
Dienstleistungen
Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den "Dienstleistungen" sind unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen gestattet.
Fast alle Dienste an der Person sind ausgesetzt.
Ausnahmen bilden Wäschereien, Bestattungsdienste und – nach Vormerkung – jene der Herren- und Damenfriseure sowie Schönheitspflegesalons.
Bei den noch erlaubten personennahen Diensten gilt für alle Beteiligten die Pflicht, FFP2-Masken zu tragen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wirtschaft.

Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Bank-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen bleiben in Übereinstimmung mit den bestehenden Sicherheitsprotokollen gewährleistet.