Integration vor Ort

Neue Studie "Integrationspolitik vor Ort: Perspektiven & Potentiale"

Am 18. Dezember, zum Internationalen Tag der Migranten, präsentierte die Eurac in Bozen im Auftrag der Koordinierungsstelle für Integration, die Studie „Integrationspolitik vor Ort: Perspektiven & Potentiale“. Die qualitative Studie gibt einerseits einen Überblick über die Integrationsarbeit auf Gemeindeebene, im Zeitraum 2019-2022. Andererseits dient die Studie auch als Basis für die Entwicklung einer strategischen Mehrjahresplanung im Bereich Integration auf Landesebene.

Förderungen

Gemeinden und BezirksgemeinschaftenOrganisationen ohne Gewinnabsicht und Genossenschaften können bei der Koordinierungsstelle für Intregration um Beiträge für verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion neuer Mitbürgerinnen und Mitbürger ansuchen. Dies hat die Landesregierung mit Beschluss am 30. Dezember 2022 zur Förderung des Integrationsprozesses genehmigt.

Integration und Eingliederung können durch Aktionen auf lokaler Ebene erleichtert und möglich werden. Gezielte Projekte, dynamische Beziehungen auf allen Verwaltungsebenen, die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und interessierten Bürger*innen geben die notwendige Unterstützung, Integrationsprozesse vor Ort in die Praxis umsetzen.

Damit künftig nicht mehr nur Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, sondern auch Organisationen ohne Gewinnabsicht um Beiträge für verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion neuer Mitbürgerinnen und Mitbürger ansuchen können, hat die Landesregierung mit Beschluss am 30. Dezember 2022 die abgeänderten Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses genehmigt. Diese werden seit 2023 angewandt.

Gefördert werden Projekte, welche die Inklusion und Integration von Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Migrationsgeschichte sowie ein friedliches Zusammenleben fördern. Projekte, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhöhen, die Vernetzung zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen zum Ziel haben und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit voranbringen. Alle eingereichten Anträge werden durch eine interne Bewertungskommission geprüft.

1. Wer kann um Förderungen ansuchen?

Seit 2023 sind neben Gemeinden und Bezirksgemeinschaften auch Organisationen ohne Gewinnabsicht inkl. der Genossenschaften beitragsberechtigt. Private Organisationen und Genossenschaften ohne Gewinnabsicht erhalten nur dann eine Förderung, wenn das Vorhaben von mindestens einer Gemeinde oder Bezirksgemeischaft explizit unterstützt wird.

2. Wofür kann ich angesuchen?

a) Projekte, Initiativen und Veranstaltungen, die die Integration und Inklusion der neuen Mitbürger*innen in Südtirol fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Bevölkerung beitragen.

b) Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe neuer Mitbürger*innen am gesellschaftlichen Leben,

c) Aktionen und Programme, welche die Kooperation und Vernetzung der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen im Bereich Integration fördern,

d) Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit,

e) Aus- und Weiterbildung von Multiplikator*innen im Bereich Integration.

3. Förderkriterien?

a) Inhaltliche Bewertungskriterien (max. 50 Punkte):

  1. Förderung der Teilhabe ausländischer Bürger*innen am gesellschaftlichen Leben (max. 10 Punkte)
  2. Förerung des gegenseitigen Kennenlernens (max. 10 Punkte)
  3. Förderung der Kooperation und Vernetzung der Akteure (max. 10 Punkte)
  4. Sensibilisierung der Bevölkerung für das Anliegen der Integration und Inklusion (max. 10 Punkte)
  5. Umsetzung von Maßnahmen gegen Diskriminierung (max. 10 Punkte)

b) Zusatz-Bewertungskriterien (max. 15 Punkte)

  1. Mitfinanzierung von Gemeinden und/oder Bezirksgemeinschaften (max. 5 Punkte)
  2. Einbindung von Migrant*innen in der Planung (max. 5 Punkte)
  3. Innovatives Projekt (max. 5 Punkte)

c) Technische Kriterien/Voraussetzungen (max. 18 Punkte):

  1. Beschreibung des Vorhabens (Ziele, Zielgruppe, Umsetzung) (max. 9 Punkte)
  2. Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (max. 6 Punkte)
  3. Bericht über die in den letzten zwei Jahren durchgeführten Projekte (max. 3 Punkte) - nur für antragstellende Einrichtungen, die in den letzten zwei Jahren Projekte eingereicht haben.

Ein Projekt kann nur dann gefördert werden, wenn es bei einem der inhaltlichen Kriterien laut Buchstabe a) mindestens 7 von 10 möglichen Punkten erreicht udn bei allen technischen Kriterien/Voraussetzungen laut Buchstabe c) mindestens einen Punkt erhält.

