FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit sich eine ausführende Partei von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des GOL-Aufrufs Nr. 1 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol bewerben kann?

Jede öffentliche oder private Einrichtung, die zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses dieses Aufrufes (25/09/2023 – 12:00 Uhr) den formellen Antrag um Akkreditierung für die Umsetzung von vom Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Bildungsmaßnahmen gemäß Beschluss der Landesregierung vom 22. März 2016, Nr. 301 und dem Leitfaden für die ESF-Akkreditierung laut Dekret vom 14.11.2017, Nr. 22404, gestellt hat oder bereits akkreditiert ist, kann sich bewerben.

Alle Informationen zur Akkreditierung sind unter folgendem Link einsehbar: Accreditamento FSE 14-20 | Europe Direct Alto Adige (provinz.bz.it)

Außerdem können sich die Schulen, welche die Ausbildung und Weiterbildung auf Landesebene durchführen (und für die Ausübung ihrer institutionellen Tätigkeit nicht ESF akkreditiert sein müssen), teilnehmen.

 

Für die Zulassung am Bewerbungsverfahren ist zudem der Nachweis über die Erfahrung in der Durchführung von mindestens zwei Maßnahmen, die im Aufruf angeführt sind (Bildung, Orientierung und/oder Ausbildungspraktika mit dazugehörendem Tutoring), unabdingbar.

  • Nummer:  1
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 27.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Die Weiterbildungseinrichtung, für die ich arbeite, möchte sich beim ESF akkreditieren. Kann sie als durchführende Partei beim GOL-Aufruf teilnehmen?

Ja, die Möglichkeit besteht, sofern sie innerhalb 25.09.2023, 12:00 Uhr den formellen Antrag um Akkreditierung gestellt hat. Falls die Weiterbildungseinrichtung als Gewinner aus dem Verfahren hervorgeht muss die Akkreditierung in jedem Fall vor der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung und also vor dem Beginn der Durchführung der Maßnahmen gültig sein (weder ausgesetzt noch widerrufen sein und es darf auch in der Zwischenzeit kein Verzicht geäußert worden sein).

  • Nummer:  2
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 27.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Die Weiterbildungseinrichtung, für die ich arbeite, möchte sich mit anderen Einrichtungen zusammenschließen, um am GOL-Aufruf teilzunehmen. Müssen alle Einrichtungen akkreditiert sein?

Ja, alle beteiligten Einrichtungen müssen vom ESF akkreditiert sein oder zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses dieses Aufrufes (25/09/2023 – 12:00 Uhr) den formellen Antrag um Akkreditierung gestellt haben.

  • Nummer:  3
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 27.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welchen Zweck verfolgt der Aufruf?

Der Zweck des Aufrufes besteht darin, eine ausführende Partei zu bestimmen, die in der Lage ist, alle 3 „GOL“-Maßnahmenwege (1. Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, 2. Weiterbildung - upskilling, 3. Ausbildung/Umschulung – reskilling in zumindest einem der drei Landesteilgebiete durchzuführen. Durch die Umsetzung der Maßnahmen soll ein Beitrag zur Zielerreichung geleistet werden, die der Autonomen Provinz Bozen im Zusammenhang mit dem Programm „GOL“ zugewiesen wurde.  

  • Nummer:  4
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wer ist eine ausführende Partei?

Eine ausführende Partei ist ein Wirtschaftsteilnehmer der vom Projektträger (Autonome Provinz Bozen) ermittelt wurde. Die ausführende Partei verfolgt dabei das Ziel, die Maßnahmenwege, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Aufruf Gol Nr. 1 vorgesehen sind, zu verwirklichen. Die Maßnahmenwege bestehen im Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, in der Weiterbildung und in der Ausbildung/Umschulung.

  • Nummer:  5
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welche sind die Merkmale geeigneter Teilnahmeberechtigte ausführende Parteien?

