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Landesjugendbeiräte
Kurz zum Thema
Landesjugendbeiräte sind beratende Organe der Landesregierung. Es gibt deren drei: einen für die deutsche, einen für die italienische und einen für die ladinische Sprachgruppe. Sie werden gemäß L.G. 13/1983 von der Landesregierung ernannt und bleiben 3 Jahre im Amt.
Jeder Jugendbeirat besteht aus Jugendlichen, die von Jugendeinrichtungen (Jugendorganisationenen, -zentren, -treffs usw.) und von Gemeinden vorgeschlagen werden sowie ein/e Vertreter/in aus dem Landesschulrat.
Die Jugendbeiräte geben Gutachten über die Jahrespläne für die Finanzierung der Jugendarbeit ab.
In regelmäßigen Sitzungen beraten sie über alle möglichen Fragen in Zusammenhang mit der Jugend und der Jugendarbeit und geben entsprechende Stellungnahmen ab. Jeder Jugendbeirat kann Arbeitsgruppen bilden und Fachleute beiziehen. Einmal im Jahr treffen sich alle drei Landesjugendbeiräte, um sich über die jeweilige Jugendarbeit auszutauschen und um gemeinsame Anliegen zu besprechen.
Landesjugendbeirat für die ladinische Sprachgruppe
Die Landesregierung hat am 21. November 2011 den Landesjugendbeirat für die ladinische Sprachgruppe für die nächsten drei Jahre neu bestellt. Zudem wurde mit Beschluss vom 6. Februar 2012 Lena Mulser, auf Vorschlag der ladinischen Sektion des Landesschulrates, ernannt.
Neuer deutscher Landesjugendbeirat
Die Landesregierung hat am 12. Dezember 2011 den deutschen Landesjugendbeirat für die nächsten 3 Jahre neu bestellt.
Neben dem deutschen wurde auch der ladinische Landesjugendbeirat wieder neu ernannt, der italienische verfällt etwas später. Diese Beiräte sind von Experten und Expertinnen für Fragen der Jugend und Jugendarbeit zusammengesetzt und sind beratende Organe der Landesregierung. Sie begutachten Jahrespläne zur Förderung der Jugendarbeit und Gesetzentwürfe und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen im Bereich der Jugendpolitik.
Bei der Ernennung achtete Landesrätin Sabine Kasslatter Mur auf eine ausgewogene Zusammenstellung, sowohl was Geschlecht, Tätigkeit und territoriale Herkunft betrifft. Laut L.G. 13/83 können bis zu sieben Beiratsmitglieder von Jugendorganisationen (Vereine und Jugenddienste) vorgeschlagen werden, bis zu drei Mitglieder können je von den Gemeinden und von Jugendzentren und ein Mitglied vom Schulbeirat nominiert werden.
Aufgaben des Amtes für Jugendarbeit
Im Amt für Jugendarbeit ist sowohl das Sekretariat für den deutschen als auch für den ladinischen Landesjugendbeirat angesiedelt, während für die Schriftführung des Landesjugendbeirates für die italienische Sprachgruppe eine Mitarbeiterin im italienischen Amt für Jugendarbeit "Ufficio Servizio Giovani" zuständig ist.
Ansprechpersonen
Jugendbeirat für die deutsche Sprachgruppe:
Helga Baumgartner
Tel. 0471 413375
E-Mail: mailto: Helga.Baumgartner@provinz.bz.it
Jugendbeirat für die ladinische Sprachgruppe:
Wilma Runggaldier
Tel. 0471 413377
E-Mail: Wilma.Runggaldier@provinz.bz.it
Jugendbeirat für die italienische Sprachgruppe:
Nadia Giacometti
Tel. 0471 411285
nadia.giacometti@provinz.bz.it