Landesforstkorps

Beim Landesforstdienst gehört rund ein Viertel der Bediensteten zum Verwaltungspersonal (19 Berufsbilder von der 2. bis zur 8. Funktionsebene) und rund drei Viertel zum Landesforstkorps. Das Forstkorps umfasst folgende vier Berufsbilder:

  • Forstwache (5. Funktionsebene)
  • Förster/Försterin (6.)
  • Forstinspektor/Forstinspektorin (7.)
  • Forstrat/Forsträtin (9.)

Das Forstpersonal (d.h. die Angehörigen des Landesforstkorps) unterscheidet sich vom Verwaltungspersonal durch die Polizeibefugnis und eine Reihe von Sonderregelungen, die u.a. Erkennungsausweis, Uniform und Dienstwaffe, Dienstregister und Stundenplan, Versetzungen und Ernennung von Stationsleitern umfassen.

Förster und Försterin als Beruf

Die Aufgaben sind sehr vielfältig.
Das Landforstkorps übt allgemein Polizei- und Aufsichtsaufgaben bezüglich der Einhaltung der geltenden Bestimmungen in den Bereichen Forstwirtschaft, Tierwelt und Jagd, Fischerei, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie technische Aufgaben und Bewirtschaftungsmaßnahmen aus und sorgt für Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung.
Das Landesforstkorps sorgt im Speziellen für:

  • die Anwendung der forstlich-hydrogeologischen sowie der anderen Nutzungsbeschränkungen; 
  • den Schutz von Natur und Umwelt sowie für die Überwachung jeglicher Tätigkeit, die Natur und Umwelt schaden könnte; 
  • Aufsicht, Schutz und Behandlung der Wälder und Weiden sowie der damit verbundenen Maßnahmen zu ihrer Verbesserung; 
  • Aufforstungen und Verbauungen, die dazugehörenden Baumaßnahmen sowie die Errichtung der Schutzbauten im forstlich- und landwirtschaftlich-hydraulischen Bereich; 
  • die Aufsicht über und die Führung der Forstgärten; 
  • die Förderung der Waldwirtschaft, der Almwirtschaft und der Fischerei sowie die Gewährung von Förderungen zugunsten der Berggebiete; 
  • die Aufsicht über die Wasserläufe, um Erosionen, Überschwemmungen und Zerstörungen zu vermeiden; 
  • die Fischerei- und Jagdaufsicht sowie den Schutz und die Bewirtschaftung des Fisch- und Wildbestandes; 
  • die Verhütung von Waldbränden und die Koordinierung der Waldbrandbekämpfung; 
  • die Verhütung und Bekämpfung von Waldkrankheiten sowie von Krankheiten der Wildtiere; 
  • alle übrigen von Gesetzen und Verordnungen übertragenen Aufgaben (z.B. Privatseilbahnen); 
  • die Erhebung und Beschreibung der Wald- und Weidegüter; 
  • Forschung und Anwendung im Forst- und Jagdbereich; 
  • die Statistik und den Forst-, Alm- und Fischwasserkataster; 
  • die Erfassung von Daten und Parameter der Umweltüberwachung;
  • die Aus- und Weiterbildung des eigenen Personals;
  • Aufgaben im Bereich Zivilschutz, öffentliche Rettungsdienste und Ergänzungsdienste der öffentlichen Ordnung.

Das Personal des Landesforstkorps übt im Bereich der Zuständigkeiten der Autonomen Provinz Bozen die Befugnisse und Aufgaben aus, die auf gesamtstaatlicher Ebene dem staatlichen Forstkorps übertragen sind.

Die Aufnahme erfolgt immer über öffentliche Wettbewerbe, welche alle 2 bis 4 Jahre stattfinden. 
Derzeit ist ein  Wettbewerb für das Berufsbild "Forstwache" ausgeschrieben (Einreichtermin: 18.12.2023, 12 Uhr). Zuständige Stelle ist das Amt für Personalaufnahme.
Der Antrag ist online zu stellen; für die Bestätigung der Identität wird hierbei über folgende Modalitäten Zutritt erlangt: System für die Digitale Identität (SPID), Elektronischer Personalausweis (CIE).
  

Hier finden Sie nützliche Informationen, den Text der Ausschreibung und den link zur online-Anmeldung:

https://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/aufnahme-landesdienst/wettbewerbe/wettbewerbe-verwaltungspersonal.asp

 

Die Ausbildungswettbewerbe für die Berufsbilder Forstwache, Förster und Forstinspektor erfolgen in folgenden Schritten:

  • Ausschreibung des Wettbewerbs (erfolgt erst, wenn eine gewisse Anzahl von Stellen frei ist),
  • Vorauswahl nach Prüfungen,
  • Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung,
  • Theoretisch-praktischer Ausbildungskurs (5 Monate lang für Forstwachen, 3 Monate lang für Förster und Forstinspektoren),
  • Abschlussprüfung.

