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Mit dem Green Pass zum Fest, auf die Hütte, ins Hallenbad

Die Landesregierung hat sich auf die Regelungen zur Verwendung des Green Pass verständigt. LH Kompatscher: "Wollen durch den Green Pass Sicherheit für Bevölkerung und Veranstalter erhöhen."

Landeshauptmann Arno Kompatscher appellierte an die Bevölkerung, das niederschwellige, kostenlose Impfangebot weiterhin wahrzunehmen. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Rund die Hälfte aller impfberechtigten Südtirolerinnen und Südtiroler hat bisher das Impfangebot wahrgenommen und ist mit zumindest einer Dosis gegen das Coronavirus geimpft. Dennoch sei in den vergangenen Tagen eine schwindende Impfbereitschaft feststellbar gewesen, hielt Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Pressekonferenz im Anschluss an die heutige (29. Juni) Landesregierungssitzung fest. Um vor allem jene zu überzeugen, die sich derzeit der Impfung gegenüber abwartend verhalten, wolle man das Angebot weiter stärken: "Das Angebot wird so einfach wie möglich und natürlich kostenlos gestaltet. Schließlich ist die Impfung die Möglichkeit sich selbst zu schützen, aber auch einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Es wäre schade, wenn wir die Instrumente, die uns die Wissenschaft zur Verfügung stellt, nicht nützen würden, und im Herbst wieder dort landen, wo wir im vorigen Herbst waren", gab der Landeshauptmann zu bedenken.

Green Pass für Personen ab 12 Jahren

Neben der Verstärkung der Überzeugungsarbeit für die Impfung habe sich die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung auch auf die Regelungen zur Verwendung des digitalen COVID-Zertifikats der EU, dem sogenannten Green Pass, verständigt. Demnach sei ein Vorweisen des Green Pass bei Festveranstaltungen im Freien (Wiesen- und Dorffeste u.ä.), beim Besuch von Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen mit einer Publikumsbesetzung von über 50 Prozent oder beim Besuch von öffentlichen Hallenbädern, Thermalbädern, Turnhallen oder Wellnessanlagen nötig. Dies werde beim Einlass kontrolliert.

Auch bei Übernachtungen in gemeinschaftlichen Schlafräumen auf den Südtiroler SchutzhüttenHerbergen und Berggasthäusern sowie bei Proben (und Auftritten) von Chören und Musikkapellen sei ein gültiger Green Pass vorzuweisen. Für die Vereinstätigkeiten gebe es für die nächsten Wochen noch eine Übergangsregelung, die den betroffenen Vereinen über ein Rundschreiben im Detail mitgeteilt werden. "Mit diesen Regelungen sollen sowohl die Veranstalter bzw. Betreiber mehr Sicherheit bekommen, aber auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden damit geschützt", betont Landeshauptmann Kompatscher. 

Nasenflügeltests für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren

Das Vorweisen des Green Pass gelte für alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren; für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren bestehe jedoch jeweils das alternative Angebot eines Tests vor Ort. Dieser werde vom Veranstalter oder von den Betreibern kostenlos zur Verfügung gestellt. Für Angebote der Sommerbetreuung gebe es die Empfehlung, bei allen teilnehmenden Kindern und Jugendlichen Nasenflügeltests durchzuführen. Auch hier erhalten die Veranstalter die Tests kostenlos. "Wir hoffen sehr stark, dass dies der letzte Sommer ist, in dem wir Maßnahmen dieser Art ergreifen müssen", zeigte sich der Landeshauptmann zuversichtlich.

Informationen zu den Details der Regelungen sind in den nächsten Tagen auf den Landeswebseiten zum Thema Coronavirus abrufbar, die Veranstalter bzw. Betreiber der genannten Aktivitäten werden über eigene Rundschreiben über die Details informiert.

Link zum vollständigen Streaming der PK vom 29. Juni 2021 auf dem Youtube-Kanal des Landes Südtirol.

LPA/ck

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