Good practices

Hier finden Sie Projekte zur Integration und Inklusion, die sich in Südtirol, aber auch auf nationaler und europäischer Ebene, bewährt haben. Ziel ist es, diese wichtigen Erfahrungen auszutauschen, damit diese Projekte andernorts übernommen werden können. Dadurch können Synergien genutzt und Zeit und Kosten gespart werden.

Die Koordinierungsstelle für Integration fördert durch Beiträge Südtiroler Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen ohne Gewinnnabsicht, die Integrations- und Inklusionsprojekte umsetzen.

Andere Good-Practice-Beispiele auf der Webseite "Migration und Alphabetisierung".

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Zusammenleben in Südtirol: Sprachprüfung am 3. und 16. Februar

Um den Sprachnachweis für den Erhalt des Kinder- oder Familiengeldes zu erbringen, genügt ein zehnminütiger mündlicher Sprachtest.

Ab 2023 müssen Bürger*innen, die keine gebürtigen EU-Bürger sind und das Landeskinder- oder familiengeld beantragen, einen Sprachnachweis erbringen. Eine Möglichkeit ist die Sprachprüfung in deutscher oder italienischer Sprache mit dem Niveau A2, die aus einem mündlichen zehnminütigen Test besteht.   

Die Prüfung, die von der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen abgehalten wird, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Sie ist vor allem für jene Bürger*innen geeignet, die bereits Sprachkenntnisse vorweisen können.

Für all jene, die die deutsche oder italienische Sprache erst lernen müssen, wird ein kostenloser Sprachkurs angeboten. 

Um das Landeskinder- und familiengeld in Zukunft erhalten zu können müssen die Betroffenen auch einen Gesellschaftskurs besuchen.

Alle Informationen zum Projekt "Zusammenleben in Südtirol" finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle für Integration www.provinz.bz.it/integration/zusammenleben 

UD