FAQ Senioren und Pflege

Hier finden Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten zu den Themen Seniorenwohnheimen (Alters- und Pflegeheime), Pflege von Demenzpatienten, Betreutes und Begleitetes Wohnen, Tagespflege und Kurzzeitpflege, Pflegeeinstufung, Pflegegeld, Hauspflege und anderes.

Über die Suchfunktion können Sie nach spezifischen Themen und Diensten suchen.

Wenn Sie auf Ihre Frage keine Antwort finden, können Sie sich wie für alle Fragen zur Betreuung und Pflege an die „Anlaufstellen für Pflege und Betreuung“ in den Sozialsprengel ihres Territoriums wenden, die auch telefonisch kontaktiert werden können. Dort stehen Fachkräfte aus den Bereichen Seniorenwohnheim, Hauspflege und Hauskrankenpflege zur Verfügung, die Sie gerne informieren und beraten.

Hier finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Anlaufstellen für Pflege und Betreuung

Hier finden Sie auch eine Liste der privaten Agenturen, spezialisiert für die Suche und Vermittlung von privaten Betreuungskräften, sog. „Badanti“

Ansonsten können Sie eine E-Mail senden, an: amt.senioren@provinz.bz.it

[Senioren und Pflege]

5 - Kann ich nur in ein Altersheim meiner eigenen Wohnsitzgemeinde aufgenommen werde?


Nein, der Aufnahmeantrag kann bei jedem Seniorenwohnheim gestellt werden. Die Einrichtungen sind verpflichtet jeden Antrag anzunehmen. Die Ansässigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers in der Gemeinde, in der sich das Heim befindet, führt allerdings zu einer höheren Punktezahl.

Datum: 13.8.2021
[Senioren und Pflege]

12 - Was ist das Mindestalter, um in ein Seniorenwohnheim aufgenommen zu werden?


Grundsätzlich werden in Seniorenwohnheimen Menschen ab 60 Jahren aufgenommen. Im Rahmen von besonderen Betreuungsformen ist es jedoch auch möglich vor dem 60. Lebensjahr aufgenommen zu werden, sofern es keine alternative Betreuungsmöglichkeit gibt.

Datum: 13.8.2021
[Senioren und Pflege]

13 - Wie werde ich im Seniorenwohnheim ärztlich betreut? Kann mich mein Hausarzt weiterhin betreuen?


Die ärztliche Versorgung in den Seniorenheimen wird von der ärztlichen Bezugsperson der Einrichtung gewährleistet. Für fachärztliche und psychologische Betreuung arbeiten die Heime mit dem Fachpersonal der Sanitätsbetriebes zusammen. Die Fortsetzung der Betreuung durch den Hausarzt ist nicht möglich.

Datum: 13.8.2021
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11 - Welche Leistungen sind im Grundangebot der Seniorenwohnheime enthalten? Werden zusätzliche Leistungen angeboten?


Die Betreuung im Seniorenwohnheim verfolgt das Ziel die Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner so lange wie möglich zu erhalten. Zu den Standardleistungen gehören daher jene sozialbetreuerischen, pflegerischen, rehabilitativen und diagnostisch-therapeutischen Maßnahmen, die für die Erhaltung der Autonomie der Bewohnerin und Bewohner nötig sind. Um diese festzustellen wird für jede Bewohnerin und jeden Bewohner einen Betreuungs- und Pflegeplan erstellt, nach dem die Betreuung erfolgt. Die Seniorenwohnheime können neben den Standardleistungen noch zusätzliche Leistungen und Dienste anbieten. Diese müssen jedoch kostendeckend organisiert und nicht über den Grundtarif finanziert werden. Die zusätzlichen Leistungen werden in der Dienstcharta des jeweiligen Seniorenwohnheims beschrieben.

Datum: 13.8.2021
[Senioren und Pflege]

26 - Wo kann ich meinen pflegebedürftigen Vater für ein paar Stunden oder nachts unterbringen, um mich von der Pflege zu entlasten?


Die Tagespflege und die Kurzzeitpflege sind Dienste, die Angehörigen eine Entlastung bei der täglichen Betreuung von pflegebedürftigen Menschen bieten. Unter Tagespflege versteht man die Betreuung ältere Menschen, die nicht mehr allein zuhause sein können, während des Tages. Sie wird ganztags oder halbtags in Tagespflegeheimen und in einigen Seniorenwohnheimen angeboten. Die Kurzzeitpflege ist hingegen eine zeitlich begrenzte Aufnahme von Pflegebedürftigen in ein Seniorenwohnheim. So können pflegende Angehörige für einige Tage entlastet oder die zeitweise Abwesenheit der privaten Pflegekraft (soge. Badanti) überbrückt werden.

Link:

Informationen zur Tagespflege: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1003981

Kurzzeitpflege: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/seniorenwohnheime-betreutes-wohnen/kurzzeitpflege.asp

Datum: 13.8.2021
[Senioren und Pflege]

28 - Muss jedes Seniorenwohnheim Personen mit dementieller Erkrankung aufnehmen?


