Familienagentur

Die Familienagentur des Landes hat 2014 ihreTätigkeit aufgenommen und untersteht dem Ressort für Familie. Sie koordiniert die Umsetzung der familienpolitischen Maßnahmen, ist Anlaufstelle für Landesverwaltung, öffentliche und private Träger, Einrichtungen, Vereine, Unternehmen.

Die Ziele der Familienagentur sind im Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8 "Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol" (Externer Link) (Art. 11) verankert.

Die Familienagentur hat folgende Zuständigkeiten:

  1. Sie überprüft die bestehenden Landesgesetze sowie neue Gesetzesentwürfe und andere Bestimmungen im Hinblick auf die direkten und indirekten Auswirkungen auf die Lebensqualität der Familien und gibt dazu obligatorische Gutachten und Empfehlungen ab,
  2. sie übt eine Impuls- und Steuerungsfunktion gegenüber den Verwaltungsstrukturen des Landes zur Umsetzung der von den Landesgesetzen vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Familie und den von diesem Gesetz festgelegten Grundsätzen aus,
  3. sie informiert, berät, unterstützt und vernetzt die Landesstellen und öffentliche und private Körperschaften, Organisationen, Verbände und Unternehmen im Bereich familienrelevanter Themen und ist zentrale Ansprech- und Kompetenzstelle innerhalb der Landesverwaltung sowie für externe Partner,
  4. sie koordiniert die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und eine familienorientierte Zeitpolitik auf Landesebene,
  5. sie kann Initiativen zur Förderung der Familie direkt durchführen oder unterstützen,
  6. sie ist zuständig für die Ausarbeitung eines nachhaltigen und langfristigen Familienförderungsplans, erstellt regelmäßig den Familienbericht in Zusammenarbeit mit dem Familienbeirat und dem ASTAT und kann weitere wissenschaftliche Studien zu den Familien in Südtirol durchführen,
  7. sie ist Mitglied des Auditrates zur Bewertung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  8. sie stellt das Sekretariat des Familienbeirates,
  9. sie vergibt Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen,
  10. sie führt Initiativen im Rahmen der Familienbildung und Familienbegleitung durch und fördert diese,
  11. sie plant, entwickelt, kontrolliert und koordiniert Maßnahmen und Fachdienste im Bereich Familie,
  12. sie betreut die betrieblichen Kindertagesstätten,
  13. sie gewährleistet Betreuungsdienste außerhalb der Schulzeit, wie Sommer- und Nachmittagsbetreuung,
  14. sie ist zuständig für Familienmediation,
  15. sie ist zuständig für Männerhilfe und Männerinitativen.

Unter dem Leitspruch "FamilyPlus" setzt sich die Familienagentur für mehr Verständnis und Wertschätzung gegenüber Familien ein.