Die Merkmale sind:

• das Vorhandensein der operationellen und administrativen Fähigkeiten, um die Durchführung der Maßnahmen in der geplanten Art und Weise und im geplanten Zeitrahmen zu gewährleisten;

• das Fehlen von rechtlichen oder finanziellen Hindernissen für den Abschluss von Verträgen mit öffentlichen Verwaltungen;

• die Erfüllung der Anforderungen zur Gewährleistung der Einhaltung der geltenden Vorschriften im Hinblick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die Vermeidung von Doppelfinanzierung und Interessenkonflikten, Betrug und Korruption.

  • Nummer:  6
  • Letzte Aktualisierung: 31.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

In welche Maßnahmenwege gliedert sich das GOL-Programm?

Das Gol Programm umfasst vier Maßnahmenwege und zwar: 1) Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt; 2) Weiterbildung (upskilling); 3) Ausbildung / Umschulung (reskilling); 4) Arbeit und Inklusion. Der öffentliche Gol Aufruf Nr. 1 umfasst jedenfalls nur die ersten drei Maßnahmenwege. 

  • Nummer:  10
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Worum geht es bei der Gol-Maßnahme, welche den Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt beschreibt?

Die Gol-Maßnahme, welche den Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt beschreibt ist für arbeitsmarktnahe Betreute vorgesehen. Ihnen werden Orientierungs- und Vermittlungsdienstleistungen für die Hinführung zu einem Arbeitsplatz angeboten.

  • Nummer:  11
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Worum geht es beim Maßnahmenweg, welcher die Weiterbildung (upskilling) beschreibt?

Der Maßnahmenweg, welcher die Weiterbildung (upskilling) beschreibt ist für weiter vom Arbeitsmarkt entfernte Arbeitnehmer, die allerdings über verwendbare Kompetenzen verfügen, vorgesehen. Für sie werden vor allem Ausbildungsmaßnahmen von kurzer Dauer und mit berufsbildenden Inhalten angeboten.

  • Nummer:  12
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welchen Maßnahmenweg beschreibt die Ausbildung / Umschulung (reskilling)?

Der Maßnahmenweg der Ausbildung / Umschulung (reskilling) ist für arbeitsmarktferne Arbeitnehmer, deren Qualifikationen nicht den Anforderungen entsprechen bestimmt. Die Ausbidlung / Umschulng umfasst eine vertiefte Berufsausbildung, die im Allgemeinen durch ein höheres Qualifikations-/EQR-Niveau als das Bildungsniveau gekennzeichnet ist.

  • Nummer:  13
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie werden Punkte für akkreditierte Schulungsräume vergeben (eine bestimmte Punktzahl für jeden Schulungsraum - wie hoch ist sie in diesem Fall)?

Die Anzahl der akkreditierten Schulungsräume und der Schulungsräume, bei denen die ESF-Akkreditierung anhängig ist, wird unter Anwendung der in Anhang 8 (Seite 3) "Kriterien und Modalitäten zur Bewertung der Bewerbungs- und Finanzierungsansuchen" unter den Punkten B 3.3 und B 3.4 dargelegten Formel berücksichtigt. Die Formel zur Berechnung der Punktzahl lautet wie folgt: Maximaler Wert des Unterkriteriums x [multipliziert] (Gesamtanzahl der vom Projekteinreicher angegeben Schulungsräume mit ESF-Akkreditierung und der Schulungsräume, bei denen eine ESF-Akkreditierung anhängig ist in den Gemeinden von besonderem Interesse / [geteilt] maximalen Wert geäußert unter allen Projekteinreichern für dasselbe Unterkriterium)

Ein praktisches Beispiel: Projekteinreicher X, der im Landesteilgebiet A teilnehmen möchte, verfügt über 3 Schulungsräume in den Gemeinden von besonderem Interesse (2 in Bozen, 1 in Neumarkt), für welche die ESF-Akkreditierung formell beantragt wurde. Ein anderer Projekteinreicher Y verfügt über 5 akkreditierte Schulungsräume in Bozen, was in unserem Beispiel den maximalen Wert unter allen Projekteinreichern darstellt. Der maximale Wert für das Unterkriterium (Anzahl der Schulungsräume mit ESF-Akkreditierung und der Schulungsräume, bei denen die ESF-Akkreditierung im Landesteilgebiet anhängig ist – Gemeinden von besonderem Interesse) beträgt 20. Projekteinreicher X erhält 20 [multipliziert] (3 / [geteilt] 5) = 20 x [multipliziert] 0,6 = 12 Punkte für seine 3 Schulungsräume.

