Rundschreiben
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Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen 2016 - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 12 in der Sitzung vom 12.01.2016
Prämisse - Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für den Bau und die Planung von Straßen“ sind am 17. November 2006 in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln. Das „Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen“ wurde von den Abteilungen 10 – Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 – Straßendienst im Laufe des Jahres 2015 erlassen und mit Beschluss Nr. 12 vom 12.01.2016 von der Landesregierung genehmigt. Das Verzeichnis entspricht dem letzten Stand der Kenntnisse und der Technik und überwiegt in Zweifels- bzw. Konfliktfalle über die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für den Bau und die Planung von Straßen“ da sie spezifischer und rezenter sind. Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der Konsulenz von Prof. Maurizio BOCCI - Universität Ancona Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Renza Espen, Sergio Finozzi, Günther Kiem, Volkmar Mair, Philipp Sicher, Herbert Mahlknecht. Die Verwendung des Verzeichnisses (auch auszugsweise), ist unter der Voraussetzung, dass auf die Quelle verwiesen wird, gestattet. Beiliegendes Verzeichnis kann Ajourierungen erfahren. Man ersucht vor Anwendung desselben zu kontrollieren, ob man über die letzte Ausgabe verfügt. Letzte Ajourierung: Februar 2023
Download- Beschluss Nr. 12 vom 12.01.2016
(PDF 2012 KB) - Verkehrsdaten 2015 mit ESAL Berechnung in Millionen
(nur auf italienisch) (PDF 527 KB) - Verkehrsdaten 2016 mit ESAL Berechnung in Millionen
(nur auf italienisch) (PDF 523 KB) - Verkehrsdaten 2018 mit ESAL Berechnung in Millionen
(nur auf italienisch) (PDF 56 KB) - Verkehrsdaten mit ESAL Berechnung in Millionen in den nächsten 20 Jahren (bezügl. Verkehrsdaten Jahr 2021)
(nur auf italienisch) (PDF 289 KB)
- Beschluss Nr. 12 vom 12.01.2016
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Information privacy
Information gemäß Art. 13 und Art. 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 und gemäß GvD Nr. 196/2003
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(PDF 111 KB)
- Information Privacy
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Technischen Richtlinien für bituminöse Beläge, Straßenober- und Unterbau (Version 2021) - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 416 in der Sitzung vom 11.05.2021
Prämisse - Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für den Bau und die Planung von Straßen“ sind am 17. November 2006 in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln. Dies gilt auch für das von den Abteilungen 10 – Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 – Straßendienst, verfasste „Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen“ aus dem Jahre 2015. Im Sinne des Rundschreibens des Umweltministeriums vom 15. Juli 2005 Nr. 5205 und um die Verwendung von Recyclingmaterial in Südtirol zu fördern, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017 die „Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen“ erlassen. Die „Technische Richtlinien für bituminöse Beläge 2017“ und die „Technischen Richtlinien für den Straßenunterbau 2017“, sind widerrufen worden und durch die „Technischen Richtlinien für bituminöse Beläge, Straßenober- und Unterbau (Version 2021)“ - Beschluss der Landesregierung Nr. 416 vom 11.05.2021, ersetzt worden. Die „Technischen Richtlinien für bituminöse Beläge, Straßenober- und Unterbau (Version 2021)“ entsprechen dem letzten Stand der Kenntnisse und der Technik und überwiegen im Zweifels- bzw. Konfliktfalle über alle anderen Dokumente und Richtlinien des Landes zu diesem Thema, da sie spezifischer und rezenter sind. Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der technischen Unterstützung von Prof. Maurizio BOCCI - Universität Ancona Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Stephan Bauer, Mauro Caresia, Tiziana Corapi, Renza Espen, Sergio Finozzi, Roberto Giordani, Klaus Kaneider, Volkmar Mair, Davide Maniezzo, Ulrich Obojes, Götz Rufinatscha, Umberto Simone, Johannes Strimmer. Die Verwendung beiliegender Richtlinien (auch auszugsweise), ist unter der Voraussetzung, dass auf die Quelle verwiesen wird, gestattet. Beiliegende technische Richtlinien können Ajourierungen erfahren. Man ersucht vor Anwendung derselben zu kontrollieren, ob man über die letzte Ausgabe verfügt. Letzte Ajourierung: Mai 2021
