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Bilateraler Solidaritätsfonds: Abkommen angepasst und unterzeichnet

Das Land Südtirol und die Sozialpartner haben das Abkommen über die Anpassung des bilateralen Solidaritätsfonds an die staatlichen Vorgaben gestern (15. Dezember) diskutiert und unterzeichnet.

Im Beisein von Landesrat Philipp Achammer und des Präsidenten des Verwaltungskomitees des bilateralen Solidaritätsfonds, Maurizio Surian, haben sich gestern (15. Dezember) Abend die Sozialpartner auf die Anpassung der Statuten des bilateralen Solidaritätsfonds des Landes geeinigt. Aufgrund der staatlichen Reform der Lohnausgleichskasse war eine Anpassung notwendig. Mit dem hierzu unterzeichneten Abkommen wird gewährleistet, dass die Beiträge, welche von Unternehmen und Arbeitnehmende eingezahlt werden, auch weiterhin in Südtirol bleiben. 

LR Achammer: "Pandemie hat Bedeutung eines territorialen Solidaritätsfonds aufgezeigt."

Das Landesabkommen über die Gründung eines lokalen Solidaritätsfonds sei auf den Tag genau vor sieben Jahren von den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände unterzeichnet worden, sagte Landesrat Achammer und zeigte sich über die gestern (15. Dezember) erreichte Einigung zufrieden: "Das am 15. Dezember 2015 unterzeichnete Gründungsabkommen war damals ein Zeichen gelebter Sozialpartnerschaft und ist es auch heute. Ich bin zuversichtlich, dass wir dank dieser autonomiepolitischen Errungenschaft auch zukünftig starke Zeichen gelebter Sozialpartnerschaft setzen werden." Darüber hinaus betonte Landesrat Achammer: "Die Coronapandemie hat deutlich gezeigt, wie wichtig ein territorialer bilateraler Solidaritätsfonds in Krisenzeiten ist. Mit den Mitteln daraus konnten wir die Unterstützungsmaßnahmen für Personen im Lohnausgleich ausbauen." 

Hintergrund: Der bilaterale Solidaritätsfonds des Landes

Der bilaterale Solidaritätsfonds des Landes Südtirol ist ein territorialer und sektorenübergreifender Fonds für Unternehmen, die keinen Anspruch auf die ordentliche Lohnausgleichskasse und/oder Sonderlohnausgleichskasse des Staates haben. Der Fonds gewährt Arbeitnehmenden, Lehrlingen und Führungskräften, deren Arbeitstätigkeit aufgrund von Krisen verkürzt oder vorübergehend ausgesetzt werden muss, den Ausgleich des Verdienstausfalles bis zu etwa 1300 Euro monatlich. Die Reduzierung der betrieblichen Tätigkeit kann von außerordentlichen Marktsituationen (Rohstoffmangel usw.), Naturereignissen (Überschwemmungen usw.), unvorhersehbaren Ereignissen (längere Stromausfälle usw.) herrühren, aber unter Umständen auch von Betriebskrisen oder Produktionsumstellungen.

Der Fonds wird von einem lokal bestellten Verwaltungskomitee verwaltet und ist beim Nationalinstitut für soziale Fürsorge (NISF/INPS) in Bozen angesiedelt. Dies bedeutet konkret: Die Beiträge, welche von Arbeitgebern eingezahlt werden, die mindestens 75 Prozent ihrer Arbeitnehmer in Südtirol beschäftigen, werden nicht nur hier eingezahlt, sondern auch in Südtirol als Lohnausgleich beziehungsweise als Lohnausgleichsleistungen wieder ausgeschüttet.


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LPA/eb