Darüber hinaus ist die Anzahl der akkreditierten Schulungsräume und der Schulungsräume, bei denen die ESF-Akkreditierung anhängig ist, sowie die Anzahl der in den verschiedenen Gemeinden des Landesteilgebiets vorhandenen Räume für die berufliche Orientierung ausschlaggebend für die Zuweisung der Punktzahl für die Unterkriterien B 3.1 und B 3.2 "Weitverbreitete Präsenz auf dem Landesteilgebiet". Es wird die in den Punkten B 3.1 und B 3.2 des Abschnitts B von Anhang 8 beschriebene Methode angewandt: Für jede in der Kategorie "Gemeinden von besonderem Interesse" (bzw. „Sonstige Gemeinden“) enthaltene Gemeinde, in der es mindestens einen Schulungsraum mit ESF-Akkreditierung oder einen Raum, bei dem die ESF-Akkreditierung noch anhängig ist oder mindestens einen Raum für die berufliche Orientierung gibt, wird eine Punktzahl vergeben, die dem Verhältnis zwischen der für das Unterkriterium vorgesehenen Höchstpunktzahl und der Anzahl der Gemeinden von besonderem Interesse (bzw. der sonstigen Gemeinden) im Landesteilgebiet entspricht.

Ein praktisches Beispiel: Projekteinreicher X, der im Landesteilgebiet A teilnehmen möchte, hat 3 Schulungsräume in den Gemeinden von besonderem Interesse (2 in Bozen, 1 in Neumarkt), für welche formeller Antrag um ESF-Akkreditierung gestellt wurde. Für die weitverbreitete Präsenz im Landesteilgebiet - Gemeinden von besonderem Interesse erhält der Projekteinreicher folgende Punkte: 2 (weil in 2 Gemeinden Räume vorhanden sind) x [multipliziert] (40,00 (Höchstpunktzahl) / [geteilt] 7 (Anzahl der Gemeinden von besonderem Interesse im Landesteilgebiet A)) = 11,43 Punkte.

  • Nummer:  19
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 28.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie werden Punkte für nachgewiesene Erfahrungen in der Durchführung von Maßnahmen vergeben? (eine bestimmte Punktzahl für jede Stunde Erfahrung - wie viel in diesem Fall?)

Es gibt keine definierte Punktzahl für jede Stunde nachgewiesener Erfahrung. Die Anzahl der Erfahrungsstunden wird berücksichtigt, indem sie in Relation zu den Bezugswerten für die "Gesamtstundenanzahl" gesetzt wird, die im Südtiroler Landesanwendungsplan PAR vorgesehen sind (siehe Tabelle auf Seite 5 von Anhang 8). Wenn der vom Projekteinreicher angegebene Wert gleich oder größer ist als der im PAR für das Referenzgebiet festgelegte Wert, wird die für das Unterkriterium vorgesehene Höchstpunktzahl vergeben. In allen anderen Fällen erfolgt die Berechnung nach der Formel unter "Abschnitte C - D - E" auf Seite 4 von Anhang 8: Maximaler Wert des Unterkriteriums x [multipliziert] (vom Projekteinreicher für das Landesteilgebiet angegebener Wert für das Unterkriterium / [geteilt] Gemeldeter Wert für das Unterkriterium "Jährliche Gesamtstundenanzahl für die Begünstigten" für das Landesteilgebiet). 

  • Nummer:  20
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 28.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Soll bei dem Kriterium " Förderung Ausbildungspraktika in Verbindung mit Kursen" die Gesamtzahl der absolvierten Praktikumsstunden aller Teilnehmer angegeben werden?

Ja, beim Unterkriterium "Förderung Ausbildungspraktika in Verbindung mit Kursen" ist gemäß berichtigtem Anhang 3 des öffentlichen Aufrufs die Summe aller in einem der Jahre des Zeitraums 2019 – 2022 absolvierten Praktikumsstunden aller Teilnehmer anzugeben. Das Jahr mit der höchsten Gesamtstundenanzahl ist gemeint.