Download- Beschluss Nr. 416 vom 11.05.2021
(PDF 6690 KB) - Technische Richtlinien für bituminöse Beläge, Straßenober- und Unterbau - Einheitstext
(PDF 2361 KB) - 01 Straßenkörper
(PDF 378 KB) - 02 Bodenverbesserung Kalk
(PDF 156 KB) - 03 Bodenverbesserung Kalk Zement
(PDF 194 KB) - 04 Ungebundene Tragschichten
(PDF 197 KB) - 05 Zement gebundene Tragschichten
(PDF 193 KB) - 06 Zement Bitumenemulsion stabilisierte Mischungen
(PDF 133 KB) - 07 Tragschicht Heißasphalt
(PDF 166 KB) - 08 Tragschicht modifiziert
(PDF 210 KB) - 09 Tragschicht modifiziert hohe Verarbeitkeit
(PDF 212 KB) - 10 Kaltrecycelte Tragschicht
(PDF 130 KB) - 11 Ausgleichsschicht
(PDF 141 KB) - 12 Ausgleichsschicht modifiziert
(PDF 181 KB) - 13 Binderschicht Heißasphalt
(PDF 163 KB) - 14 Binderschicht modifiziert
(PDF 206 KB) - 15 Binderschicht modifiziert hohe Verarbeitkeit
(PDF 204 KB) - 16 Deckschicht Heißasphalt
(PDF 169 KB) - 17 Deckschicht modifiziert
(PDF 209 KB) - 18 Deckschicht Hauptstraßen
(PDF 173 KB) - 19 Deckschicht modifiziert hohe Verarbeitkeit
(PDF 209 KB) - 20 Deckschicht Ort
(PDF 168 KB) - 21 Deckschicht AC10 Lärmminderung
(PDF 210 KB) - 22 Deckschicht Splittmastix
(PDF 209 KB) - 23 Deckschichten hell Hauptstraßen
(PDF 199 KB) - 24 Deckschichten hell Ortschaften
(PDF 200 KB) - 25 Deckschicht Gummigranulat Dry Italia
(PDF 207 KB) - 26 Deckschicht Gummigranulat Wet
(PDF 194 KB) - 27 Verfülltes poröses Mischgut
(PDF 218 KB)
- Beschluss Nr. 416 vom 11.05.2021
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Anweisungen zur Anwendung der aktualisierten technischen Bestimmungen für Bauten - Ministerialdekret vom 17. Jänner 2018
Download- Ministerialdekret vom 17. Jänner 2018
(PDF 22035 KB)
- Ministerialdekret vom 17. Jänner 2018
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Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen
Im Amtsblatt vom 19. Dezember 2017, Nr. 51 wurde das Dekret des Landeshauptmannes vom 6. Dezember 2017, Nr. 44 "Änderung der Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen" veröffentlicht.
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Die Verordnung 54/2009 in geltender Fassung enthält die Änderungen laut Verordnung 44/2017. -
Technische Richtlinien für bituminöse Beläge 2017 - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 1337 in der Sitzung vom 05.12.2017
Prämisse - Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für den Bau und die Planung von Straßen“ sind am 17. November 2006 in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln. Dies gilt auch für das von den Abteilungen 10 – Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 – Straßendienst, verfasste „Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen“ aus dem Jahre 2015. Im Sinne des Rundschreibens des Umweltministeriums vom 15. Juli 2005 Nr. 5205 und um die Verwendung von Recyclingmaterial in Südtirol zu fördern, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017 die „Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen“ erlassen. Die „Technische Richtlinien für bituminöse Beläge 2016“, sind widerrufen worden und durch die technischen Richtlinien für bituminöse Beläge 2017 - Beschluss der Landesregierung Nr. 1337 vom 05.12.2017, ersetzt worden. Die technischen Richtlinien für bituminöse Beläge 2017 entsprechen dem letzten Stand der Kenntnisse und der Technik und überwiegen im Zweifels- bzw. Konfliktfalle über alle anderen Dokumente und Richtlinien des Landes zu diesem Thema, da sie spezifischer und rezenter sind. Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der Konsulenz von Prof. Maurizio BOCCI - Universität Ancona Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Renza Espen, Sergio Finozzi, Günther Kiem, Volkmar Mair, Philipp Sicher, Herbert Mahlknecht, Stephan Bauer, Umberto Simone, Johannes Strimmer, Vincenza Torino. Die Verwendung beiliegender Richtlinien (auch auszugsweise), ist unter der Voraussetzung, dass auf die Quelle verwiesen wird, gestattet.