Weiterführende Informationen sowie die Zugangsvoraussetzungen sind im jeweiligen Berufsbild angeführt. Detaillierte Informationen werden in der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung angeführt.

Für zusätzliche Fragen wenden Sie sich an forstverwaltung@provinz.bz.it

Das in das Berufsbild Forstwache eingestufte Personal übt im Sinne der entsprechenden staatlichen Bestimmungen auch die Befugnisse eines einfachen Amtsträgers der Sicherheits- und Gerichtspolizei aus.

Dieses Personal führt im Rahmen der institutionellen Aufgaben spezifische Aufträge durch, wobei für die eigene Initiative ein dem jeweiligen Rang entsprechender Ermessensspielraum besteht. Es verrichtet auch die mit der Erledigung der eigenen Aufgaben verbundenen zusätzlichen Tätigkeiten. Im Falle einer spezifischen beruflichen Qualifizierung kann dieses Personal auch in der Ausbildung eingesetzt werden.

Zugangsvoraussetzungen

  • italienische Staatsbürgerschaft
  • Alter zwischen 18 und 30 Jahren; jegliche Anhebung der Höchstaltersgrenze ist ausgeschlossen, mit Ausnahme für Bewerberinnen und Bewerber, welche sich für eine der Stellen bewerben, die den Freiwilligen der Streitkräfte vorrangig vorbehalten sind: in diesem Fall wird die Höchstaltersgrenze angehoben, und zwar für die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Wehrdienstes, jedoch nicht mehr als drei Jahre (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 66/2010, Art. 2049);
  • Genuss der politischen Rechte;
  • Uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung für den Dienst. Die Eignung wird von einer eigenen Ärztekommission festgestellt;
  • sich nicht weigern, Waffen zu tragen und zu benutzen;
  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen;
  • Zweisprachigkeitsnachweis (B1, ehem. Niveau C). Wer der ladinischen Sprachgruppe angehört, muss auch die Kenntnis der ladinischen Sprache nachweisen;
  • Besitz folgender Studien- oder Berufstitel:
    • Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Lehrabschlusszeugnis eines holzverarbeitenden Berufes (z. B. Tischler, Zimmermann, Sägewerker) oder eines Gärtners, mit dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung im jeweiligen Fachbereich, oder
    • Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis einer mindestens dreijährigen land-, forst- oder holzwirtschaftlichen Lehranstalt oder Fachschule, oder
    • Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis der zweiten Klasse einer land-, forst- oder holzwirtschaftlichen Lehranstalt oder Fachschule und zusätzlich Jagdaufseherprüfung oder dreijährige einschlägige Berufserfahrung als Gärtner oder in einem holzverarbeitenden Beruf, oder
    • Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis der dritten Klasse einer Oberschule, oder
    • Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis der zweiten Klasse einer Oberschule und zusätzlich Jagdaufseherprüfung oder dreijährige einschlägige Berufserfahrung als Gärtner oder in einem holzverarbeitenden Beruf;

oder, als Angehörige der Landesverwaltung bzw. einer Körperschaft des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags:

  • ein effektives Dienstalter von 4 bzw. 8 Jahren,
  • oder Berufsbild der V. Funktionsebene (lt. Bereichsvertrag über die Festlegung und Zuordnung der Berufsbilder des Landespersonals vom 08.03.2006).

Die Bewerber werden im Rahmen der Vorauswahl und nach Abschluss des Ausbildungskurses folgenden Prüfungen unterzogen:

a) Prüfungen der Vorauswahl

Schriftliche Prüfung: Allgemeinbildung mit Schwerpunkt Naturwissenschaften (der Schwierigkeitsgrad ist dem Bildungsniveau des ausgeschriebenen Berufsbildes angepasst).

Mündliche Prüfung: zusätzlich zum Prüfungsprogramm der schriftlichen Prüfung wird auch die persönliche Eignung des Bewerbers ermittelt, und zwar anhand eines strukturierten Fragebogens, der von der Prüfungskommission ausgearbeitet wird.

b) Prüfungen am Ende des Ausbildungskurses

Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung: Gegenstand beider Prüfungen sind die Inhalte des Ausbildungskurses. Die Inhalte betreffen die Fachbereiche nach Art. 2 der Anlage 2 des Bereichsvertrags vom 08.03.2006.

