung in der Landesabteilung Hochbau ist. Diese hat die Aufgabe, im Sinne der gesamtstaatlichen Vorgaben die Meldungen von Tragwerken entgegen zu nehmen. Galt diese Bestimmung zunächst nur für Bauwerke aus Stahlbeton oder aus Stahl, so wurde sie 2009 mit den Vorgaben für ein erdbebensicheres Bauen auf alle Trägersysteme ausgedehnt, unabhängig ob aus Stahl, Stahlbeton oder beispielsweise Holz. Die Meldungspflicht zielt darauf ab, die Sicherheit im Bauwesen zu gewährleisten. 

Im Sinne der gesamtstaatlichen Ordnung der digitalen Verwaltung treten zum Stichtag 11. August die digitalen Verfahren an die Stelle der Akten aus Papier. Dies gilt auch für Meldung von Tragwerken und die zuständige Dienststelle, die somit ab dem 12. August die digitale Meldung einführt. "Zu diesem Zweck wird derzeit die Homepage der Dienststelle erneuert", erklärt Projektleiter Luca Purrello. Zudem werden alle Formblätter aktualisiert, die Software angepasst und ein Leitfaden ins Netz gestellt. In der Folge solle sich die Seite zu einem Landesportal entwickeln, zu dem auch die Gemeinden Zugang haben, kündigt der Direktor im Landesamt für Geologie und Baustoffprüfung, Volkmar Mair an. Der zuständige Landesrat Christian Tommasini verspricht sich von der Digitalisierung nicht zuletzt eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bis hin zur Bewohnbarkeitserklärung.

jw