Beiträge an öffentliche und private Anbieter - Bereich Familie
Gemeinden, Organisationen, Einrichtungen, Vereine oder Arbeitgeber, die für Familien und Kinder arbeiten oder Kinderbetreuung anbieten sowie Mediation und Väterinitiativen, werden vom Land über die Familienagentur unterstützt.
Körperschaften sind verpflichtet, die von der Familienagentur erhaltenen Beiträge zu veröffentlichen (Artikel 1, Absätze 125-129 des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124)
Covid-19 - Informationen und Bestimmungen
Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten (24.06.20)
- Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020
- Regeln und Verhaltensempfehlungen (Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020, aktualisiert mit Beschluss Nr. 456 vom 23.06.2020)
- Verordnungen des Landeshauptmannes
Kleinkindbetreuung und Ferien- und Nachmittagsbetreuung
>> Covid-19 – Maßnahmen im Bereich der Kleinkinderbetreuung - mit Festlegung der Anwendungsmodalitäten, auch in Abweichung von den einschlägigen geltenden Richtlinien - Beschluss der Landesregierung Nr. 1025 vom 22.12.20
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- Die Nutzerfamilien bleiben für den Zeitraum der Schließung der Dienste Kindertagesstätten und Tagesmütter- /Tagesväterdiensten von der Tarifbeteiligung befreit.
- Innerhalb 31. Jänner 2021 stellen die Gemeinden für die Kindertagestätten und die privaten Trägerkörperschaften für den Tagesmütter-/Tagesväterdienst mittels eigens vorgesehenem Formular ein Gesuch an die Landesfamilienagentur, um einen pauschalen Beitrag für das Jahr 2021 zu erhalten, der auf der Grundlage der Daten von 2020 und der aktuellen epidemiologischen Notlagesituation festzulegen ist.
>> Covid-19 - Maßnahmen im Bereich Familie - Beschluss der Landesregierung Nr. 263 vom 15.04.2020
Information für Gemeinden
>> Covid-19: Der Entwicklungsplan der Kleinkindbetreuungsdienste laut Artikel 2 der Anlage A zum Beschluss Nr. 666 vom 30. Juli 2019 muss nicht eingereicht werden.
Beiträge - Bereiche
audit familieundberuf
Das Land fördert familienfreundliche Betriebe und gewährt Beiträge an Unternehmen oder Organisationen, die das audit familieundberuf durchlaufen, ein Zertifikat zur Familienfreundlichkeit in Betrieben.