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Ab Sonntag gilt in Südtirol eine neue Corona-Verordnung

In Südtirol werden ab Sonntag, wie angekündigt, verschärfte Coronamaßnahmen gelten: Bars und Restaurants werden geschlossen, das Tragen von FFP2-Masken empfohlen.

Ab sofort gilt die gerenelle Empfehlung an die Bevölkerung, FFP2-Masken zu tragen, vor allem an Orten mit hohem Ansteckungsrisiko. (Foto: LPA/Guido Steinegger)

Die neue, am heutigen (28. Januar) Abend von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Verordnung Nr. 3/2021 sieht – zusätzlich zu den aktuell geltenden Regeln – vor, dass Bars und Restaurants für den Zeitraum vom 31. Januar bis zum 15. Februar geschlossen halten. Der Verkauf von Produkten zum Mitnehmen bleibt von 5.00 bis 22.00 Uhr unter den bekannten Voraussetzungen (darunter Vermeidung von Menschenansammlungen) gestattet. Der Verkauf von Getränken zum Mitnehmen bleibt weiterhin nur bis 18.00 Uhr gestattet. Kantinen (Mensen) und die durchgehenden Cateringdienste auf Vertragsbasis dürfen ihre Tätigkeit fortführen. Die Verordnung enthält auch Präzisierungen zur Skilehrerausbildung, zum "Personal Training" sowie zur Verwaltungstätigkeit der Agrargemeinschaften und Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter. 

Das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen

Es gilt die generelle Empfehlung an die Bevölkerung, künftig FFP2-Masken zum Schutz der Atemwege zu tragen, vor allem in jenen Fällen, in welchen aufgrund der besonderen Umstände oder der Beschaffenheit des Ortes das Risiko einer Ansteckung höher ist.

Eine weitere Empfehlung gilt der Vermeidung des Empfangs von haushaltsfremden Personen in der eigenen Wohnung. Davon ausgenommen sind berufliche und sonstige dringliche Erfordernisse.

Gemeinsame Entscheidung der Landesregierung

Die Mitglieder der Landesregierung legen Wert auf die Feststellung, dass dieser Verordnung eine einhellige Entscheidung vorausgegangen ist. Die Entscheidung wurde auf Grundlage einer ausführlichen Diskussion über die vorhandenen Möglichkeiten und Risiken sowie des Abwägens aller Optionen getroffen. Im Vorfeld der Diskussion waren keinerlei Zusagen gegenüber der römischen Regierung gemacht worden.

Verordnung auf Webseite des Landes Südtirol

Die Verordnung Nr. 3/2021 ist wie alle wesentlichen Verordnungen, Gesetze und Dokumente in Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen die Pandemie auf der Internetseite des Landes Südtirol im Portal Coronavirus veröffentlicht.

LPA/ea

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