Pressemitteilungen

Leben und Überleben von Bienen fördern, Imkertätigkeit unterstützen

Bienenzucht wird auf mehreren Schienen gefördert. Die Landesregierung hat in der heutigen Sitzung (7. Februar) die Richtlinien für Förderungen aus dem Staats- und EU-Topf festgelegt.

"Die Biene ist in Europa nach Rind und Schwein das drittwichtigste Nutztier. Forscher haben herausgefunden, dass fast 80 Prozent aller Kulturpflanzen von tierischen Bestäubern, in erster Linie der Biene, abhängig sind. Damit leistet ein gesunder Bienenbestand einen wichtigen Beitrag zu guten Ernten, zudem auch für ökologische Artenvielfalt", sagt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. Die Landesregierung fördert daher in Anlehnung an die einschlägige EU-Verordnung die Bienenzucht und die Herstellung verschiedenster Imkereiprodukte auf mehreren Ebenen. Erst vor drei Wochen wurde mit Bezug auf EU-Richtlinien eine Förderschiene für Imkerei in landwirtschaftlichen Betrieben in der Sitzung der Landesregierung beschlossen – das Geld dafür kommt aus dem Landeshaushalt. Bei der heutigen Sitzung ging es um die Finanzierung der Tätigkeit der Imkerverbände in Südtirol, andererseits um Unterstützung der Bienenzüchter und -züchterinnen direkt. 

Sofort ansuchen, Antwort bis 15. April - Beitragstopf gedeckelt

Die heute verabschiedeten Richtlinien gelten für den Zeitraum bis 31. Juli 2023, die Ansuchen sind digital im entsprechenden staatlichen System (https://www.sian.it) ab sofort und bis 15. März einzureichen. Die Antragsteller erhalten spätestens bis 15. April eine schriftliche Mitteilung darüber, ob und in welchem Ausmaß das Beihilfegesuch berücksichtigt werden kann Die Förderungen werden bis zum Erreichen der bereitgestellten Summe ausbezahlt. Weitere Informationen gibt es im Portal Landwirtschaft auf der Internetseite des Landes Südtirol. 

Förderberechtigt sind Imker, die eine aktive Imkertätigkeit mit gleichzeitiger Meldung der Bienenvölker in der nationalen Bienendatenbank seit dem Jahr 2019 nachweisen können. Für die unterschiedlichen Förderungen gibt es eine Mindestanzahl an betreuten Völkern.

Einige der Förderungen werden indirekt über die Imkerverbände an die Mitglieder weitergegeben. So erhalten die Verbände eine Finanzierung für die Aus- und Weiterbildung von Fachreferenten, genauso aber auch für den Ankauf von Unterlagen und Materialien für die Weitergabe von Wissen und Praktischem an die Mitglieder. Gefördert werden Kurse zur Bekämpfung von Krankheitserregern (vor allem Varroa), der Ankauf von veterinärmedizinischen Mitteln, persönlicher Schutzausrüstung, geeigneten Bienenbeuten oder Maßnahmen zum Erhalt der Bienenpopulation (beispielsweise Schutzmaßnahmen, Anwendung von Techniken zur Arterhaltung und genetischen Verbesserung autochthoner Unterarten, Methoden zur Vorbeugung und Kontrolle verschiedener Stressfaktoren für die Bienengesundheit) – auch durch Ankauf von Schwärmen, Ablegern oder  Königinnen mit Zertifikat. Geld gibt es aber auch für die Rationalisierung der Bienenwanderung – gemeinschaftlich angekaufte Geräte für den Transport von Bienen von einem Standort zum nächsten fallen beispielsweise in diesen Punkt. Fördermittel stehen auch für Verbesserungen im Bereich der Honiggewinnung, -verarbeitung, der Konsumenteninformation und des Vertriebs von Honig und Bienenerzeugnissen bereit.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/uli/cs