4. Bis wann muß ich den Antrag einreichen?

Der technische Abgabetermin der Anträge für die Förderungen ist der 31. Jänner 2024. Auch darüber hinaus, innerhalb 30. April 2024, können Anträge, vorbehaltlich der finanziellen Verfügbarkeit im Bezugsjahr, gestellt werden.

5. Wie kann ich um einen Beitrag angesuchen?

Das ausgefüllte Formular "Ansuchen um Finanzierung Projekte Vereine und Genossenschaften" mit Stempelmarke und der Projektbeschreibung an die Pec Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it senden.

Das Formular und die Kriterien für die Antragstellung:

- Das Formular "Ansuchen um Finanzierung Projekte Vereine und Genossenschaften" mit der Projektberschreibung
- Beschluss Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses vom 30.12.2022

6. Wie kann ich das Projekt abrechnen?

Den Abrechnunsantrag mit den vorgesehenen Formularen an die Pec Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it senden.
Folgende Antragsformulare sind dafür vorgesehen:

- Formular Antrag Auszahlung Organisationen ohne Gewinnabsicht
- Formular Aufstellung getätigte Ausgaben
- Formular Aufstellung Personalkosten anteilsmäßig
- Formular Aufstellung ehrenamtliche Tätigkeit
Richtlinien
Abrechnung
- Höchstsätze Referenten
- Höchstätze Personal 2023
Höchstsätze Kilometervergütung, Verpflegungskosten

7. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Weitere Informationen zu den Förderkriterien von Projekten und Maßnahmen im Bereich Integration bei der Koordinierungsstelle für Integration 
koordinierung-integration@provinz.bz.it, Tel. 0471 413398.

Die Koordinierungsstelle für Integration finanziert Projekte Südtiroler Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, die auf die Sensibilisierung in Bezug auf Migration, Integration und Inklusion abzielen. Außerdem sollen konkrete Integrations- und Inklusionsmaßnahmen, die Mitbürger*innen mit Migrationsgeschichte betreffen, gefördert werden. Mit dem Beschluss vom 30.12.2022 1028 "Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses" wurden die Kriterien der Projekte und Maßnahmen, die gefördert werden, neu definiert.

1. Wer kann um Förderungen ansuchen?

Seit 2023 sind neben Gemeinden und Bezirksgemeinschaften auch Organisationen ohne Gewinnabsicht inkl. der Genossenschaften beitragsberechtigt. Private Organisationen und Genossenschaften ohne Gewinnabsicht erhalten nur dann eine Förderung, wenn das Vorhaben von mindestens einer Gemeinde oder Bezirksgemeischaft explizit unterstützt wird.

2. Wofür kann angesucht werden?

a) Projekte, Initiativen und Veranstaltungen, die die Integration und Inklusion der neuen Mitbürger*innen in Südtirol fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Bevölkerung beitragen.

b) Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe neuer Mitbürger*innen am gesellschaftlichen Leben,

c) Aktionen und Programme, welche die Kooperation und Vernetzung der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen im Bereich Integration fördern,

d) Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit,

e) Aus- und Weiterbildung von Multiplikator*innen im Bereich Integration.

3. Förderkriterien

a) Inhaltliche Bewertungskriterien (max. 50 Punkte):

  1. Förderung der Teilhabe ausländischer Bürger*innen am gesellschaftlichen Leben (max. 10 Punkte)
  2. Förerung des gegenseitigen Kennenlernens (max. 10 Punkte)
  3. Förderung der Kooperation und Vernetzung der Akteure (max. 10 Punkte)
  4. Sensibilisierung der Bevölkerung für das Anliegen der Integration und Inklusion (max. 10 Punkte)
  5. Umsetzung von Maßnahmen gegen Diskriminierung (max. 10 Punkte)

b) Zusatz-Bewertungskriterien (max. 15 Punkte)

  1. Mitfinanzierung von Gemeinden und/oder Bezirksgemeinschaften (max. 5 Punkte)
  2. Einbindung von Migrant*innen in der Planung (max. 5 Punkte)
  3. Innovatives Projekt (max. 5 Punkte)

c) Technische Kriterien/Voraussetzungen (max. 18 Punkte):

  1. Beschreibung des Vorhabens (Ziele, Zielgruppe, Umsetzung) (max. 9 Punkte)
  2. Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (max. 6 Punkte)
  3. Bericht über die in den letzten zwei Jahren durchgeführten Projekte (max. 3 Punkte) - nur für antragstellende Einrichtungen, die in den letzten zwei Jahren Projekte eingereicht haben.

Ein Projekt kann nur dann gefördert werden, wenn es bei einem der inhaltlichen Kriterien laut Buchstabe a) mindestens 7 von 10 möglichen Punkten erreicht und bei allen technischen Kriterien/Voraussetzungen laut Buchstabe c) mindestens einen Punkt erhält.

