FAQ Senioren und Pflege

Hier finden Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten zu den Themen Seniorenwohnheimen (Alters- und Pflegeheime), Pflege von Demenzpatienten, Betreutes und Begleitetes Wohnen, Tagespflege und Kurzzeitpflege, Pflegeeinstufung, Pflegegeld, Hauspflege und anderes.

Über die Suchfunktion können Sie nach spezifischen Themen und Diensten suchen.

Wenn Sie auf Ihre Frage keine Antwort finden, können Sie sich wie für alle Fragen zur Betreuung und Pflege an die „Anlaufstellen für Pflege und Betreuung“ in den Sozialsprengel ihres Territoriums wenden, die auch telefonisch kontaktiert werden können. Dort stehen Fachkräfte aus den Bereichen Seniorenwohnheim, Hauspflege und Hauskrankenpflege zur Verfügung, die Sie gerne informieren und beraten.

Hier finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Anlaufstellen für Pflege und Betreuung

Hier finden Sie auch eine Liste der privaten Agenturen, spezialisiert für die Suche und Vermittlung von privaten Betreuungskräften, sog. „Badanti“

Ansonsten können Sie eine E-Mail senden, an: amt.senioren@provinz.bz.it

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53 - Gibt es die Möglichkeit einer Tarifreduzierung für den Platz im Seniorenwohnheim?


Die Kosten für einen Heimplatz sind durch den Tagessatz festgelegt, der jährlich neu bestimmt wird, und müssen von den Heimbewohnerinnen bzw. Heimbewohnern und deren Ehepartner geblichen werden. Grundsätzlich gibt es nicht die Möglichkeit einer Tarifreduzierung, jedoch wird je nach wirtschaftlicher Lage der Betroffenen ein Teil des Tagessatzes von den Kindern eingefordert. Reicht auch deren Vermögen und das Einkommen nicht aus, übernimmt die Wohnsitzgemeinde der Heimbewohnerin bzw. des Heimbewohners den ungedeckten Teil.

Auch Empfänger von Schenkungen in den letzten 10 Jahren können neben der Wohnsitzgemeinde zur Tilgung des Tagessatzes verpflichtet werden (im Rahmen der erhaltenen Schenkung).

Datum: 17.8.2021
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52 - Welche finanzielle Sozialhilfe für Senioren gibt es in Südtirol?


Für Menschen, die an ihrem Lebensabend mit dem Geld, das Ihnen zur Verfügung steht, schwer bis zum Monatsende auskommen, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Die wichtigsten Leistungen der finanziellen Sozialhilfe sind das soziale Mindesteinkommen, der Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten (hier ist für Menschen ab 65 Jahren, die allein leben und ein niedriges Einkommen und Vermögen haben, ein erhöhter Beitrag vorgesehen), einmalige Unterstützungen für Sonderleistungen, Zuschüsse für den Hausnotrufdienst und die Rückerstattung der Begleit- oder Transportkosten. Letztere wird Menschen mit einer bleibenden Beeinträchtigung für den Weg zu teilstationären Pflege- und Betreuungsdiensten oder zum Arbeitsplatz gewährt. Diese Leistungen werden von den Sozialsprengeln ausbezahlt. Bei Pflegebedürftigkeit kann außerdem ein Pflegegeld beantragt werden. Es soll zur Bezahlung von Pflege- und Betreuungsleistungen herangezogen werden. Dafür muss eine Pflegeeinstufung durch den Dienst für Pflegeeinstufung erfolgen. Das entsprechende Ansuchen kann über die Anlaufstelle für Pflege und Betreuung oder über ein Patronat gestellt werden. Die Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe werden über den Sozialsprengel beantragt.

Link:

Finanzielle Sozialhilfe: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/finanzielle-unterstuetzung.asp 

Pflegegeld: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/pflegegeld.asp  


 

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

51 - Welche Kosten könnten in einem Seniorenwohnheim zusätzlich entstehen? Was bezahlt man mit dem Grundbetrag alles?


Die Grundbetreuung in den Seniorenwohnheimen ist durch die Leistungs- und Qualitätsstandards definiert. Zu dieser Betreuung gehören all jene sozialbetreuerischen, pflegerischen, rehabilitativen und diagnostisch-therapeutischen Maßnahmen, die für die Erhaltung der Autonomie der Bewohnerin und Bewohner nötig sind. Sie wird durch den Grundtarif und den Einheitsbetrag gedeckt. Zusätzlich zu diesen Leistungen haben die Seniorenwohnheime die Möglichkeit weitere Dienste anzubieten. Diese Leistungen müssen von den Heimen in ihrer Dienstcharta aufgelistet sein und dürfen nicht über den Grundtarif finanziert werden, sie können daher zusätzliche Kosten verursachen.

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

50 - Wie teuer ist das Tagespflegeheim, wer muss das bezahlen?


