
Handel
Alle Beschäftigten müssen über den Green Pass (3G-Bescheinigung) verfügen.
Allgemein gilt die Pflicht, in den Innenräumen eine Maske zu tragen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung für Wirtschaft.

Märkte
Handelstätigkeiten, die auf öffentlichen Flächen in Form von Märkten stattfinden, sowie Floh- und Gebrauchtmärkte finden unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen statt. Die Standbetreiber müssen über eine 3G-Bescheinigung (Green Pass) verfügen.