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Bevölkerungsschutz: Neues bei Dienstfahrzeugen mit Sonderkennzeichen

Die Landesregierung hat heute (15. Februar) auf Vorschlag von Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler Neuerungen im Hinblick auf die Dienstfahrzeuge mit Sonderkennzeichen beschlossen.

"Die insgesamt rund 3000 Dienstfahrzeuge der Feuerwehren, des Landesforstdienstes und der ehrenamtlich tätigen Landesorganisationen im Rettungswesen und Zivilschutz sind von grundlegender Bedeutung für die Ausübung dieses für die Bevölkerung so wichtigen und notwendigen Dienstes", unterstreicht Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler, der den entsprechenden Beschluss heute (15. Februar) in der Sitzung der Landesregierung eingebracht hat.

Die Landesverwaltung sorgt direkt für die Zulassung der Fahrzeuge des Feuerwehrdienstes - der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehr, der Betriebsfeuerwehren -, des Landesforstdienstes und des Zivilschutzes sowie für die Befähigung zum Führen dieser Fahrzeuge. Dazu gehören auch die Fahrzeuge der Agentur für Bevölkerungsschutz (Wildbachverbauung und Zivilschutz) und der ehrenamtlich tätigen Landesorganisationen im Rettungswesen und Zivilschutz: des  Landesrettungsvereins Weißes Kreuz, des Bergrettungsdienstes im Alpenverein Südtirol AVS, der Südtiroler Berg- und Höhlenrettung der nationalen Berg- und Höhlenrettung Corpo Nazionale Soccorso Alpino e Speleologico CNSAS und der Landesvereine der Wasserrettung und – das ist neu - mit heutigem Beschluss auch der Rettungshundestaffel.

In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung die Änderung des Dekretes aus dem Jahr 2000 und damit die Anpassung von früheren Ämtern und Abteilungen (Abteilung Brand- und Zivilschutz bzw. Feuerwehrdienst) an die neue Struktur der Agentur für Bevölkerungsschutz beschlossen. Der Beschluss enthält auch eine Auflistung der Kompetenzen, die Agenturdirektor Klaus Unterweger innehat, etwa die Genehmigung des Programms des Ausbildungskurses und den Vorsitz bei der Prüfungskommission für die Feststellung der Eignung zum Führen von Fahrzeugen mit Sonderkennzeichen. Andere Kompetenzen liegen beim Direktor des Funktionsbereichs Brandschutz, dem Kommandanten der Berufsfeuerwehr Florian Alber, der unter anderem für die Zulassung der Dienstfahrzeuge zuständig ist.

Das Büro für Motorisierung und Führerscheine des Funktionsbereiches Brandschutz in der Agentur für Bevölkerungsschutz führt das Kraftfahrzeugregister der Fahrzeuge und Anhänger, sorgt für die technische Überprüfung und die regelmäßige Eignungsprüfung der Fahrzeuge dieser Organisationen wie auch für die Ausstellung und Kontrolle der entsprechenden Dienstführerscheine, erklärt Hauptbrandinspektor Marco Baldasso von der Berufsfeuerwehr, der diesen Bereich koordiniert.

Mehr dazu auf der Landeswebsite, Portal "Sicherheit und Zivilschutz" im Bereich "Motorisierung und Führerscheine". 


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LPA/mac