  • Nummer:  21
  • Letzte Aktualisierung: 28.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie werden bei Ansuchen in Form von Unternehmensverbünden die Punkte für die nachgewiesene bisherige Erfahrung vergeben? (Zählt die Gesamtzahl der Stunden, die Höchstzahl, der Durchschnitt?)

Gezählt wird laut berichtigtem Anhang 3 des öffentlichen Aufrufs GOL Nr. 1 die "Gesamtstundenzahl", d. h. die Summe der Werte, die von jedem Partner im Unternehmensverbund in Bezug auf das einzelne Unterkriterium angegeben werden.

  • Nummer:  22
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 28.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Was muss in der Beschreibung des Projektvorschlags (Abschnitt A) enthalten sein?

Wie in der entsprechenden Sektion des berichtigten Anhang 3 des berichtigten öffentlichen Aufrufs GOL Nr. 1 beziehen sich die vorzulegenden Informationen auf den gesamten Projektvorschlag, der auch das geplante Organisationsmodell enthalten muss. Der Projekteinreicher muss einen organisatorischen und funktionellen Projektvorschlag vorlegen, aus dem hervorgeht, wie sein Unternehmen die Übernahme in Betreuung der Begünstigten und die Durchführung der Maßnahmen zugunsten der Begünstigten verwalten will, im Hinblick auf die im Aufruf in Abschnitt 6.2 genannten Punkte und die folgenden Elemente:

  • die Übernahme in Betreuung der vom AVZ entsandten Begünstigten;
  • die Einschreibung der Begünstigten in die spezifischen Maßnahmen;
  • die Vorgehensweise bei problematischen Situationen, insbesondere in Bezug auf die Nichtteilnahme von Begünstigten an Maßnahmen oder den vorzeitigen Ausstieg;
  • die Anpassung des Maßnahmenangebots innerhalb des im Aufruf vorgesehenen Zeitrahmens für die Aktivierung der Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Modalitäten zur Erreichung der Mindestanzahl von Begünstigten für die Aktivierung von Gruppenmaßnahmen;
  • Mittel und Wege, um die Achtung der Chancengleichheit, die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung, die Aufwertung der jungen Menschen sowie die Verringerung der Unterschiede zwischen Landesteilen zu gewährleisten und zu fördern;
  • Zusammensetzung und Gesamtqualität des operativen Teams, das an der Durchführung des Projektvorschlags beteiligt ist.
  • Nummer:  23
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 28.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Muss die ausführende Partei die Ausbildung/Orientierung zwingend in der von den Begünstigten gewählten Sprache anbieten? Werden die Gruppenmaßnahmen also mit 4 Begünstigten beginnen, die sich für dieselbe Sprache entschieden haben?

Ja, die Maßnahme muss in der vom Begünstigten gewählten Sprache (Italienisch oder Deutsch) stattfinden. Das bedeutet, dass bei Gruppenorientierungsmaßnahmen und Ausbildungskursen Gruppen von mindestens 4 Begünstigten aus Personen bestehen müssen, die dieselbe Sprache gewählt haben.

  • Nummer:  25
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 3.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welche der Körperschaften oder Gruppierungen, die zur Rangordnung zugelassen werden, führt die GOL-Maßnahmen aus?

Die Körperschaft oder die Gruppierung, die in der für das jeweilige Landesteilgebiet erstellten Rangliste an erster Stelle steht, ist die alleinige ausführende Partei der GOL-Maßnahmen in diesem Gebiet.

  • Nummer:  26
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie schnell nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Rangordnung veröffentlicht?

Die Bewertungskommission wird sofort nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen mit Dekret des Direktors der Abteilung Arbeitsmarktservice ernannt. Die Kommission erstellt eine Rangliste für jedes Landesteilgebiet, wenn möglich innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ernennung, abhängig von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, der technischen Zeit, die für die Durchführung der Kontrollen benötigt wird und den eventuellen ESF-Akkreditierungsverfahren, die vom ESF-Amt des Landes durchgeführt werden müssen.

