Förderung von Integrationsprojekten: Frist zur Einreichung von Projekten auf 15. Februar verlängert

Die technische Einreichfrist von Projekten zur Unterstützung der Integration und Inklusion für Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen ohne Gewinnabsicht wurde auf 15. Februar verschoben.

Wie bereits berichtet, können seit 2023 nicht nur Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, sondern auch Organisationen ohne Gewinnabsicht und Genossenschaften bei der Koordierungsstelle für Integration um Beiträge für verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion neuer Mitbürgerinnen und Mitbürger ansuchen. 

Weiters wurden neue Kriterien für die Beitragsvergabe definiert, die die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften ebenso wie die Organisationen ohne Gewinnabsicht und die Genossenschaften betreffen.

Der technische Einreichetermin der Anträge ist der 15. Februar 2023.

Informationen zur Beitragsvergabe finden Sie hier.

Koordinierungsstelle für Integration:
koordinierung-integration@provinz.bz.it
Tel. 0471 413390

UD