Good practices

Hier finden Sie Projekte zur Integration und Inklusion, die sich in Südtirol, aber auch auf nationaler und europäischer Ebene, bewährt haben. Ziel ist es, diese wichtigen Erfahrungen auszutauschen, damit diese Projekte andernorts übernommen werden können. Dadurch können Synergien genutzt und Zeit und Kosten gespart werden.

Die Koordinierungsstelle für Integration fördert durch Beiträge Südtiroler Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen ohne Gewinnnabsicht, die Integrations- und Inklusionsprojekte umsetzen.

Andere Good-Practice-Beispiele auf der Webseite "Migration und Alphabetisierung".

Good practices via E–Mail (Newsletter abonnieren / abmelden)

Neue Mitglieder für den Landesintegrationsbeirat gesucht

Die Landesregierung sucht neue Mitglieder für den Landesintegrationsbeirat, der sich mit der Förderung der Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger in der Gesellschaft befasst. Bewerbungen noch bis 11. März möglich.

Gemäß dem Landesgesetz Nr. 12 vom 28. Oktober 2011 zur “Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger” wird der Beirat für die neue Legislaturperiode neu zusammengestellt.

Der Landesintegrationsbeirat hat eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Integrationspolitik. Seine Aufgaben umfassen:

  1. Anpassung der Landesgesetzgebung: Der Beirat unterbreitet der Landesregierung Vorschläge zur Anpassung der Landesgesetzgebung im Bereich der Integration.
  2. Mehrjahresprogramm zur Integration: Er arbeitet Vorschläge für das Mehrjahresprogramm der Koordinierungsstelle für Integration aus.
  3. Stellungnahmen zu Integrationsthemen: Auf Antrag der Landesregierung gibt der Beirat Stellungnahmen zu verschiedenen Integrationsthemen ab.

Der Beirat besteht aus 18 Mitgliedern. Acht der 18 effektiven Mitglieder vertreten die neuen Mitbürger und Mitbürgerinnen. Die Auswahl der Vertretung der ausländischen Bürgerinnen und Bürger erfolgt nach dem Grundsatz einer angemessenen Vertretung nach Geschlecht, geografischer Herkunft und Nationalität. Die weiteren Mitglieder gehören verschiedenen Abteilungen der Landesverwaltung, den Gemeinden, den Gewerkschaftsorganisationen, den Arbeitsgeberorganisationen sowie ehrenamtlichen Organisationen an. 

Neue Mitbürger und Mitbürgerinnen, die in der laufenden Amtszeit im Beirat mitarbeiten möchten, können sich bis zum 11. März 2024 bewerben. Dazu sind das ausgefüllte Formular (siehe Anlage), der Lebenslauf und eine Kopie des Personalausweises der Koordinierungsstelle für Integration (E-Mail: koordinierung-integration@provinz.bz.it) zu übermitteln.
Bei der Kandidatur wird die Erfahrung, die Kompetenz und das Engagement im Bereich der Integration sowie die Dauer des Wohnsitzes und die Verbindung zu Südtirol überprüft.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen einer Kandidatur und zu den einzureichenden Dokumenten finden Sie hier Landesintegrationsbeirat | Integration | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

UD