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Ermittlung der wirtschaftlichen Familienverhältnisse
Diese Ermittlung gilt für die Leistungen
- Familiengeld der Region
- Familiengeld des Landes
- Zuschuss an Hausfrauen auf die freiwillige Weiterzahlung der Rentenversicherung
- Zuschuss an Hausfrauen für den Aufbau einer Zusatzrente
Ab 1. September 2011 wird die wirtschaftliche Lage Ihrer Familiengemeinschaft durch die einheitliche und Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) erhoben.
Die Berechnungsgrundlage
Es wird das Einkommen und Vermögen der gesamten Familiengemeinschaft berücksichtigt.
Einkommen
Je nach dem für welches Jahr der Antrag gestellt wird, ändert sich das Jahr des Einkommen welches herangezogen wird:
Familiengeld der Region:
- Antrag für das Jahr 2011 - Angabe des Einkommens des Jahres 2009 (ohne EEVE)
- Antrag für das Jahr 2012 - Angabe des Einkommens des Jahres 2010 (mit EEVE)
usw. also jeweils das Einkommen von zwei Jahren vorher angeben für welches der Antrag gestellt wird.
Familiengeld des Landes:
- Antrag ab dem 1. September 2011 - Angabe des Einkommens des Jahres 2010 (mit EEVE)
Ab 1. September eines jeden Jahres wird das Einkommen des Vorjahres berücksichtigt.
Zuschuss an Hausfrauen auf die freiwillige Weiterzahlung der Rentenversicherung und den Zuschuss der Hausfrauen für den Aufbau einer Zusatzrente:
- Antrag für die im Jahr 2011 eingezahlten Beiträge - Angabe des Einkommens des Jahres 2011
also jeweils das Einkommen aus demselben Jahr angeben in welchem Sie auch den Beitrag eingezahlt haben und wofür Sie den Zuschuss beantragen.
Vermögen
Als Stichtag für die Bewertung des Vermögens gilt:
Familiengeld der Region und des Landes:
- Antrag für das Jahr 2011 - Angabe des Vermögens zum 31. Dezember 2009 (ohne EEVE)
- Antrag für das Jahr 2012 - Angabe des Vermögens zum 31. Dezember 2010 (mit EEVE); wird der Antrag im Jahr 2012 gestellt, so muss das Vermögen zum 31. Dezember 2011 angegeben werden;
Familiengeld des Landes:
- Antrag ab dem 1. September 2011 - Angabe des Vermögens zum 31. Dezember 2010 (mit EEVE); wird der Antrag im Jahr 2012 gestellt, so muss das Vermögen zum 31.Dezember 2011 angegeben werden;
Zuschuss an Hausfrauen auf die freiwillige Weiterzahlung der Rentenversicherung und Zuschuss der Hausfrauen für den Aufbau einer Zusatzrente:
- Antrag für die im Jahr 2011 eingezahlten Beiträge Angabe des Vermögens zum 31. Dezember 2011
also jeweils den Vermögensstand zum 31. Dezember aus demselben Jahr angeben, in welchem Sie auch den Beitrag eingezahlt haben und wofür Sie den Zuschuss beantragen.