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Landesregierung: "Corona-Pass ist unser Weg aus der Krise"

Über mehrere Corona-Themen hat die Landesregierung heute diskutiert: Die Untersuchung der Datenschutzbehörde, den digitalen Nachweis für Geimpfte und Genesene sowie Kontrollen in "CoronaPass Areas".

LH Kompatscher: "Die Zulassung von Getesteten, Geimpften und Genesenen eröffnet den Weg zurück zu bisher eingeschränkten Freiheiten." (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Mit mehreren Fragen rund um den sogenannten CoronaPass Südtirol hat sich die Landesregierung heute (4. Mai) in ihrer Sitzung beschäftigt. Eine davon war die Reaktion auf die von der staatlicheDatenschutzbehörde veranlasste Untersuchung. Die Landesregierung sei einhellig von der Sinnhaftigkeit dieses Instruments der vorsichtigen, durch den Corona-Pass kontrollierbaren Öffnung überzeugt, teilte Landeshauptmann Arno Kompatscher in der anschließenden Pressekonferenz mit. Für die Antwort an die Datenschutzbehörde hat das Land Südtirol zehn Tage Zeit. "Wir werden diese nutzen, um der Datenschutzbehörde all unsere Argumente fundiert mitzuteilen", kündigte Landeshauptmann an: "Es ist schwer begründbar, die Freiheiten der Geimpften und Genesenen weiterhin einzuschränken. Das ist für die betreffenden Personen nicht nur unangenehm, sondern auch rechtlich schwer begründbar: Immerhin fußen die Einschränkungen auf der Annahme eines Infektionsrisikos. Das aber ist bei Geimpften äußerst gering." Mit den Tests ermöglichen wir gleichzeitig auch jenen Zugang zu den 'CoronaPass Areas', die sich bisher noch nicht impfen lassen konnten."

Die Strategie der Landesregierung ist, mit den drei Grundpfeilern "getestet – geimpft – genesen" die Kontrolle über das Infektionsgeschehen zu bewahren und somit erneute Schließungen zu verhindern. "Die Tests sind auf unserem Weg zum Ziel einer breiten Immunisierung der Bevölkerung ein wesentlicher Baustein", sagte der Landeshauptmann.

Entsprechend werde die Landesregierung auf die Untersuchung der staatlichen Datenschutzbehörde reagieren, erklärte der Landeshauptmann: "Es ist Aufgabe der Behörde, den Datenschutz sicherzustellen. Wir werden ihr dazu alle nötigen Informationen liefern." Nicht verständlich sei dagegen, wenn das einzige Argument gegen die Südtiroler Lösung jenes sei, dass Südtirol sie früher anwende. "Denn sowohl die EU als auch die Mitgliedsstaaten – darunter auch Italien – streben Instrumente mit den gleichen Maßnahmen wie die in umserem Corona-Pass enthaltenen an", sagte Kompatscher

Bald auch digitaler QR-Code für Geimpfte und Genesene

Die Technologie des Corona-Pass wird indes wie angekündigt schrittweise verfeinert. So wird es ab 6. Mai, 18.00 Uhr möglich sein, dass neben den Getesteten auch die Genesenen und Geimpften den Corona-Pass digital verwenden können. Gleichzeitig bleibt auch der Nachweis in ausgedruckter Form gültig. Der Antrag um den digitalen Nachweis wird für alle auf der Webseite coronapass.civis.bz.it möglich sein. Um die Person zu identifizieren, werden folgende Daten eingegeben: Name, Geburtsdatum, entweder Telefonnummer oder E-Mailadresse und die Steuernummer. Daraufhin kann gewählt werden, welcher Nachweis beantragt wird: Entweder für Getestete, Geimpfte oder Genesene. In der Folge erscheint sofort der Nachweis mit dem QR-Code. Dieser kann dann ausgedruckt werden oder digital für die Zutritte zu den 'CoronaPass-Areas' verwendet werden.

Wer bereits einen Antrag gestellt hat, aber noch keinen Nachweis mittels E-Mail zugeschickt erhalten hat, wird ersucht, ab 6. Mai, 18 Uhr über die obengenannte Webseite den Antrag neu zu stellen, damit er den sogenannten CoronaPass Südtirol verwenden kann. Das neue System ist bereits fertiggestellt, in den nächsten zwei Tagen laufen noch die Tests, bis es dann der Bevölkerung zur Verfügung steht.

Betriebe müssen Corona-Pass kontrollieren – Auch Strafen vorgesehen

Zu Fragen der Umsetzung stellte das Land Südtirol heute ein neues Video vor, das erklärt, wie der Corona-Pass funktioniert und der Zugang zu den dadurch erlaubten Aktivitäten in der Praxis erfolgt. In diesem Zusammenhang stellte die Landesregierung heute klar, dass beide Seiten – sowohl die Betriebe selbst als auch deren Gäste – zur Einhaltung der Regeln verpflichtet sind und bei Nichteinhaltung auch gestraft werden können. Dies sieht die Verordnung Nr. 21 eindeutig vor. Demnach müssen die Gäste den Nachweis mit sich führen. Die Betreiber der Betriebe sind verpflichtet, zu überprüfen, ob die Gäste einen gültigen Corona-Pass haben: Dies gilt für den Gastronomiebereich ebenso wie alle anderen durch den Corona-Pass ermöglichten Tätigkeiten.

Für die Umsetzung sei wichtig, dass die Ordnungskräfte die Einhaltung der Vorschriften – sowohl für die Betriebe als auch deren Gäste – durchsetzen: "Informieren, kontrollieren und nötigenfalls auch strafen: Das sind die nötigen Schritte, um den Weg aus der Corona-Krise weiterhin sicher und dauerhaft beschreiten können", hieß es in der Landesregierung.

Link zum Video der Pressekonferenz auf dem Youtube-Kanal des Landes Südtirol. 

LPA/gst

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