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Italienische Kultur: Finanzierungsanträge bis 31. Jänner stellen

Bis zum 31. Januar können Förderanträge für kulturelle und künstlerische Aktivitäten und Investitionen eingereicht werden. Formulare und Kriterien auf der Website der italienischen Kulturabteilung.

Jedes Jahr gewährt die italienische Kulturabteilung des Landes privaten und öffentlichen Einrichtungen (wie Vereinen, Genossenschaften, Komitees oder Stiftungen) und Einzelpersonen, die keine Gewinnabsicht verfolgen, Beiträge für die Ausübung kultureller oder künstlerischer Aktivitäten und Investitionen (Erwerb von Ausrüstung, Renovierung und Sanierung von Kultureinrichtungen).

Die Landesabteilung für italienische Kultur erinnert daran, dass die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Beiträge, Zuschüsse und Subventionen für für die ordentliche Tätigkeit im Jahr 2024 am Mittwoch, den 31. Januar 2024 endet.

Weitere Informationen gibt es im zuständigen Amt (Sitz im Neubruchweg 2, Bozen) unter Rufnummer 0471 411 235 oder 0471 411 237, oder auf der entsprechenden Webseite. Das Büro ist täglich von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr besetzt. 


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/an/uli