Aktuelles

ZUGANG ZU DEN LESESÄLEN
Richtlinien für Benutzer/innen
Im Sinne der Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmanns Nr. 13 vom 29. April 2022 gelten von 1. Mai bis 15. Juni 2022 für den Zugang zu den Lesesälen folgende Richtlinien:
1. Hygienekonzept
Den Benutzer/innen wird empfohlen über die gesamte Aufenthaltsdauer im Archiv eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es sind ferner die Hände zu desinfizieren und Abstandsregeln einzuhalten.
2. Öffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.30–12 Uhr, 13–16 Uhr
Donnerstag: 8.30–12 Uhr, 13–17.30 Uhr
Montag: kein Benutzerverkehr
3. Belegung
Großer Lesesaal (Archivalien): bis zu vier Benutzer/innen pro Halbtag
Kleiner Lesesaal (Digitalisate): bis zu zwei Benutzer/innen pro Halbtag
Um einer möglichst großen Zahl von Benutzer/inne/n den Zugang zu ermöglichen, können pro Person wöchentlich nur bis zu zwei Halbtage reserviert werden.
4. Reservierungspflicht
Die Benützung erfolgt ausschließlich auf telefonische Vorreservierung (bis spätestens Mittag des Vortags) zu Bürozeiten unter der Nummer
0471 411940
Benützt werden können ausschließlich bis spätestens 12 Uhr des Vortags fernmündlich bestellte Archivalien. Es können jeweils bis zu 15 (fünfzehn) Amtsbücher und/oder Urkunden, bei nicht gebundenen Akten dagegen jeweils bis zu 3 (drei) Positionen bestellt werden. Spontanbesuche und Spontanbestellungen sind ausnahmslos nicht möglich.
PT