Aktuelles

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ZUGANG ZU DEN LESESÄLEN

Richtlinien für Benutzer/innen

Im Sinne der Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmanns Nr. 13 vom 29. April 2022 gelten von 1. Mai bis 15. Juni 2022 für den Zugang zu den Lesesälen folgende Richtlinien:

 

1. Hygienekonzept

Den Benutzer/innen wird empfohlen über die gesamte Aufenthaltsdauer im Archiv eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es sind ferner die Hände zu desinfizieren und Abstandsregeln einzuhalten.

 

2. Öffnungszeiten

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.30–12 Uhr, 13–16 Uhr

Donnerstag: 8.30–12 Uhr, 13–17.30 Uhr

Montag: kein Benutzerverkehr

 

3. Belegung

Großer Lesesaal (Archivalien): bis zu vier Benutzer/innen pro Halbtag

Kleiner Lesesaal (Digitalisate): bis zu zwei Benutzer/innen pro Halbtag

Um einer möglichst großen Zahl von Benutzer/inne/n den Zugang zu ermöglichen, können pro Person wöchentlich nur bis zu zwei Halbtage reserviert werden.

 

4. Reservierungspflicht

Die Benützung erfolgt ausschließlich auf telefonische Vorreservierung (bis spätestens Mittag des Vortags) zu Bürozeiten unter der Nummer

 

0471 411940

 

Benützt werden können ausschließlich bis spätestens 12 Uhr des Vortags fernmündlich bestellte Archivalien. Es können jeweils bis zu 15 (fünfzehn) Amtsbücher und/oder Urkunden, bei nicht gebundenen Akten dagegen jeweils bis zu 3 (drei) Positionen bestellt werden. Spontanbesuche und Spontanbestellungen sind ausnahmslos nicht möglich.

PT