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Beiliegende technische Richtlinien können Ajourierungen erfahren. Man ersucht vor Anwendung derselben zu kontrollieren, ob man über die letzte Ausgabe verfügt. Letzte Ajourierung: Dezember 2017- Deckschichten - HEISSASPHALT 2016
(PDF 94 KB) - Deckschichten - MODIFIZIERT 2016
(PDF 97 KB) - Deckschichten - HAUPTSTRASSEN 2016
(PDF 96 KB) - Deckschicht - ORT 2016
(PDF 94 KB) - Deckschichten - SPLITTMASTIX 2016
(PDF 98 KB) - Binderschichten - HEISSASPHALT 2016
(PDF 98 KB) - Binderschichten - MODIFIZIERT 2016
(PDF 103 KB) - Tragschichten - HEISSASPHALT 2016
(PDF 100 KB) - Tragschichten - MODIFIZIERT 2016
(PDF 104 KB) - Deckschicht - ASPHALT RUBBER "DRY" 2016
(PDF 107 KB) - Deckschicht - ASPHALT RUBBER "WET" 2016
(PDF 97 KB) - AUSGLEICHSSCHICHTEN 2016
(PDF 71 KB) - AUSGLEICHSSCHICHTEN 2017
(PDF 74 KB) - DECKSCHICHT AC10 Lärmminderung 2017
(PDF 98 KB) - PORÖSES MISCHGUT halbstarrer Belag 2017
(PDF 100 KB) - KALTRECYCELTE TS 2017
(PDF 57 KB) - Beschluss Nr. 1337 vom 05.12.2017
(PDF 4692 KB)
- Deckschichten - HEISSASPHALT 2016
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Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 398 in der Sitzung vom 11.04.2017
Prämisse - Das vorliegende Dokument beschreibt zusammen mit den beigelegten technischen Datenblättern die Eigenschaften und die Qualität, die Recyclingbaustoffe in Hinblick auf Bautechnik und Umweltverträglichkeit aufweisen müssen. Es werden die möglichen Anwendungsbereiche der Recyclingbaustoffe angegeben, damit diese zum besten Vorteil wieder verwendet werden. Um Recyclingbaustoffe neuerlich in den Bauzyklus einführen zu können, ist die Definition eines einheitlichen, qualitativen Standards Voraussetzung. Die Recyclingbaustoffe müssen daher dieselben erforderlichen Eigenschaften in Hinblick auf Gebrauch und Dauer aufweisen, wie die natürlichen primären Baustoffe, die am meisten Verwendung finden. Das vorliegende Dokument soll im Einvernehmen mit dem B.D.L. 27/09/2016, n. 1030, “Bestimmungen zur Wiederverwertung von Baurestmassen und zur Qualität von Recyclingbaustoffen” verwendet werden, das den Gebrauch der Recyclingbaustoffe als Abfall regelt und die Grenzen der physikalischen und chemischen Eigenschaften bestimmt, denen der Recyclingbaustoff unterliegt, um nicht als Abfall betrachtet zu werden. Es ist möglich und sogar empfohlen, Mischungen von zertifizierten Produkten zu verwenden, um den technischen Eigenschaften für die folgenden Verwendungsarten gerecht zu werden. Es ist Aufgabe des Projektanten die geeigneten Mischungen und/oder Produkte in Abhängigkeit des Gebrauches zu finden und die besten Anwendungsbereiche zu ermitteln. Die im vorliegenden Dokument angeführten Beispiele sollen als möglicher Vorschlag und Anregung gedacht sein. Letzte Ajourierung: Juni 2017
Download- Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017
(PDF 4132 KB)
- Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017
