FAQ Senioren und Pflege

Hier finden Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen und Antworten zu den Themen Seniorenwohnheimen (Alters- und Pflegeheime), Pflege von Demenzpatienten, Betreutes und Begleitetes Wohnen, Tagespflege und Kurzzeitpflege, Pflegeeinstufung, Pflegegeld, Hauspflege und anderes.

Über die Suchfunktion können Sie nach spezifischen Themen und Diensten suchen.

Wenn Sie auf Ihre Frage keine Antwort finden, können Sie sich wie für alle Fragen zur Betreuung und Pflege an die „Anlaufstellen für Pflege und Betreuung“ in den Sozialsprengel ihres Territoriums wenden, die auch telefonisch kontaktiert werden können. Dort stehen Fachkräfte aus den Bereichen Seniorenwohnheim, Hauspflege und Hauskrankenpflege zur Verfügung, die Sie gerne informieren und beraten.

Hier finden Sie eine Übersicht über die bestehenden Anlaufstellen für Pflege und Betreuung

Hier finden Sie auch eine Liste der privaten Agenturen, spezialisiert für die Suche und Vermittlung von privaten Betreuungskräften, sog. „Badanti“

Ansonsten können Sie eine E-Mail senden, an: amt.senioren@provinz.bz.it

[Senioren und Pflege]

54 - Ich habe nur die Mindestrente und komme damit nicht aus. Vor allem die Kosten für die Lebensmittel und die Miete sowie Mietnebenkosten übersteigen mein monatliches Einkommen. Wo kann ich mich bezüglich einer finanziellen Unterstützung erkundigen?


Senioren, welche über ein geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, können um das Soziale Mindesteinkommen und um Beiträge für Miete und Wohnungsnebenkosten ansuchen. Für Menschen ab 65 Jahren, die allein leben und ein niedriges Einkommen und Vermögen haben, ist ein erhöhter Beitrag vorgesehen. Einmalige Unterstützungen für Sonderleistungen sind ebenfalls möglich. Für die Auszahlung dieser Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe sind die Sozialsprengel zuständig. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen.

Link:

Finanzielle Sozialhilfe: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/finanzielle-unterstuetzung.asp

Sozialsprengel: https://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/soziales/sozialsprengel.asp

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

40 - Müssen meine Familienangehörigen für die Kosten des Seniorenwohnheims aufkommen?


Grundsätzlich gilt, dass die Heimbewohnerinnen bzw. die Heimbewohner und deren Lebenspartner den Tarif für das Seniorenwohnheim bezahlen. Wenn das Einkommen und das Vermögen der zu pflegenden Person, bzw. des Lebenspartners nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, wird auf das Einkommen und Vermögen der Kinder zurückgegriffen. Reicht auch deren Einkommen nicht aus, übernimmt die Wohnsitzgemeinde der Heimbewohnerin bzw. des Heimbewohners den ungedeckten Teil. Beim Antragstellung um Tarifbegünstigung müssen auch die während der vergangenen 10 Jahre getätigten Schenkungen und deren Begünstigte angegeben werden. Letztere müssen gegebenenfalls anstelle der Wohnsitzgemeinde den Resttarif bis zum Wert der erhaltenen Schenkung ergänzen.

Link:

Informationen zu den Seniorenwohnheimen und den Tagessätzen: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1008440

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

46 - Darf bzw. muss das Pflegepersonal den Angehörigen Auskunft über den Heimbewohner geben? (z.B. wie hat meine Mutter die Nacht geschlafen?)


Wer in ein Seniorenwohnheim einzieht, hat die Möglichkeit eine oder mehrere Personen zu bestimmen, denen Auskünfte erteilt werde dürfen. Bei der Aufnahme muss zudem die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben werden. Die Verarbeitung sensibler Daten, zu denen auch Informationen zum Gesundheitszustand einer Person gehören, ist durch die europäische Datenschutzgrundverordnung geregelt. Die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte ist laut dieser Verordnung nur in bestimmten, streng geregelten Fällen zulässig. Etwa wenn das Heim dazu gesetzlich verpflichtet ist, wenn es zur Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit der betroffenen Person nötig ist, zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder wenn der Betroffene die ausdrückliche Einwilligung erteilt.