Alle Prüfungen gelten als bestanden, wenn die Mindestnote von sechs Zehnteln (6/10) erzielt wird.

Zur mündlichen Prüfung ist zugelassen, wer die vorausgehende schriftliche Prüfung bestanden hat.

Ränge des Berufsbildes

Das in dieses Berufsbild eingestufte Personal bekleidet im Rahmen desselben folgende Ränge:

  • Forstwart: Anfangsrang,
  • Forstwache: nach vier Jahren effektiven Dienst als Forstwart;
  • Forstaufseher: nach vier Jahren effektiven Dienst als Forstwache;
  • Forstoberaufseher: nach sechs Jahren effektiven Dienst als Forstaufseher.

Vertikale Mobilität

Nach vier Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in das Berufsbild Förster/Försterin, Buchhalter/Buchhalterin, Schulsekretär/Schulsekretärin, sowie in alle Berufsbilder der 6. Funktionsebene, sofern nicht das Reifezeugnis berufsbildender Oberschulen oder nach der Oberschule weiterführende Spezialisierungen als Zugangsvoraussetzungen vorgesehen sind.

Das in das Berufsbild Förster/Försterin eingestufte Personal übt im Sinne der entsprechenden staatlichen Bestimmungen auch die Funktionen eines einfachen Amtsträgers der Sicherheitspolizei und eines höheren Amtsträgers der Gerichtspolizei aus.

Dieses Personal erhebt im Rahmen der institutionellen Aufgaben und in Zusammenarbeit mit den Ranghöheren die vorgesehenen Vorschriften und wickelt entsprechende Verfahren ab, wobei für die eigene Initiative ein dem jeweiligen Rang entsprechender Ermessensspielraum besteht.
Es übernimmt dabei auch die Koordinierung von rangniedrigeren Bediensteten oder die Leitung von kleinen operativen Einheiten und vertritt den Vorgesetzten bei Abwesenheit oder Verhinderung. Es verrichtet auch die mit der Erledigung der eigenen Aufgaben verbundenen zusätzlichen Tätigkeiten, wobei auch Geräte und komplexe Systeme verwendet werden. Dieses Personal ist entsprechend seiner beruflichen Erfahrung auch in der Ausbildung tätig.

Zugangsvoraussetzungen

  • italienische Staatsbürgerschaft;
  • Alter zwischen 18 und 50 Jahren (unter Ausschluss jeglicher Anhebung der Altersgrenze);
  • Genuss der politischen Rechte;
  • Uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung für den Dienst. Die Eignung wird von einer eigenen Ärztekommission ausschließlich für Bewerber festgestellt, welche nicht bereits dem Landesforstkorps angehören;
  • für männliche Bewerber) Bereitschaft, Waffen zu tragen und zu benutzen, bzw. kein Zivildienst aus Gewissensgründen oder Verzicht auf diesen Status (Art. 636 des gesetzesvertretenden Dekrets 66/2010);
  • (für männliche Bewerber) reguläre Position hinsichtlich der Musterungs- und Militärdienstpflicht;
  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen; 
  • Reifezeugnis einer technischen Oberschule für Landwirtschaft oder für Bewerber, welche bereits der Landesverwaltung angehören (interne Bewerber): effektives Dienstalter von mindestens 4 Jahren als Forstwache oder für Bewerber, welche der Landesverwaltung oder den Körperschaften des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags angehören: Zugehörigkeit zu einem Berufsbild der 6. Funktionsebene, sofern der Bewerber bei der Aufnahme die Zugangsvoraussetzungen besessen hat;
  • für die Besetzung der Dienststellen für Jagd- und Fischereiaufsicht ist der Besitz des Fischerscheines und des Jagdgewehrscheines erforderlich;
  • Abschluss eines theoretisch-praktischen Ausbildungskurses von nicht weniger als drei Monaten über die Fachbereiche, welche die Aufgaben des Landesforstkorps betreffen;
  • Besitz des mit dem Reifezeugnis verbundenen Zweisprachigkeitsnachweises (B2, ehem. Niveau B); wer der ladinischen Sprachgruppe angehört, muss auch die Kenntnis der ladinischen Sprache nachweisen.

Prüfungen der Vorauswahl

Die Vorauswahl für die Zulassung zum Berufsausbildungskurs umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung sowie eine ärztliche Untersuchung.