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Technische Richtlinien für den Straßenunterbau 2017 - GENEHMIGT MIT BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG Nr. 630 in der Sitzung vom 13.06.2017
Die Richtlinien „Funktionelle und geometrische Normen für den Bau und die Planung von Straßen“ sind am 17. November 2006 in Kraft getreten und dienen als Referenz für alle weiteren Dokumente, welche den Straßenbau in Südtirol regeln. Dies gilt in analoger Weise auch für das von den Abteilungen 10 – Tiefbau, 11 - Hochbau und Technischer Dienst und 12 – Straßendienst, verfasste „Verzeichnis der Bezugsbauweisen zur Dimensionierung von Asphaltstraßen“ aus dem Jahre 2015. Im Sinne des Rundschreibens des Umweltministeriums vom 15. Juli 2005 Nr. 5205 und um die Verwendung von Recyclingmaterial in Südtirol zu fördern, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 398 vom 11.04.2017 die „Richtlinien zu Qualität und Gebrauch von Recyclingbaustoffen“ erlassen. Es war daher zweckmäßig, neue, dem Stand der Kenntnisse und der Technik entsprechende „Technische Richtlinien für den Straßenunterbau“, zu erarbeiten, welche vom technischen Landesbeirat am 18.05.2017 mit positivem Gutachten Nr. 12 (Akt Nr. 8-294) genehmigt worden sind. Im Zweifels- bzw. Konfliktfalle überwiegen die obgenannten „Technischen Richtlinien für den Straßenunterbau“ über alle anderen Dokumente und Richtlinien des Landes zu diesem Thema, da sie spezifischer und rezenter sind. Projekt der Abteilungen 10, 11, 12 mit der Konsulenz von Prof. Maurizio BOCCI - Universität Ancona Arbeitsgruppe: Maurizio Bocci, Renza Espen, Sergio Finozzi, Günther Kiem, Volkmar Mair, Philipp Sicher, Herbert Mahlknecht, Roland Vitaliani, Ulrich Obojes, Stephan Bauer. Die Verwendung beiliegender Richtlinien (auch auszugsweise), ist unter der Voraussetzung, dass auf die Quelle verwiesen wird, gestattet. Beiliegende technische Richtlinien können Ajourierungen erfahren. Man ersucht vor Anwendung derselben zu kontrollieren, ob man über die letzte Ausgabe verfügt. Letzte Ajourierung: Juni 2017
Download- Beschluss Nr. 630 vom 13.06.2017
(PDF 2412 KB) - Straßenunterbau 2017 Einheitstext
(PDF 1007 KB) - 1/6: Straßenkörper
(PDF 707 KB) - 2/6: Bodenverbesserung Kalk
(PDF 548 KB) - 3/6: Bodenverbesserung Kalk und Zement
(PDF 567 KB) - 4/6: Ungebundene Tragschichten
(PDF 576 KB) - 5/6: Zement-verbundene Tragschichten
(PDF 582 KB) - 6/6: Recycling GK mit Zement und Emulsion
(PDF 560 KB)
- Beschluss Nr. 630 vom 13.06.2017
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Programm für die Durchführung der Hochbauarbeiten 2022 - 2024
Jahresprogramm im Sinne des Art. 7 des LG Nr. 16 vom 17.12.2015
Download- Beschluss der Landesregierung Nr. 340 vom 17.05.2022
(PDF 1237 KB)
- Beschluss der Landesregierung Nr. 340 vom 17.05.2022
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Programm für die Durchführung der Hochbauarbeiten 2021 - 2023
Jahresprogramm im Sinne des Art. 7 des LG Nr. 16 vom 17.12.2015
Download- Beschluss Nr. 434 vom 18.05.2021
(PDF 1202 KB)
- Beschluss Nr. 434 vom 18.05.2021