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

48 - Was ist der Unterschied zwischen Begleitgeld und Pflegegeld?


Das Begleitgeld ist der ersten Stufe des Pflegegelds gleichzusetzten.

Link:

Informationen zum Pflegegeld: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/pflegegeld.asp

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

44 - Wie kann ich prothetische Hilfsmittel wie z.B. einem Pflegebett, einem Rollator oder einem Rollstuhl und andere Hilfsmittel bekommen? Welches Amt ist zuständig und entstehen Kosten?


Seniorinnen und Senioren, die prothetische Hilfsmittel benötigen, können diese vom Sanitätsbetrieb kostenlos erhalten, wenn ihnen vom Dienst für Rechtsmedizin eine Zivilinvalidität anerkannt wird. Der Sanitätsbetrieb stellt Menschen mit einer anerkannten Invalidität kostenlos Hilfsmitteln (z.B. Rollstühle, Betten, Gehhilfen), Prothesen (z.B. für Gliedmaßen, Hörprothesen) und Orthesen (z.B. orthopädische Mieder; orthopädische Schuhe, Stützapparate) zur Verfügung. Es ist auch möglich Hilfsmittel zu erhalten, die laut geltenden Bestimmungen nicht vorgesehen (extratarifär), aber unerlässlich für die Betroffenen sind.

Heilbehelfe bzw. Sanitätsartikel können mit entsprechendem Ausweis in den Apotheken und vertragsgebundenen Sanitätshäusern bezogen werden. Der Ausweis für den Bezug von prothetischen Hilfsmitteln wird vom Verwaltungsdienst des Sanitätssprengels aufgrund einer ärztlichen Verschreibung ausgestellt. Er hat eine Gültigkeit von 12 Monaten und muss jährlich erneuert werden. Wird ein Heilbehelf vom zuständigen Gesundheitsbezirk nicht gewährt, ist es möglich Rekurs einzureichen.

Links:

Sabes - Dienst für Rechtsmedizin: https://www.sabes.it/de/krankenhaeuser/bozen/rechtsmedizin-bz.asp

Sabes - Informationen zur Bereitstellung von Hilfsmitteln verschiedener Art: https://home.sabes.it/gesundheitsvorsorge/leistungen.asp?bnsv_svid=1029184

 

Gewährung von Heilbehelfen: https://www.sabes.it/gesundheitsvorsorge/leistungen.asp

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

43 - Wie teuer ist das Begleitete und Betreute Wohnen und wer muss bezahlen?


Die Kosten für das Begleitete und Betreute Wohnen werden über einen Tagessatz angegeben. Sie ergeben sich aus den Begleit- und Betreuungskosten, den Wohnungskosten, den Hauswirtschaftskosten und den Kosten für die Mahlzeiten. Die betreuten bzw. begleiteten Personen beteiligen sich an den Kosten wobei für die Deckung des Tarifs auch das Pflegegeld herangezogen werden kann. Reicht das Einkommen und Vermögen nicht aus, wird auf das Einkommen und Vermögen der Kinder zurückgegriffen. Reicht auch deren Einkommen nicht aus, übernimmt die Wohnsitzgemeinde den ungedeckten Teil. Die aktuellen Tarife sind über die Seite der Autonomen Provinz Bozen einsehbar.

Link:

Begleitetes und betreutes Wohnen: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/seniorenwohnheime-betreutes-wohnen/begleitetes-betreutes-wohnen-senioren.asp

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

45 - Wie kann ich eine Zivilinvalidität beantragen? Welche Vorteile erhalte ich dadurch?


Das Ansuchen um Anerkennung der Zivilinvalidität kann beim zuständigen Gesundheitssprengel eingereicht werden. Die Anerkennung erfolgt durch die Ärztekommission des Südtiroler Sanitätsbetriebes, welche den Grad der Beeinträchtigung anhand der eingereichten klinischen Dokumentation und des Gesundheitszustandes festgestellt.

