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Nutzung von Wohnräumen in teils unterirdischen Geschossen vereinfacht

Einen Beschluss zur Nutzung von Wohnraum hat die Landesregierung auf Initiative von LR Kuenzer gefasst. Sind zwei Drittel des Wohnraums oberirdisch, darf die Kubatur für Wohnzwecke genutzt werden.

Auf Vorschlag von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat die Landesregierung der Anpassung der Musterbauordnung des Landes, welche die Gemeinden in der Folge übernehmen, zugestimmt. Derzeit kann die Benutzungserklärung für ein Gebäude für Wohnzwecke nur dann gegeben werden, wenn zwei Drittel eines gesamten Geschosses über der Erde liegen. "In Südtirol gibt es vor allem bei Gebäuden in Hanglage, also einer tollen Wohnlage, Probleme. Zur Hangseite hin liegen Räumlichkeiten unter der Erde, auch wenn sie nicht für Wohnzwecke genutzt werden", erklärt die Landesrätin. Dem soll nun mit einer Änderung der Musterbauordnung abgeholfen werden. "Wir haben präzisiert, dass die Benutzungsgenehmigung für Wohnzwecke dann erteilt wird, wenn zwei Drittel der jeweiligen Wohnräume  über der Erde liegen", sagt Kuenzer. Im konkreten Fall bedeutet dies: in teilweise unterirdischen Geschossen dürfen Haupträume (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche), die Wohnzwecken oder dem Tagesaufenthalt dienen, nur dann untergebracht werden, wenn mindestens zwei Drittel ihres Volumens oberirdisch angeordnet sind. 


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LPA/uli