Bewertung im Fernunterricht

FAQ Fernunterricht

[Fernunterricht Oberschule]

Gibt es für den Fernunterricht eine vorgesehene Mindestanzahl/-dauer an Videokonferenzen?


Es gibt keine verbindlich vorgesehene Anzahl/Dauer an Videokonferenzen, der Fernunterricht sollte jedenfalls aus einem Mix aus unmittelbarem Unterricht mit Schüler*innen (Videokonferenz) und Phasen selbstorganisierten Lernens bestehen. Jede Schule legt aufgrund ihres Konzepts für den

Fernunterricht und auf Grundlage der strukturierten Unterrichtsvorbereitung der Lehrpersonen die Anzahl/Dauer der Videokonferenzen und die dafür verwendeten Plattformen fest.
Datum: 4.11.2020
[Fernunterricht Oberschule]

Welche Regelung gilt in Bezug auf die Arbeitszeit der Lehrpersonen im Fernunterricht?


Diesbezüglich gilt die am 6. August 2020 getroffene Vereinbarung mit den Gewerkschaften: Für die Arbeitsleistung im Fernunterricht gibt es keine detaillierte Verrechnung der Unterrichtsstunden, sondern die Arbeitsleistung der Lehrpersonen ergibt sich aus der strukturierten Unterrichtsvorbereitung und den dazugehörigen Arbeiten, die nachvollziehbar sind (z.B. Wochenpläne/Module, Lernpläne, Videokonferenzen, Kontakte mit Schüler*innen usw.). Schulen treffen Vereinbarungen, über welche Zeit sich die Begleitung der Schüler*innen und die Rückmeldung, Korrektur, …. in der Regel erstreckt (z.B. in der Regel von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr).

Datum: 4.11.2020