Was bedeutet Integrationspolitik vor Ort? Workshop am 18. Dezember zum Internationalem Tag der Migranten

Die Koordinierungsstelle für Integration der Autonomen Provinz Bozen und das Institut für Minderheitenrecht von Eurac Research diskutieren über Perspektiven & Potentiale der Integrationspolitik auf Gemeinde- und Bezirksebene.

Bei diesem Workshop, der am 18. Dezember von 10 bis 13 Uhr in der Eurac in Bozen stattfindet, wird die Studie „Integrationspolitik vor Ort: Perspektiven & Potentiale“, die im Auftrag der Koordinierungsstelle für Integration vom Institut für Minderheitenrecht von Eurac Research durchgeführt wurde, präsentiert. Im Rahmen von runden Tischen diskutieren Konrad Lais (Bereich Diversität des Landes Tirol), Martina Comploi (Sprengelleitung Gröden), Christa Ladurner (Integrationsreferentin Tscherms), Roland Lazzeri (Bürgermeister von Salurn) und Daniela Zambaldi (Koordinierungsstelle für Integration) die Ergebnisse der Studie. Bei einem abschließenden World Café werden gemeinsam Visionen und Perspektiven für eine nachhaltige lokale Integrationspolitik erarbeitet.

„Integration geschieht vor Ort”, so ein sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis oft zitierter Leitsatz in der Debatte um Migration und migrationsbedingte Vielfalt. Was aber bedeutet „vor Ort“? Wer sind die Akteure, die Integration denken, planen und umsetzen? Die qualitative Studie gibt einerseits einen Überblick über die Integrationsarbeit auf Gemeindeebene, im Zeitraum 2019-2022. Andererseits dient die Studie auch als Basis für die Entwicklung einer strategischen Mehrjahresplanung im Bereich Integration auf Landesebene. Interviewt wurden u.a. sowohl die Gemeindereferenten für Integration als auch politische Entscheidungsträger.

Der im Jahr 2000 von der UNO ausgerufene Internationale Tag der Migranten soll die Öffentlichkeit weltweit auf das Schicksal und die Probleme der Menschen lenken, die ihr Heimatland angesichts anhaltender Konflikte, Kriege, Menschenrechtsverletzungen und Armut verlassen haben.  Am 18. Dezember 1990 wurde die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen von der UN-Vollversammlung angenommen. Sie ist der primäre internationale Standard, mit dem Regierungen ihre nationalen gesetzlichen Schutzmechanismen messen sollten. Am 10. Dezember 2018 wurde der unter Führung der Generalversammlung der Vereinten Nationen erarbeitete Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration von 164 Staaten angenommen.

Link zur Veranstaltung

Infos: Koordinierungsstelle für Integration, Tel. 0471 413388

UD