"Zusammenleben in Südtirol": Auftakt für Infokampagne

Die Informationskampagne "Zusammenleben" weist darauf hin, dass für Nicht-EU-Bürger ab 2023 für den Bezug von Landeskinder- und Landesfamiliengeld Sprach- und Kulturkenntnisse nachzuweisen sind.

Ab 2023 müssen Nicht-EU Bürger, die um das Landeskinder- und Landesfamiliengeld ansuchen, einen Nachweis ihrer Kenntnisse der deutschen oder italienischen Sprache erbringen und einen Gesellschaftskurs besuchen. Mit einer Informationskampagne unter dem Motto "Zusammenleben in Südtirol" sollen die Betroffenen nun rechtzeitig darüber informiert und zur Teilnahme an den eigens angebotenen Kursen motiviert werden. Projektträger ist die Koordinierungsstelle für Integration (KOI) des Landes.

Die neue Regelung betrifft die Gewährung des Landesfamilien- und Landeskindergeldes, eine Zusatzleistung des Landes, um die alle Südtiroler Familien ansuchen können. Ab 2023 müssen sowohl die Antragstellenden als auch ihre Ehe- oder Lebenspartner, die aus nicht EU-Ländern kommen, gewisse Zusatzvoraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie Grundkenntnisse in einer der Landessprachen nachweisen, zum anderen müssen sie einen Kurs zu Gesellschafts- und Kulturthemen Südtirols besuchen. Die Sprach- und Gesellschaftskurse sowie die Sprachprüfung werden schon seit einigen Monaten angeboten.

Die geplante Informationskampagne ab Anfang Jänner soll die Betroffenen über die Neuerungen bestmöglich informieren und gleichzeitig dazu motivieren, sich zu den Kursen und/oder Prüfungen anzumelden. 

Alle aktuellen Informationen zum Projekt "Zusammenleben in Südtirol" sind auf der Homepage www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben abrufbar.

UD