Ja, jedes Seniorenwohnheim muss im Rahmen von mindestens 10 Prozent der verfügbaren Plätze Personen mit Demenzerkrankung aufnehmen und betreuen. Die Betreuung von Demenzpatienten mit Verhaltensauffälligkeiten entspricht jedoch einer besonderen Betreuungsform und wird nur in einigen Seniorenwohnheimen verteilt auf das ganze Land angeboten.

Link:

Informationen zu Seniorenwohnheimen, welche Besondere Betreuungsformen anbieten: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1008440

Datum: 13.8.2021
[Senioren und Pflege]

1 - Welche Angebote und Dienste für Senioren gibt es und wie funktioniert der Zugang zu diesen Diensten?


In der Provinz Bozen gibt es eine breite Palette an Angeboten und Diensten für die Pflege älterer Menschen. Neben der Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung etwa durch das Pflegegeld und Leistungen der finanziellen Sozialhilfe reicht das Angebot von der permanenten Aufnahme in Seniorenwohnheime über private Pflegekräfte (Badanti), dem Begleiteten und Betreuten Wohnen, bis hin zu einzelnen spezifischen Leistungen wie Essen auf Rädern, Seniorenmensen, Tagesheimen, Hauspflegediensten bis zu Projekten wie der „Sozialen Landwirtschaft“, die es Seniorinnen und Senioren ermöglicht so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung bleiben und aktiv am Familienalltag teilnehmen zu können. Bei der Suche nach dem passenden Angebot können Sie sich an die „Anlaufstellen für Pflege und Betreuung“ wenden.

Link:

Anlaufstellen für Pflege und Betreuung https://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/angebote-senioren/anlaufstellen-pflege-betreuung.asp

Seniorendienste in ihrer Umgebung: https://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/angebote-fuer-senioren.asp

Datum: 13.8.2021
[Senioren und Pflege]

3 - Ich brauche nur ab und zu Hilfe und möchte noch nicht in ein Seniorenwohnheim. Welche Möglichkeiten gibt es zu Hause gepflegt zu werden?


Die Hauspflege bietet verschiedene Dienste und Hilfestellungen an, damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung bleiben können. Die Angebote reichen von Hilfe bei der Körperpflege, Bewegungstherapie bis zur Haushaltsführung und „Essen auf Rädern“. Auch Seniorenmensen und Tagespflegeheime sind Angebote, die den Alltag von pflegebedürftigen Personen erleichtert können.

Link:

Hauspflege: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/hauspflege.asp

Mensa für Senioren: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1003960

Informationen zur Tagespflege: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1003981

Datum: 13.8.2021
[Senioren und Pflege]

23 - Was kann ich unter Kurzzeitpflege verstehen? Wie kann ich darum ansuchen?


Unter Kurzzeitpflege versteht man eine zeitlich begrenzte Aufnahme von Pflegebedürftigen in ein Seniorenwohnheim. Dies kann zum Beispiel nötig sein, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten oder um die zeitweise Abwesenheit der privaten Pflegekraft (soge. Badanti) zu überbrücken. Die Kurzzeitpflege kann für maximal vier Wochen am Stück beantragt werden und für eine Gesamtdauer von 6 Monaten pro Jahr. Die Plätze für die Kurzzeitpflege werden von den Seniorenwohnheimen selbst verwaltet Da die Anzahl der Plätze begrenzt ist, empfiehlt es sich rechtzeitig vorzumerken. Die Aufnahme ist kostenpflichtig.

Link:

Kurzzeitpflege: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/seniorenwohnheime-betreutes-wohnen/kurzzeitpflege.asp

Datum: 13.8.2021
[Senioren und Pflege]

21 - Was ist der Unterschied zwischen dem „Betreuten“ und dem „Begleiteten Wohnen“?


Beim Begleiteten und Betreuten Wohnen für Seniorinnen und Senioren handelt es sich um eine „niederschwellige“ Begleitung älterer Menschen. Ziel ist es die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Organisation und Bewältigung ihres Lebensalltags zu unterstützen und sie aktiv und vital zu halten. Im Rahmen des „Begleiteten Wohnens“ ist die Begleitung durch eine Bezugsperson für einige Stunden pro Woche vorgesehen.

Sie koordiniert die Nutzung der Gemeinschaftsräume und übernimmt bei Bedarf kleiner Dienste. Beim „Betreute Wohnen“ erhalten die Nutzerinnen und Nutzern zudem noch zusätzliche kontinuierliche Leistungen wie Wäschereinigung, eine Mahlzeit pro Tag sowie weitere einfache Leistungen. Der Dienst des Betreuten Wohnens ist somit betreuungsintensiver und kostenintensiver als das Angebt des Begleiteten Wohnens. Beide Dienste richten sich an Seniorinnen und Senioren der 1. und 2. Pflegestufe ab 65 Jahren, für die eine Begleitung notwendig, aber eine Aufnahme in einem Senioren- und Pflegeheim nicht erforderlich ist und basierten auf der Solidarität zwischen den Mitbewohnern, den Angehörigen und Freiwilligen.

Link:

Begleitetes und Betreutes Wohnen für Senioren: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/seniorenwohnheime-betreutes-wohnen/begleitetes-betreutes-wohnen-senioren.asp

 

Datum: 13.8.2021