Hauptinhalt
Technischer Arbeitsschutz
Das Amt für Arbeitssicherheit (19.5) liefert die Informationen über den technischen Arbeitsschutz und über die Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften. Die Arbeitsinspektoren sind jeden Tag turnusmäßig im Amt anwesend. Sie sind für jede Information über den technischen Arbeitsschutz entweder per Telefon erreichbar oder persönlich ansprechbar.
Die Informationsarbeit wird auch auf folgende Weise verwirklicht:
PIMUS
Monografien
Im Laufe der Jahre hat das Amt für Arbeitssicherheit Jahresberichte herausgegeben, welche die Beschreibung der Zuständigkeiten und der jährlichen Arbeitstätigkeiten enthielten. In jedem Jahresbericht wurden außerdem spezifische Themen über den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit gründ
lich behandelt.
Die Monographien sind folgende:
Andere Veröffentlichungen
- Bildschirm-Arbeitsplätze;
- Umgang mit Gefahrenstoffen;
- Persönliche Schutzausrüstungen, Teil 1 - Schutzkleidung - Kopf-, Augen-, Hand- und Fußschutz;
- Persönliche Schutzausrüstungen, Teil 2 - Atemschutz;
- Persönliche Schutzausrüstungen, Teil 3 - Gehörschutz;
- Heben und Tragen von Lasten;
- Kennzeichnung der Gefahrstoffe;
- Die Kennzeichnung der Stoffe;
- Sicherheitskennzeichnung - Brandschutz - Rettungsschilder.
Weitere Tätigkeiten
Die neue Sicherheitskennzeichnung des Arbeitsschutzes [Titel V (Art. 161-166) der Anlage XXIV bis Anlage XXXII des gesetzesvertretenden Dekrets vom 9. April 2008, Nr. 81]
Durch die Organisation von Informationstagungen und Veranstaltungen mit der direkten Teilnahme des Publikums.
Die Information entsteht auch durch die Vorbereitung von Unterlagen und Formularen zur Hilfe bei der Abfassung der zahlreichen durch gesetzliche Bestimmungen vorgesehenen Berichte und Unterlagen.