  • Nummer:  27
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Bis zu welchem Datum wird der Öffentliche Aufruf GOL Nr. 1 abgeschlossen sein?

Die Maßnahmen können bis zum 31.12.2025 (dem Zeithorizont des PNRR) oder bis zur eventuellen Erschöpfung der bereitgestellten Mittel (falls früher) fortgesetzt werden.

  • Nummer:  28
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Sind die Merkmale der auszubildenden Berufe vorgegeben?

Nein, es gibt keinen vorgegebenen Maßnahmenkatalog. Der Inhalt der Maßnahmen wird von Zeit zu Zeit, im Laufe des Aufrufs Nr. 1, auf der Grundlage der Bedürfnisse, die von den Arbeitsvermittlungszentren während der Bewertungsphase der Begünstigten (Assessment) ermittelt werden, festgelegt.

  • Nummer:  29
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Kann sich der Begünstigte einer GOL-Maßnahme, der mit den von der ausführenden Partei angebotenen Aktivitäten oder Kursen nicht zufrieden ist, an eine andere ausführende Partei wenden?

Nein, denn in jedem Landesteilgebiet A, B und C gibt es nur eine ausführende Partei (einzeln oder in einer Gruppierung), die in der vom Bewertungskommission erstellten Rangliste an erster Stelle steht.

  • Nummer:  30
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie wird die bisherige Erfahrung bei der Ausführung der Maßnahmen an einzelnen Mitgliedern einer Gruppierung berücksichtigt?

Die Erfahrung der einzelnen Mitglieder einer Gruppierung wird zu einer Gesamtsumme addiert (Summe der einzelnen "Gesamtstundenanzahl"). Sie kann auch aus Tätigkeiten stammen, die außerhalb des Landes ausgeübt wurden, wobei jedes Mitglied in der Provinz Bozen als FSE akkreditiert sein oder die Akkreditierung beantragt haben muss und über einen im Landesgebiet akkreditierten oder noch zu akkreditierenden FSE-Schulungsraum verfügen muss, auch in einem anderen Landesteilgebiet als dem, für das die Gruppierung sich bewirbt (im letzteren Fall wird der akkreditierte oder zu akkreditierende FSE-Schulungsraum in einem anderen Gebiet als dem, für das die Gruppierung sich bewirbt, in der Bewertungsphase nicht gewertet).

  • Nummer:  31
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Müssen im Falle einer Gruppierung alle Mitglieder alle Voraussetzungen erfüllen?

Alle Mitglieder müssen beim ESF akkreditiert sein oder eine Akkreditierung beantragt haben, während die Gruppierung als Ganzes die Erfahrung in der Durchführung von zwei der drei Maßnahmen (Ausbildung, Beratung und/oder Ausbildungspraktika und damit zusammenhängende Betreuung) haben muss. In den im Aufruf beschriebenen Ausnahmefällen (hochspezialisierte Ausbildung, letzter Teil von Abschnitt 5) ist es vorbehaltlich der Genehmigung des Landes möglich, die Durchführung einzelner Maßnahmen an einen Dritten zu delegieren, auch wenn dieser nicht ESF-akkreditiert ist.

  • Nummer:  32
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie viele Schulungsräume werden benötigt?

Voraussetzung für die ESF-Akkreditierung ist die Verfügbarkeit von mindestens einem Schulungsraum (genannt "akkreditierter Schulungsraum"). Um die Kapillarität bei der Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten, kann die ausführende Partei auf zusätzliche Schulungsräume zurückgreifen, die ihr zur Verfügung stehen (so genannter "gelegentlicher einmaliger Schulungsraum", ähnlich wie in früheren ESF-Aufrufen). Diese Möglichkeit wird in dem "Verwaltungshandbuch" vorgesehen, das derzeit ausgearbeitet wird.

  • Nummer:  33
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Um welche Art der Praktika handelt es sich: curricular oder extracurricular?

Es handelt sich dabei um curriculare Praktika, da sie mit einer Ausbildung verbunden sind. Sie können am Ende der Ausbildung oder alternativ dazu absolviert werden.

  • Nummer:  34
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.8.2023

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