Beiträge an öffentliche und private Anbieter - Bereich Familie

Gemeinden, Organisationen, Einrichtungen, Vereine oder die Arbeitgeberseite, die für Familien und Kinder arbeiten oder Kinderbetreuung anbieten sowie Mediation und Väterinitiativen, werden vom Land über die Familienagentur unterstützt.


Körperschaften sind verpflichtet, die von der Familienagentur erhaltenen Beiträge zu veröffentlichen (Artikel 1, Absätze 125-129 des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124)


Information für Gemeinden

 

Entwicklungsplan Kleinkindbetreuung 2024

Jede Gemeinde muss innerhalb 30. November 2023 der Familienagentur den Entwicklungsplan für den Ausbau der Kleinkinderbetreuungsdienste übermitteln.
(Artikel 2 der Anlage A zum Beschluss Nr. 666 vom 30. Juli 2019 / Entwicklungsplan)

Verwenden Sie bitte hierfür diese => Vorlage.


 

audit familieundberuf

Das Land fördert familienfreundliche Betriebe und gewährt Beiträge an Unternehmen oder Organisationen, die das audit familieundberuf durchlaufen, ein Zertifikat zur Familienfreundlichkeit in Betrieben.