Gegenstand der Prüfungen der Vorauswahl sind:

Schriftliche Prüfung: Sie besteht in der Ausarbeitung mehrerer Themen oder Aufgaben zu folgendem Prüfungsstoff:

  • Institutionelle Aufgaben des Landesforstdienstes gemäß Dekret Landeshauptmann 21/1996 sowie Art. 2 der Anlage 2 des Bereichsvertrags vom 8. März 2006,
  • Waldbau und Ökologie,
  • Botanik und Almwirtschaft,
  • Holzmesskunde,
  • Kartografie,
  • Forstschutz,
  • Forsttechnik,
  • Jagd und Fischerei,
  • Kenntnisse über folgende Landesgesetze (LG): LG 21/1996, LG 18/1991, LG 10/1990, LG 16/1970, LG 6/2010 und LG 9/1977,
  • Kenntnisse über allgemeine Rechtslehre und Verwaltungsrecht,
  • Grundkenntnisse über Selbstorganisation und Arbeitssicherheit,
  • Aufgaben der Sicherheits- und der Gerichtspolizei,
  • Kommunikation nach innen und außen (Grundregeln der Kommunikation, Auftreten als Uniformträger),
  • Einsatz informationstechnischer Hilfsmittel.

Mündliche Prüfung: Es wird die fachliche Eignung laut Programm der schriftlichen Prüfung ermittelt.

Am Ende des Berufsausbildungskurses werden die Bewerber einer Abschlussprüfung unterzogen, welche aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht. Es wird aus den Fächern geprüft, die Gegenstand des Ausbildungskurses sind.

Alle Prüfungen gelten als bestanden, wenn die Mindestnote von sechs Zehnteln (6/10) erzielt wird.

Zur mündlichen Prüfung ist zugelassen, wer die vorausgehende schriftliche Prüfung bestanden hat.

Ränge im Berufsbild

Das Personal bekleidet im Rahmen dieses Berufsbildes folgende Ränge:

  • Försterstellvertreter: Anfangsrang;
  • Förster: nach sechs Jahren effektiven Dienst als Försterstellvertreter;
  • Oberförster: nach acht Jahren effektiven Dienst als Förster.

Vertikale Mobilität

Nach 4 Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in die Berufsbilder Forstinspektor/Forstinspektorin, Umwelt- und Hygieneinspektor/inspektorin, Arbeitsinspektor/Arbeitsinspektorin. Nach acht Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in die Berufsbilder technischer Inspektor/technische Inspektorin, Organisationsinspektor/ Organisationsinspektorin.

Das in das Berufsbild Forstinspektor/Forstinspektorin eingestufte Personal übt im Sinne der entsprechenden staatlichen Bestimmungen auch die Funktionen des einfachen Amtsträgers der Sicherheitspolizei und des höheren Amtsträgers der Gerichtspolizei aus.

Dieses Personal kann im Rahmen der institutionellen Tätigkeiten operative und organisatorische Einheiten leiten, wobei es im Rahmen des jeweiligen Ranges eigene Initiativen ergreift und den notwendigen Ermessensspielraum besitzt.
Es koordiniert und fördert die Tätigkeit des Personals untergeordneter Ränge durch entsprechende Programme und spezifische Anweisungen, um qualitative, quantitative und zeitliche Ziele mit voller Verantwortung für die ausgeübte Tätigkeit zu erreichen; es arbeitet bei der Erstellung von Programmen für den jeweiligen Dienst mit, hilft bei der Umsetzung mit, tätigt Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Forsträte fallen, und ersetzt diese bei Abwesenheit oder Verhinderung in den gerichtspolizeilichen und sicherheitspolizeilichen Aufgaben.
Dieses Personal erledigt, falls erforderlich, die notwendigen Tätigkeiten zur Erfüllung der eigenen Aufgaben auch mittels spezifischer Geräte und autonomer Systeme, die durch variable Programme im Rahmen vorgegebener Prozeduren verwaltet werden. Es ist entsprechend seiner beruflichen Erfahrung auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung tätig.

Zugangsvoraussetzungen

  • Italienische Staatsbürgerschaft;
  • Genuss der politischen Rechte;
  • Uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung für den Dienst im Gebirge. Die Eignung wird von einer eigenen Ärztekommission d) ausschließlich für Bewerber festgestellt, welche nicht bereits dem Landesforstkorps angehören;
  • sich nicht weigern, Waffen zu tragen, und zwar auch nicht unter Berufung auf Gewissensgründe;
  • (für männliche Bewerber) reguläre Position hinsichtlich der Musterungs- und Militärdienstpflicht;
  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen; 
  • Diplom aufgrund einer mindestens zweijährigen Ausbildung im Forstbereich an einer Universität oder staatlich anerkannten Fachhochschule sowie
  • Abschluss eines Ausbildungskurses von einer Dauer von nicht weniger als drei Monaten sowie einer mindestens einjährigen Berufserfahrung im Bereich der Aufgaben des Landesforstkorps;
  • Besitz des mit dem Reifezeugnis verbundenen Zweisprachigkeitsnachweises (B2, ehem. Niveau B); wer der ladinischen Sprachgruppe angehört, muss auch die Kenntnis der ladinischen Sprache nachweisen.