4. Bis wann müssen die Anträge eingereicht werden?

Der technische Abgabetermin der Anträge für die Förderungen ist der 31. Jänner 2024. Auch darüber hinaus, innerhalb 30. April 2024, können Anträge, vorbehaltlich der finanziellen Verfügbarkeit im Bezugsjahr, gestellt werden.

5. Wie kann ich um einen Beitrag angesuchen?

Das ausgefüllte Formular "Ansuchen um Finanzierung von Projekten der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften" mit der Projektbeschreibung an die Pec Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it senden.

Das Formular für das Ansuchen und die Förderkriterien:

6. Wie kann ich das Projekt abrechnen?
Den Abrechnunsantrag mit den vorgesehenen Formularen an die Pec Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it senden.
Folgende Antragsformulare sind dafür vorgesehen:

Formular Antrag Auszahlung öffentliche Körperschaften
- Formular Aufstellung getätigte Ausgaben
- Formular Aufstellung Personalkosten anteilsmäßig

Richtlinien Abrechnung
- Höchstsätze Referenten
- Höchstätze Personal 2023
Höchstsätze Kilometervergütung, Verpflegungskosten

7. Wo erhalte ich mehr Informationen?

Bei der Koordinierungsstelle für Integration koordinierung-integration@provinz.bz.it ,Tel. 0471 413390.

Die Integrationsreferenten der Gemeinden haben folgende Aufgaben:
  • Kontakt mit Migranten aufnehmen und ihnen erklären, welche Dienstleistungen von der Stadtverwaltung angeboten werden und welche Rechte und Pflichten alle Bürger und alle Bürgerinnen haben
  • ein Netzwerk zwischen Verbänden, Institutionen und einzelnen Akteuren vor Ort schaffen und diese koordinieren
  • Veranstaltungen und Prozesse auf lokaler Ebene zugunsten der Inklusion zu fördern, auch durch das oben erwähnte Netzwerk
  • der Kommunikation besondere Aufmerksamkeit schenken: sie muss integrativ sein
Hierfür kann dieser Fragebogen als nützliches Arbeitsinstrument eingesetzt werden.

Der Integrationsprozess auf Gemeindeebene kann auch durch die Gründung eines Integrationsbeirates vorangetrieben werden. Hierbei sieht das Landesintegrationsgesetz Nr. 12/2011 vor, dass in den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften die Gründung von Beiräten gefördert wird.

Die Integrationsbeiräte fungieren in erster Linie als beratendes Organ und können den verschiedenen Gremien Gutachten, Stellungnahmen und Vorschläge unterbreiten. Außerdem wirken sie vor Ort als Impulsgeber zur Gestaltung der Integration, pflegen die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Verbänden/Vereinen der Dorfgemeinschaft und unterstützen Projekte.

Die Einrichtung eines Beirates erfolgt üblicherweise mittels Gemeinderatsbeschluss. Die Wahl des Beirates und dessen Beziehungen zu den Gemeindegremien werden im Rahmen entsprechender Verordnungen (Satzung bzw. Wahlordnung) geregelt, die wiederum mit Beschluss gefasst werden müssen. Die jeweiligen Gemeindesatzungen bestimmen hierbei die Vorgangsweise. Der Beirat kann zudem durch eine Geschäftsordnung geregelt werden, welche die vorgenannte Satzung ergänzen kann, jedoch den darin enthaltenen Bestimmungen nicht widersprechen darf.

In Südtirol gibt es zur Zeit folgende Beiräte:

Beirat der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger - Bozen

Beirat für Integration und Migration - Meran

Beirat für Integration und Migration - Brixen

Beirat für Integration und Migration - Bruneck

Beirat für Integration und Inklusion - St. Lorenzen: "Gemeinsam Zukunft gestalten - Aktionsplan für Integration, Inklusion und Migration", "Geschäftsordnung des Beirates für Integration und Inklusion"

Einwanderungsbeirat - Olang

Integrationsbeirat Gröden: das Projekt "Living in Val Gardena"

Weitere nützliche Informationen für die Gemeinden:

Die Koordinierungsstelle für Integration unterstützt Integrationsprozesse auf lokaler Ebene durch:

  • Beratungstätigkeiten
  • spezifische Leitfäden
  • die Gewährung von Zuschüssen für spezifische Projekte
  • die Durchführung von Studien und Forschungsarbeiten zum Verständnis der Entwicklung von Integrations- und Eingliederungspolitiken auf kommunaler Ebene. Die jüngste Studie "Vielfalt in den Gemeinden: Ein Überblick über Integrations- und Inklusionspolitiken auf Gemeindeebene", die in Zusammenarbeit mit Eurac Research durchgeführt wurde, ist im Abschnitt "Veröffentlichungen" zu finden.