"Decreto flussi": das neu Service Portal ist online

Für Anträge auf Arbeitserlaubnis und Familiennachzug.

Die Einreise nach Italien für abhängige Arbeit, einschließlich Saisonarbeit, und selbstständige Erwerbstätigkeit muss innerhalb der Einreisequoten erfolgen, die im sogenannten „Decreto flussi“ festgelegt sind.

Seit kurzem ist das neue Serviceportal des Innenministeriums online. In der Rubrik Sportello Unico per l'Immigrazione können Anträge auf Arbeitserlaubnis und Familiennachzug sowie Anträge auf Umwandlung von Aufenthaltstiteln oder für im Ausland ausgebildete Arbeitnehmer gestellt werden.


Informationen zur Nutzung des Portals und FAQ gibt es in dem Handbuch manuale utente. Bei Fragen kann der Helpdesk von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr kontaktiert werden: servizio di assistenza Helpdesk.

Das Portal steht an folgenden Tagen zur Verfügung: Montag bis Freitag 8:00 bis 20:00 Uhr, Samstag 8:00 bis 14:00 Uhr.

UD