Familie und Beruf

Familie und Beruf
Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss

Arbeitsrechtliche Bestimmungen

Mit der Geburt eines Kindes haben Mütter und Väter einen Rechtsanspruch. Arbeitsrechtliche Bestimmungen für Eltern wie Mutterschaft, Elternzeit oder Still- und Ruhezeiten sind zum Schutz der Elternschaft gesetzlich geschützt.

 

Kinderbetreuung

Viele berufstätige Mütter und Väter brauchen für die Organisation des Familienalltags eine Betreuung für ihre Kinder. Unterstützung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es vom Land: Über die Familienagentur werden Kinderhorte, Kindertagesstätten, Tagesmütter und Tagesväter finanziert. Ebenso gefördert werden Organisationen, die Nachmittags- oder Ferienbetreuung und einen Babysitterdienst anbieten.

 

Familienfreundliche Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

Familienfreundliche Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erhalten Beiträge für betriebliche Kindertagesstätten und Tagesmütter sowie für die international anerkannte Zertifizierung "audit familieundberuf".

Kleinkindbetreuung 0 - 3 Jahre

Eltern können in vielen Gemeinden Kleinkindbetreuungsdienste wie Kinderhort, Kindertagesstätten oder Tagesmutter/-vater nutzen. Auskunft geben die Gemeinden oder die Organisationen, die den Dienst anbieten.

Ferien- & Nachmittagsbetreuung

In der Ferienzeit bieten Organisationen in vielen Orten Angebote zur Betreuung der Kinder von 3 bis 15 Jahren. Auch während der Schulzeit gibt es Angebote zur Betreuung von Kindern an Nachmittagen.

Leitfaden für arbeitende Väter in der Privatwirtschaft

Die Rolle der Väter hat sich geändert: Die neuen Väter wollen sich immer mehr aktiv an der Erziehung der Kinder beteiligen und bemühen sich um eine gerechte Aufteilung der Verantwortung und Aufgaben innerhalb der Familie. Informationen dazu können im Leitfaden für arbeitende Väter in der Privatwirtschaft nachgelesen werden.

Betriebliche Kindertagesstätten

Immer mehr private und öffentliche Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter bei der Betreuung der Kinder. Einige bieten Betreuungsplätze in bereits bestehenden Kindertagesstätten oder bei einer Tagesmutter an, die von Sozialgenossenschaften/Vereinen geführt werden. Andere haben eine betriebsinterne Kindertagesstätte eingerichtet.

Mutter- und Vaterschaftsschutz

Arbeitende Mütter werden bereits in der Schwangerschaft geschützt. Informationen zum Mutterschaftsschutz, Vaterschaftsschutz, zur Elternzeit, zum Mutterschaftsgeld, zu den täglichen Ruhepausen, zur Freistellung wegen Krankheit des Kindes können auf der Webseite zum Arbeitsschutz nachgelesen werden.

Familienjolly - Babysitter und Betreuung von Kindern im Vor- und Grundschulalter

Kostenlose Plattform für Babysitter und Eltern, die gelegentlich einen Babysitter brauchen

Hier geht es zur Plattform, die der Katholische Familienverband (KFS) mit Unterstützung der Familienagentur erstellt hat.

Stärkung der Vaterschaft – Männerberatung

Zur Sensibilisierung und verstärkten Einbeziehung der Väter in die Entwicklung- und Erziehungsarbeit ihrer Kinder werden von zahlreichen Veranstaltern spezielle Angebote für Väter bereit gestellt und vom Land mitfinanziert.

Frauenbüro und Chancengleichheit

In Südtirol setzt man auf Chancengleichheit und versucht, die Gleichstellung von Mann und Frau im Familien- und Erwerbsleben zu verbessern. So werden Gender-Maßnahmen unterstützt, aber auch die Vaterschaft gestärkt. Das Frauenbüro ist eine Anlaufstelle für Gleichstellungsfragen und Frauenanliegen.

Kinderbetreuungsplätze in Kindertagesstätten für Landesbedienstete

Landesangestellte können ihr Baby oder Kleinkind (0-3 Jahre) in einer der vielen betrieblichen Kindertagesstätten in Südtirol betreuen lassen.