Ränge im Berufsbild

Das diesem Berufsbild angehörende Personal bekleidet im Rahmen desselben folgende Ränge:

  • Forstinspektorstellvertreter: Anfangsrang;
  • Forstinspektor: nach vier Jahren effektivem Dienst als Forstinspektorstellvertreter;
  • Oberforstinspektor: nach vier Jahren effektivem Dienst als Forstinspektor;
  • Hauptforstinspektor: nach vier Jahren effektivem Dienst als Oberforstinspektor;

Vertikale Mobilität

Nach vier Jahren Dienst: Aufstiegsmöglichkeit in die Berufsbilder Verwaltungsinspektor/Verwaltungsinspektorin, Inspektor/Inspektorin für Rechnungswesen, Organisationsinspektor/Organisationsinspektorin, naturwissenschaftlicher Inspektor/ natur-wissenschaftliche Inspektorin.

Das in das Berufsbild Forstrat/Forsträtin eingestufte Personal übt im Sinne der entsprechenden staatlichen Bestimmungen auch die Funktionen des einfachen Amtsträgers der Sicherheitspolizei und des höheren Amtsträgers der Gerichtspolizei aus.

Der Forstrat/die Forsträtin steht an der Spitze des Landesforstkorps und übt Fachaufgaben, Polizeiaufgaben, Beratung sowie Führungsaufgaben mit Organisations- und Verwaltungstätigkeiten aus. Zu den Fachaufgaben gehören u.a. die Projektierung, Bauleitung und Abnahme der forstlichen Arbeiten in Regie, die Planung von Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung des Waldes und die Leitung der Forsttagsatzungen und Holzauszeigen; die Polizeiaufgaben beinhalten die Überwachung der Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich; die Beratung ist mit den anderen Aufgaben eng verknüpft und umfasst mit der Öffentlichkeitsarbeit den gesamten Zuständigkeitsbereich.

Zugangsvoraussetzungen

  • italienische Staatsbürgerschaft;
  • Genuss der politischen Rechte;
  • Uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung für den Dienst im Gebirge. Die entsprechende Eignung wird für alle Bewerber durch eine eigene Ärztekommission festgestellt;
  • sich nicht weigern, Waffen zu tragen, und zwar auch nicht unter Berufung auf Gewissensgründe;
  • (für männliche Bewerber) reguläre Position hinsichtlich der Musterungs- und Militärdienstpflicht;
  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen; 
  • Doktorat in den Bereichen Land- oder Forstwirtschaft sowie entsprechende Staatsprüfung;
  • Besitz des mit dem Doktorat verbundenen Zweisprachigkeitsnachweises (C1, ehem. Niveau A); wer der ladinischen Sprachgruppe angehört, muss auch die Kenntnis der ladinischen Sprache nachweisen.

Ränge im Berufsbild

Das Personal bekleidet im Rahmen dieses Berufsbildes folgende Ränge:

  • Forstratstellvertreter: Anfangsrang;
  • Forstrat: nach 6 Jahren effektivem Dienst als Forstratstellvertreter;
  • Oberforstrat: nach 6 Jahren effektivem Dienst als Forstrat;
  • Forstdirektor: nach 6 Jahren effektivem Dienst als Oberforstrat.

1. Berufsbild Forstwache (4 Ränge)

Bild 1: Forstwart = F.Wa.
Bild 2: Forstwache = F.W.
Bild 3: Forstaufseher = F.A.
Bild 4: Forstoberaufseher = F.O.A.

1. Berufsbild Forstwache (4 Ränge)

2. Berufsbild Förster/Försterin (3 Ränge)

Bild 1: Försterstellvertreter = Fö.S.
Bild 2: Förster = Fö.
Bild 3: Oberförster = O.Fö.

2. Berufsbild Förster/Försterin (3 Ränge)

3. Berufsbild Forstinspektor/Forstinspektorin (4 Ränge)

Bild 1: Forstinspektorstellvertreter = F.Insp.S.
Bild 2: Forstinspektor = F.Insp.
Bild 3: Oberforstinspektor = O.F.Insp.
Bild 4: Hauptforstinspektor = H.F.Insp.

3. Berufsbild Forstinspektor/Forstinspektorin (4 Ränge)