Menschen mit einer anerkannten Zivilinvalidität haben Anrecht auf verschiedene Vorteile und Vergünstigungen: wirtschaftliche Unterstützung (Zivilinvalidenrente, Zulagen), Anrecht auf kostenlos Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Betten, Gehhilfen), Prothesen (z.B. für Gliedmaßen, Hörprothesen) und Orthesen (z.B. orthopädische Mieder; orthopädische Schuhe, Stützapparate) durch den Sanitätsbetrieb, Rehabilitationsbehandlungen und Ticketbefreiungen.

Link:

Sabes - Dienst für Rechtsmedizin: Rechtsmedizin (betrieblicher Dienst) | Südtiroler Sanitätsbetrieb (sabes.it)

Informationen zur Zivilinvalidität: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1014340

Sabes - Zivilinvalidität: https://home.sabes.it/gesundheitsvorsorge/leistungen.asp?bnsv_svid=1029184

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

42 - Wann wird das Pflegegeld ausbezahlt und wie muss ich es beantragen?


Das Pflegegeld ist ein finanzieller Beitrag, der es pflegebedürftigen Personen ermöglichen soll, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben und dort gepflegt zu werden. Es ist zur Bezahlung von Pflege- und Betreuungsleistungen, zur Kostenbeteiligung bei Hauspflegediensten und Aufenthalten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, für die Verwirklichung von „Maßnahmen zum selbständigen Leben“ und zur Deckung der Kosten für die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen vorgesehen. Das Pflegegeld ist zudem eine finanzielle Anerkennung für die pflegenden Angehörigen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Pflegestufe und dem damit zusammenhängenden Pflegeaufwand ab. Es wird monatlich ausbezahlt und ist unabhängig vom Vermögen und Einkommen der pflegebedürftigen Person. Für die Auszahlung des Pflegegeldes ist die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE zuständig. Der Antrag für Pflegegeld muss über das Patronat gestellt werden.

Link:

Pflegegeld: http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/pflegegeld.asp

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

29 - Ich würde gerne mit anderen Senioren meine Freizeit verbringen? Welche Möglichkeiten gibt es? Werden spezielle Urlaubsangebote für Senioren angeboten?


In Südtirol gibt es rund 170 Seniorenclubs, die auf das ganze Landesgebiet verteilt Freizeitaktivitäten für Senioren organisieren. Die Angebote erstrecken sich über kreative Tätigkeiten, Ausflüge, Meer- und Thermalaufenthalte bis hin zu Seniorengymnastik, Seniorentanz und Seniorentheater, Aktivitäten zur Erhaltung von Körper und Geist oder einfach nur gemütlichem Beisammensein. Auch Vorträge über kulturelle Themen und zu gesunder Lebensführung werden angeboten. Urlaubsangebote für Senioren werden landesweit außerdem auch von einigen Gemeinden angeboten.

Link:

Seniorenclubs:  http://www.provinz.bz.it/familie-soziales-gemeinschaft/senioren/angebote-senioren/seniorenclubs.asp

Datum: 17.8.2021
[Senioren und Pflege]

2 - Welche Unterstützung kann ich in Anspruch nehmen, wenn ich eine angehörige Person bei mir zuhause pflege? Wie und wo kann ich sie erhalten?


Für die Pflege einer angehörigen Person zuhause gibt es verschiedene Unterstützungen: Zum einen das Pflegegeld als finanzielle Beitrag, der es pflegebedürftigen Personen ermöglichen soll, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben und dort gepflegt werden zu können. Für pflegende Angehörige ist es möglich eine Freistellung von der Arbeit bzw. einen Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen (L.104/1992). Daneben leistet der Hauspflegedienst der Sozialsprengel Unterstützung und Hilfestellung bei der Pflege zuhause. Die Angebote des Hauspflegedienstes reichen von Hilfestellung bei der Körperpflege, Bewegungstherapie, Haushaltsführung bis zu Familienhilfe. Auch Tagespflegeheime oder Projekte wie jenes der „Sozialen Landwirtschaft“ können die Angehörigen Pflegebedürftiger unterstützen, indem sie die Betreuung während des Tages übernehmen. Die Kurzzeitpflege bietet durch eine zeitlich Begrenzte Aufnahme in ein Seniorenwohnheim kurzzeitige Entlastung etwa für einige Wochen oder für ein Wochenende.

Datum: 13.8.2021