Zeitarbeitsfirmen dürfen Nicht-EU Bürger mit Wohnsitz im Ausland beschäftigen

Das Arbeitsverhältnis mit den Agenturen kann unbefristet oder befristet sein. Ein Rundschreiben des Ministeriums informiert über die Neuerungen.

Auch Zeitarbeitsfirmen können die Anstellung von Arbeitnehmern aus dem Ausland beantragen. Ein Rundschreiben des Innenministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik vom 10. August informiert über die Neuerungen, insbesondere über die Anforderungen an die korrekte Einreichung von Anträgen.

Das Arbeitsverhältnis mit den Agenturen kann unbefristet oder befristet sein, und die Ansuchen können über die üblichen, vom Innenministerium (https://portaleservizi.dlci.interno.it/) vorgesehenen telematischen Einreichungsverfahren unter Verwendung der  vorgesehenen Formulare eingereicht werden.

Weitere Informationen in italienischer Sprache

UD