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Coronavirus: Weitere Gemeinden mit südafrikanischer Variante

Südafrikanische Coronavirus-Variante in drei weiteren Südtiroler Gemeinden: Verschärfte Maßnahmen für das gesamte Passeiertal, Lana und Mals; Aufruf zu landesweit erhöhter Vorsicht.

Bei notwendiger Bewegung und vorliegender Eigenerklärung sind die Tests kostenlos. (Foto: Tim Reckmann/pixelio.de)

Was befürchtet wurde, ist jetzt Gewissheit: Die südafrikanische Variante des Coronavirus ist nicht nur auf die vier Gemeinden Meran, Riffian, Moos im Passeier und St. Pankraz beschränkt, sondern wurde nun auch in drei weiteren Gemeinden nachgewiesen. Betroffen sind jetzt auch die Gemeinden Lana, St. Martin im Passeier und Mals.

Die geltende Test-Pflicht zum Betreten sowie Verlassen der vier bereits vorher betroffenen Gemeinden (der Sanitätsbetrieb hat berichtet) wird nun - wegen der unmittelbaren Nähe der Gemeinden Kuens und St. Leonhard i.P. - auf das gesamte Passeiertal sowie die Gemeinden Lana und Mals ausgedehnt. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärt, "ist es eine sehr aufwendige Maßnahme mit großen organisatorischen Herausforderungen und Einschränkungen für die Menschen, jedoch ist diese Teststrategie der einzig mögliche Kompromiss, um in Absprache mit den römischen Stellen die ursprünglich geforderte totale Abriegelung zu vermeiden." Während für die vier Gemeinden Meran, Riffian, Moos im Passeier und St. Pankraz die Kontrollen bereits am Montag beginnen, starten sie für die neu hinzugekommenen Gemeinden ab Mittwoch.

Tests sind kostenlos

Die Tests können in den betroffenen Gemeinden bei eigenen Teststationen sowie landesweit bei vielen Hausärztinnen, Hausärzten sowie Apotheken durchgeführt werden. Um die Tests kostenlos zu erhalten, muss eine Eigenerklärung ausgefüllt werden, welche die Notwendigkeit der Bewegung außerhalb der Gemeinde bestätigt. Alle Informationen dazu findet man im Internet auf der Seite des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Vereinfachungen für Zulieferer und Produktionstätigkeit

Im Zuge der Ausweitung des Gebietes mit verschärften Regeln für Gemeinden mit nachgewiesener Südafrika-Variante hat die Landesregierung entschieden, eine Vereinfachung für die Zuliefertätigkeit in Kraft zu setzen, um die Versorgungssicherheit und die produktive Tätigkeit soweit wie möglich zu garantieren: Mit der neuen Verordnung gilt für alle betroffenen Gemeinden eine Befreiung von der Testpflicht für Zulieferungen, bei denen es zu keinem zwischenmenschlichen Kontakt kommt, die Transporteure beim Auf- und Abladen entweder das Fahrzeug nicht verlassen oder aber diese Tätigkeit allein und ohne jeglichen Kontakt ausführen. Neben dieser Befreiung werden auch die Möglichkeiten für das produzierende Gewerbe erweitert und zwar auf Grundlage der ergänzten Sicherheitsprotokolle sowie der zusätzlichen Tests, die in den Unternehmen vorgenommen werden.

Aufruf zu erhöhter Vorsicht auf dem gesamten Landesgebiet

Gesundheitslandesrat Thomas Widmann betont: "Die neuen Corona-Varianten stellen uns vor große Herausforderungen und deshalb müssen jetzt alle ganz besonders vorsichtig sein." Auf dem gesamten Landesgebiet gilt es, die Aufmerksamkeit und die Vorsicht zusätzlich zu erhöhen, um die Verbreitung der neuen Varianten einzubremsen. Landeshauptmann Arno Kompatscher zeigt sich besorgt: "Noch verfolgen wir das Ziel, das Auftreten der südafrikanischen Variante auf die bisher betroffenen Landesteile einzugrenzen. Sollte sie in anderen Landesteilen nachgewiesen werden, sind wir bald an einem Punkt, an dem einheitliche Regelungen für das gesamte Landesgebiet notwendig werden." Es brauche nun wieder die Geduld, den Mut sowie die Zuversicht aller, um diese Herausforderung gemeinsam anzugehen und darauf zu bauen, dass durch die Impfungen auch ein Schutz erreicht wird, der uns diese Situation definitiv bewältigen lässt.

Die entsprechende Verordnung befindet sich aktuell in Ausarbeitung und wird bereits ab Sonntag in Kraft treten. Sobald die Verordnung unterzeichnet ist, wird sie, ebenso wie frühere Verordnungen auf dem Coronaportal der Internetseite des Landes Südtirol im Bereich "Dokumente zum Herunterladen" zum Abruf bereit stehen.   

LPA/LPA

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