Zusammenleben in Südtirol: 15 Kandidat*innen haben mündliche Sprachprüfung bestanden

Die einmal im Monat stattfindende mündlichen Sprachprüfung Niveau A2 in deutscher oder italienischer Sprache dient für den Sprachnachweis zum Erhalt des Landeskinder und -Landesfamiliengeldes ab 2023.

15 von 16 Kandidat*innen haben am vergangenen Dienstag die mündliche Einsprachigkeitsprüfung bestanden. Sie ist eine der Möglichkeiten für Nicht-EU Bürger*innen, die ab 2023 um das Kinder- und Familiengeld des Landes ansuchen möchten, ihre Deutsch- oder Italienischkenntnisse nachzuweisen. Die Prüfung mit dem Niveau A2 dauert 10 Minuten und wird von der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen in Bozen durchgeführt. 

Da es ab kommendem Jahr für Nicht-EU Bürger*innen die das Kinder- und Familiengeld beantragen verpflichtend ist, ihre Kentnisse in deutscher oder italienischer Sprache nachzuweisen, wählen viele Betroffene die mündliche Sprachprüfung, da sie bereits über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.

Nächste Prüfungstermine: am 22. Juli und 10. August

Anmeldung: koordinierung-integration@provinz.bz.it, Tel. 0471 413390

Für all jene, die das Sprachniveau A2 noch nicht erreicht haben, bietet das Land kostenlose Sprachkurse an. Die Kurse können nach Absprache mit den Kursanbietern in allen Gemeinden Südtirols abgehalten werden.

Infos zu den Sprachkursen und zum Projekt "Zusammenleben in Südtirol"

UD