Kinderbetreuungsplätze in Kindertagesstätten für Landesbedienstete

Landesangestellte können ihr Baby oder Kleinkind (0-3 Jahre) in einer der vielen betrieblichen Kindertagesstätten in Südtirol betreuen lassen.


Als Arbeitgeber unterstützt die Landesverwaltung ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Betreuung ihrer Kinder: sie bietet Betreuungsplätze in betrieblichen Kindertagesstätten an. Die Familienagentur des Landes hat für die eigenen Mitarbeiter mit allen Sozialgenossenschaften, welche betriebliche Kindertagesstätten führen, eine Vereinbarung zum Ankauf von Betreuungsstunden abgeschlossen.


Der/die Landesbedienstete bezahlt 3,65 Euro (inklusive MwSt.) pro Betreuungsstunde und die restlichen Kosten werden von der Landesverwaltung übernommen.



Zugangsvoraussetzungen


Landesbedienstete

  • Angestellte der Landesverwaltung

    • Personal des allgemeinen Stellenplans

    • Personal der Landesberufsschulen und Kindergärten (ausdrücklich ausgeschlossen sind Lehrpersonen aller staatlichen Schulen)

  • Wiederaufnahme der Arbeit (nicht in Elternzeit)

  • Verpflichtung, vor dem Antrag die Verfügbarkeit des Betreuungsplatzes für das eigene Kind in der gewählten Kindertagesstätte sicherzustellen

  • Verpflichtende Mitteilung an die Familienagentur und im Laufe des Jahres bei Änderungen des Arbeitsvertrages mit der Landesverwaltung sowie der Betreuungsmodalitäten des Kindes

 


Kind

  • Kind im Alter von 3 Monaten bis 3 Jahren (bis zum 4.Geburtstag, wenn das Kind noch nicht den Kindergarten besucht)

 

Antrag

Der Antrag für die Nutzung eines Betreuungsplatzes kann über folgendem Link gestellt werden:

 

Termine

Der Antrag zur Nutzung des betrieblichen Betreuungsplatzes kann laufend eingereicht werden, muss jedoch immer vor Inanspruchnahme des Dienstes bei der Familienagentur übermittelt und jährlich erneuert werden.


Weitere Informationen

Der/die Landesbedienstete kann eine maximal Betreuungszeit pro Woche beanspruchen, die im Rahmen ihrer/seiner Arbeitszeit liegt, zuzüglich 5 Stunden pro Woche für das Bringen und Abholen des Kindes.


Schritte, um den Betreuungsplatz zu bekommen

•    Betreuungsplatz bei einer der Sozialgenossenschaften aus der Liste suchen
•    Bei der zuständigen Sozialgenossenschaft sicherstellen, dass der Betreuungsplatz verfügbar ist
•    Der/die Landesbedienstete stellt den Antrag bei Familienagentur über das Online-Formular
•    Erlaubnis durch Familienagentur
•    Die/der Landesbedienstete und Sozialgenossenschaft schließen den Betreuungsvertrag ab
•    Der/die Landesbedienstete erhält monatlich von der Sozialgenossenschaft eine Rechnung in der Höhe von 3,65 Euro (inklusive MwSt.) pro Betreuungsstunde. Eventuelle Betreuungsstunden, die über die ermächtigten Stunden hinaus gehen, werden zum Volltarif fakturiert.


Gesetzesbestimmungen
Artikel 16 des Landesgesetzes Nr. 8/2013 und Beschluss der Landesregierung Nr. 71 vom 24. Januar 2017


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Zuständige Einrichtung

Familienagentur
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Ansprechperson: Martina Stuefer
E-mail: martina.stuefer@provinz.bz.it