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Ansuchen um Chancengleichheits-Förderpreis bis 28. Februar möglich

Zum Tag der der Frauen und Mädchen in der Wissenschaft (11. Februar) erinnert der Landesbeirat für Chancengleichheit an die Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten zu Geschlechterfragen.

Der Internationale Tag der Frauen und Mädchen in der Wissenschaft ist von den Vereinten Nationen auf den 11. Februar festgelegt worden. Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) und die Frauenorganisation der Vereinten Nationen (UN Women) mahnen mit diesem Tag einen vollwertigen und gleichberechtigten Zugang für Frauen und Mädchen zur Teilnahme an der Wissenschaft an. 

"Die Wissenschaft braucht die besten Köpfe, sowohl Frauen als auch Männer. Unser jährlicher Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten soll ein Ansporn für Studierende sein, sich mit Fragen der Gleichstellung zwischen Frau und Mann auseinanderzusetzen. Es ist uns ein Anliegen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse der jungen Menschen sichtbar zu machen und sie für unsere Arbeit zur Verbesserung vieler Lebenssituationen zu nutzen", gibt Ulrike Oberhammer, Präsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit, anlässlich des Welttages zu bedenken. Die bisher prämierten wissenschaftlichen Arbeiten dienten in vielen Bereichen der Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Bekämpfung und Prävention von Gewalt, aber auch der Architektur oder der Städteplanung als Studiengrundlage für in diesem Bereich tätige Einrichtungen.

"Laut dem UNESCO-Institut für Statistik liegt der weltweite Frauenanteil in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit bei unter 30 Prozent, dies gilt auch für die entwickelten Länder. Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Ungleichheit in den Wissenschaften ist der Abbau der Hindernisse für Mädchen und Frauen im privaten Umfeld sowie im Unterricht und am Arbeitsplatz. Dies erfordert eine Änderung unserer Einstellung, starke Vorbilder spielen hier eine wichtige Rolle", erklärt die Koordinatorin der Bewertungskommission Marlene Messner die Hintergründe für die Preisvergabe.  

"Förderpreise Lidia Menapace": Ansuchen bis 28. Februar 2023

Die Förderpreise werden seit dem Jahr 2000 vergeben. Der Landesbeirat wird im laufenden Jahr einige Anpassungen der Einreichkriterien für die Anträge vornehmen. Dazu zählt die Umbenennung der Preisvergabe in "Förderpreise Lidia Menapace", zu Ehren der verdienten, im Jahr 2020 verstorbenen Südtiroler Politikerin und Frauenrechtlerin. Dazu zugelassen sind Diplomarbeiten, Dissertationen, Forschungsarbeiten und Abschlussarbeiten. Die detaillierten Richtlinien und der Vordruck für die Antragstellung sind auf den Landeswebseiten zum Thema Chancengleichheit unter "Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten" abrufbar.

Die Anträge müssen bis 28. Februar 2023 an das Frauenbüro, das im Amt für Landessprachen und Bürgerrechte in der Landesabteilung Präsidium angesiedelt ist, gerichtet werden. Die Unterlagen können im Frauenbüro in der Dantestraße 11, 39100 Bozen persönlich oder per Mail (frauenbuero@provinz.bz.it) abgegeben werden. Weitere Informationen erteilt das Frauenbüro unter der Rufnummer 0471 416970 oder per E-Mail. 


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LPA/red/ck