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Musik- und Berufschulen: Eintragung in Rangordnungen bis 31. März

Musik- und Berufsschullehrpersonen, Sozialpädagogen und Integrationsmitarbeitende können noch bis Ende März um Eintragung in die entsprechenden Rangordnungen ansuchen.

Musiklehrpersonen haben ebenso wie Berufsschullehrpersonen, Sozialpädagogen und Integrationsmitarbeitende einen Monat länger Zeit, um sich in die Rangordnungen einzutragen. (Foto: Unsplash)

Bis zum 31. März - und somit einen Monat länger als vorgesehen - haben Lehrpersonen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Integrationsmitarbeitende Zeit, um sich in die jeweiligen Ranglisten einzutragen. Die Landesregierung hat diese Terminverlängerung am Dienstag dieser Woche (2. März) beschlossen. 

Eine Eintragung in die Rangordnung ist Voraussetzung für eine befristete Beauftragung als Lehrpersonal an einer Berufs- oder Musikschule des Landes, oder als Mitarbeiter und Mitarbeiterin für Integration von Kindern und Schülern mit Behinderung sowie als Sozialpädagogin und Sozialpädagoge.

Wer sich für das Schuljahr 2021/22 um eine Beauftragung bewerben möchte, findet die nötigen Informationen und das Antragsformular auf den Landeswebseiten zum Personal unter www.provinz.bz.it/personal.

LPA/red/jw

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