Aufrufe „GOL”-Programm

Offene Aufrufe 2023

Am 11. Juli 2023 hat die Landesregierung nach Einholung der Stellungnahme der „PNRR-Missionseinheit“ den öffentlichen Aufruf Nr. 1 für die Maßnahmenwege 1, 2, 3 des Südtiroler „GOL“-Landesanwendungsplans genehmigt.
Der „GOL“-Aufruf Nr. 1 wurde durch den Beschluss Nr. 645 der Südtiroler Landesregierung vom 25. Juli 2023 geändert und die Zulassungskriterien wurden erweitert.

Beginn: 14.07.2023

Abgabetermin: 25.09.2023 – 12:00 Uhr

CUP: B51D22000530006

Gerichtet an: Im ESF-System akkreditierte Einrichtungen für die Durchführung von Bildungs- und Orientierungsmaßnahmen in der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol oder Einrichtungen, die innerhalb 25.09.2023 den formellen Antrag um Akkreditierung gestellt haben.

Begünstigte: Arbeitssuchende, die in den Arbeitsvermittlungszentren der Autonomen Provinz Bozen eingeschrieben sind und von diesen entsandt werden

Link Veröffentlichung:
Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)

Wichtige Mitteilung an die interessierten Parteien
Achtung: Der öffentliche Aufruf „GOL“ Nr. 1 wurde berichtigt (Beschluss der Landesregierung Nr. 645 vom 25.07.2023) und am 27.07.2023 erneut veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen den Aufruf (Abschnitt 5, Seite 27 und Abschnitt 7, Seite 41) sowie die Anhänge 2, 3, 8 und 9.

 
Vorlagen und Formulare für die Verwaltung der Maßnahmen

Zweck des Aufrufs

Zweck des Aufrufs ist die Ermittlung von ausführenden Parteien sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln für die Aktivierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger in der Provinz Bozen in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsvermittlungszentren (AVZ) in den folgenden vom Programm zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit für Arbeitnehmende („GOL“) in Südtirol vorgesehenen Maßnahmenwegen:

Maßnahmenweg 1 „Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt”,
Maßnahmenweg 2 „Weiterbildung – (upskilling)”,
Maßnahmenweg 3 „Ausbildung/Umschulung – (reskilling)”,

Durch einen integrierten Dienstleistungsrahmen und das synergetische Handeln öffentlicher und privater Akteure sollen Arbeitsuchende durch die Förderung und Finanzierung verschiedener Maßnahmen, die von privaten Dienstleistern unter Einbeziehung der Landesberufsschulen durchgeführt werden, in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden:

  • Vorausgehendes Bewertungsverfahren (Assessment), Dienstleistungen zur Hinführung zur Arbeit und Arbeitsvermittlung (durchgeführt von den AVZ).
  • Beratung für Einzelpersonen und für Gruppen
  • Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung der persönlichen Kompetenzen (digital, sprachlich, berufsspezifisch)

 

Gegenstand

Programm zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmenden („GOL”) im Rahmen des Nationalen Planes für Aufbau und Resilienz („PNRR”), Mission 5 „Eingliederung und Zusammenhalt”, Komponente 1 „Arbeitsmarktpolitik”, Reform 1.1 „Aktive Arbeitsmarktpolitik und Bildung”, finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU.  

Umsetzung des Landesanwendungsplanes, in Übereinstimmung mit dem Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-2024”.

 

Finanzielle Ausstattung

Gesamtbetrag aufgeschlüsselt nach Landesteilgebieten: € 1.614.334,00

Landesteilgebiet A - Bozen und Umgebung - € 1.017.030,00
Landesteilgebiet B - Eisacktal und Pustertal - € 290.580,00
Landesteilgebiet C - Burggrafenamt und Vinschgau - € 306.724,00

Verwendung von standardisierten Einheitskosten (SEK), genehmigt durch den außerordentlichen Kommissar von ANPAL, Beschlüsse vom 09.05.2022 Nr. 5 und vom 12.04.2023 Nr. 5

 

Verfahren

Auswahl der ausführenden Parteien, die als Einzelkandidaten oder in Form einer Partnerschaft/eines Unternehmensverbundes teilnehmen. Voraussetzung ist die Akkreditierung gemäß den durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 301 vom 22.03.2016 genehmigten Kriterien.

Nach Prüfung der Zulässigkeit der Ansuchen wird eine Bewertungskommission die Projektunterlagen auf der Grundlage qualitativer Auswahlkriterien prüfen.

Die Unterlagen, die zur Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlich sind, müssen ausgefüllt, unterschrieben und gemäß den im Aufruf Nr. 1 (Abschnitt 10 Seite 44) angegebenen Modalitäten innerhalb 25.09.2023 um 12:00 Uhr an die PEC Adresse GOL@pec.prov.bz.it übermittelt werden.

Informationen oder Erläuterungen, auch hinsichtlich der Ausfüllbarkeit der Anhänge, können unter dieser E-Mail-Adresse angefordert werden: as@provinz.bz.it
Die Antworten, einschließlich jene vom Informationstreffen vom 31. Juli 2023 (FAQ Nr. 26 bis Nr. 41), sind unter den FAQ - häufig gestellten Fragen veröffentlicht.

 

Ranglisten

 

 

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter:

FAQ - häufig gestellte Fragen zum Aufruf Nr. 1

Präsentation Informationsveranstaltung vom 31.07.2023 (.pdf)

Aktive Arbeitsmarktpolitik in Südtirol | Arbeit | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

https://ausschreibungen-suedtirol.it/notice/special-notice/list

Sprachkenntnisse der Begünstigten