Regeln für Seniorenwohnheime, Wohneinrichtungen und Hospize
Da in allen Seniorenwohnheimen, Wohneinrichtungen, Hospizen oder ähnlichen Strukturen Südtirols Personen mit einem sehr hohen Ansteckungsrisiko an Covid-19 leben, muss das Infektionsrisiko klein gehalten werden. Die Zugänge werden daher aus Sicherheitsgründen streng kontrolliert; Besuche sind eingeschränkt.
Für den Zugang zu den genannten Einrichtungen gilt die allgemeine Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
In folgenden Fällen haben Besucher Zugang zu Seniorenwohnheimen oder anderen Einrichtungen der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge, zu Wohneinrichtungen und Hospizen:
- mit abgeschlossenem Primärzyklus der Impfung und negativem Testnachweis,
- oder: von Covid-19 genesen und mit negativem Testnachweis,
- oder: mit Auffrisch-Impfung (3. Dosis).
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der von der Italienischen Regierung veröffentlichten Tabelle
Für Fragen wenden Sie sich direkt an das Amt für Senioren und Sozialsprengel