Impfungen

Impfpflicht für das Personal der Bildungseinrichtungen


Die Handlungsempfehlungen zum Gesetzesdekret n. 172 vom 26. November 2021 sind vor Kurzem vom Bildungsministerium veröffentlicht worden. Das entsprechende Rundschreiben der Deutschen Bildungsdirektion wurde am 13. Dezember 2021 bereitgestellt.


Booster-Impfung seit 18. November möglich

Für alle, deren Impfzyklus mehr als 6 Monate zurückliegt, besteht seit Donnerstag, 18. November 2021, die Möglichkeit, die Auffrischungsimpfung („Booster“) vornehmen zu lassen.

Wann und wo die Impfung möglich ist sowie weitere Informationen dazu, finden Sie unter folgendem Link:

Alle Impftermine | Impfen schützt (coronaschutzimpfung.it)


Eine Vormerkung kann getätigt werden, ist aber nicht zwingend.

Das Impfangebot ist für alle offen, sofern die Impfung 6 Monate zurückliegt.

 

Häufig gestellte Fragen und Informationen zur Impfpflicht

In dieser Übersicht sind häufig gestellte Fragen zur Impfpflicht gesammelt (Stand 4. April 2022)

Informationen zur Ausstellung und Gültigkeit des Green Pass finden sich in dieser Übersicht (Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 30. März 2022)

 

Vertiefte Informationen finden Interessierte unter folgenden Adressen:

Agenzia Italiana del Farmaco: https://www.aifa.gov.it/emergenza-covid-19

Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/COVID-19.html