Die Kosten für die Betreuung in einem Tagespflegeheim werden jährlich neu festgelegt und hängen von der Pflegeeinstufung der zu betreuenden Person ab. Auf der Webseite des Landes können die aktuellen Tarife eingesehen werden.

Link:

Tarife Tagespflegeheime: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_action=4&bnsv_psvid=1003981&bnsv_svid=1003981&btnComuneVai=Suchen

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

49 - Wie und wozu erfolgt die Pflegeeinstufung?


Die Pflegeeinstufung hat den Zweck den Pflegebedarf der zu betreuenden Person zu dokumentieren. Dabei wird von einem Team aus Sozialfachkraft und Krankenpflege der Betreuungsbedarf in den fünf wichtigsten Bereichen der Grundpflege erhoben. Diese sind Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, Mobilität und psychosoziales Leben. Von der Pflegeeinstufung hängt der Umfang des Pflegegeldes, die Position zur Aufnahme in ein Seniorenwohnheim und die Spesenbeteiligung an den Diensten des Betreuten und Begleiteten Wohnens sowie des Tagespflegeheime ab. Allgemeine Informationen und Auskunft zur Pflegeeinstufung erhalten Sie beim Pflegetelefon unter 848 800 277 (gebührenpflichtig).

Link:

Auskunft zur Pflegeeinstufung: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1009540

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

41 - Ist ein privates Seniorenwohnheim teurer als ein öffentliches Seniorenwohnheim?


Private wie auch öffentlich geführten Seniorenwohnheime erbringen die gesetzlich festgelegt Grundleistungen, die durch den Tagessatz finanziert werden. Der Tagessatz variiert von Heim zu Heim, jedoch unabhängig ob ein Heim privat oder öffentlich geführt wird.

Datum: 17.8.2021
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56 - Was mache ich, wenn eine private Pflegekraft (sog. Badante) plötzlich ihren Dienst abbricht?


Die meisten Agenturen und Genossenschaften, die private Pflegekräfte vermitteln, können bei einem kurzfristigen Ausfall einen Ersatz zur Verfügung stellen. Durch die Vertragliche Anstellung ist auch der Arbeitsaustritt und eine mögliche Kündigung geregelt.

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

39 - Wie viel kostet ein Platz im Seniorenwohnheim?


Die Kosten für einen Platz in einem Seniorenwohnheim werden durch den Tagessatz angegeben. Dieser Ergibt sich aus den Kosten, die für die Standardleistungen in einem Seniorenwohnheim anfallen. Der Tagessatz variiert von Heim zu Heim und je nach Unterbringung in einem Einzel- oder Mehrbettzimmer und wird jedes Jahr anhand der aktuellen Kosten neu berechnet. Die aktuellen Tagessätze sind über die Seite der Autonomen Provinz Bozen einsehbar.

Link:

Informationen zu den Seniorenwohnheimen und den Kosten: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1008440

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

38- Bekommt meine Mutter weiterhin das Pflegegeld ausbezahlt, wenn sie ins Heim geht?


Ja, das Pflegegeld wird bei einer Daueraufnahme in ein Seniorenwohnheim weiterhin ausbezahlt. Jedoch wird der Betrag direkt an das Heim überwiesen.

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

55 - Wie kann ich eine verlässliche private Pflegekraft finden? Haben private Pflegekräfte eine Grundausbildung in der Pflege und muss die sog. Badante in meiner Wohnung leben? Wie hoch sind die Kosten?


Im Bereich der privaten Pflegekräfte (sog. Badanti) gibt es wenige gesetzliche Regelungen. Private Pflegekräfte können über private Kontakte, die Arbeitsvermittlung oder über eigene, darauf spezialisierte Agenturen und Sozialgenossenschaften gefunden werden. Spezialisierte Agenturen und Sozialgenossenschaften, die in diesem Bereich tätig sind, organisieren häufig Fortbildungskurse für private Pflegekräfte und garantieren somit für eine bestimmte Qualität des Service. Sie können auch Ersatz bei kurzfristigem Ausfall der Badante zur Verfügung stellen. Die Liste der Agenturen und Sozialgenossenschaften, welche in ihrem Bezirk tätig sind, erhalten Sie in den Anlaufstellen für Pflege und Betreuung der Sozialsprengel.

Die Haushaltshilfen müssen über einen regulären Arbeitsvertrag angestellt werden. Patronate geben Auskunft über das Tarifsystem und können auch alle notwendigen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (Arbeitsvertrag, Gehaltsberechnung, Berechnung der Sozialabgaben; was tun im Falle von Arbeitsunfällen oder Kündigung) regeln. Die Unterkunft muss grundsätzlich nicht gestellt werden. Dies kann aber unter Umständen sinnvoll sein und muss in gegenseitigem Einverständnis geregelt werden.

Datum: 17.8.2021