Forschungsdoktorat, Studienstipendium, Forschungsauftrag
Rechtsquellen
- Gesetz 13.08.1984 Nr. 476
- Gesetz 28.12.2001 Nr. 448
- Gesetz 30.11.1989 Nr. 398
- Gesetz 23.12.1992 Nr. 498
- Gesetz 30.12.2010 Nr. 240 - Art. 19
- Gesetz 30.12.2010 Nr. 240 - Art. 22
- Ministerialrundschreiben Nr. 120 vom 04.11.2002
- Ministerialrundschreiben Nr. 15 vom 22.02.2011
- Mitteilung des Schulamtsleiters vom 25.03.2011
Übersicht
Forschungsdoktorat ohne Stipendium und mit unbefristetem Arbeitsvertrag |
100 % Bezüge |
|
Forschungsdoktorat mit Stipendium und/oder mit befristetem Arbeitsvertrag |
ohne Bezahlung |
|
Studienstipendium für universitäre Spezialisierungskurse |
ohne Bezahlung
|
|
Stipendium von Staatsverwaltungen, öffentlichen Institutionen, ausländischen Staaten oder Einrichtungen oder internationalen Organisationen |
||
Forschungsauftrag mit Forschungsstipendium befristeter Forschungsauftrag an Universitäten |
ohne Bezahlung |
|
Hinweise
Kein Anrecht auf bezahlten oder unbezahlten Sonderurlaub haben jene, die bereits ein Forschungsdoktorat erworben haben oder für einen entsprechenden Studiengang, auch nur für ein Studienjahr, inskribiert waren und dafür den Sonderurlaub genossen haben.
Während der Inanspruchnahme des Sonderurlaubes darf keine andere Arbeitstätigkeit ausgeübt werden.
Der Sonderurlaub kann auch beantragt werden, wenn das Forschungsdoktorat an einer ausländischen Universität erworben wird. Dafür bedarf es vorab des positiven Gutachtens seitens des Ministeriums für Universität und Forschung, dass der ausländische Studiengang jenem des italienischen "dottorato di ricerca" entspricht.
Dem Antrag ist die Inskriptionsbestätigung der Universität beizulegen und die Erklärung des italienischen Konsulats im Ausland, dass die besuchte Universität ermächtigt ist, gültige Studientitel auf dem jeweiligen Territorium zu vergeben sowie die Angabe der Studiendauer des jeweiligen Forschungsdoktorates. Für nähere Informationen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Amt für das Lehrpersonal.
Formulare
Stand 09.06.2022