Kostenvergütungen zugunsten Studierender mit Behinderungen
Studierende mit Behinderungen können ab Inskription in ein Universitätsstudium um Vergütung der Kosten für einen Betreuungs- und Begleitdienst, der Transportkosten, der Kosten für den Ankauf von studienrelevanten Hilfsmitteln sowie der Kosten für andere, zur Beseitigung von Barrieren in der Hochschulbildung geeignete Dienstleistungen, ansuchen.