Qualität für die Kleinen
Das Land setzt auf hohe Betreuungsqualität bei der Kleinkindbetreuung und schreibt Qualitätsstandards in den in Kinderhorten, Kindertagesstätten, betrieblichen Kindertagesstätten sowie im Tagesmütter- und Tagesväterdienst vor.
Die Qualitätsstandards in Kürze
Familienergänzende und familienunterstützende Betreuung
Die Kinder stehen im Vordergrund
Die Tagesgestaltung sieht feste Abläufe und Rituale für das Begrüßen und Verabschieden der Kinder, für pädagogische Aktivitäten, das Einnehmen der Mahlzeiten, die Körperpflege und die Ruhezeiten vor. Dabei werden das Alter, die Interessen sowie der Schlaf- und Wachrhythmus der Kinder berücksichtigt.
Aktiver Einbezug der Eltern
Für ein gutes Einleben des Kindes erfolgt die Aufnahme des Kindes auf behutsame Art und unter aktivem Einbezug der Eltern. Bei der Aufnahme werden Informationen zur Gesundheit, zu den Vorerfahrungen, besonderen Ereignissen, Vorlieben, Gewohnheiten, Signalen und Reaktionen des Kindes sowie zu den Erwartungen der Eltern eingeholt. Die Fachkräfte informieren die Eltern über die Befindlichkeit, das Verhalten und die Entwicklungsschritte des Kindes beim Bringen und Holen des Kindes und in gesonderten Entwicklungsgesprächen.
Betreuungsqualität: 1 Betreuer/in für 5 Kinder
Eine betreuende Fachkraft darf zeitgleich für maximal fünf Kinder verantwortlich sein. Die Gruppengröße beträgt in der Regel bis zu 10 Kinder und kann bei Verfügbarkeit der Räumlichkeiten auf maximal 15 Kinder angehoben werden. Die Gruppen werden dem Alter des Kindes entsprechend gebildet. Die Kinder werden nach Möglichkeit immer von derselben Fachkraft betreut.
Die Fachkräfte in den Kinderhorten, Kindertagesstätten, betrieblichen Kindertagesstätten sowie im Tagesmütter- und Tagesväterdienst verfügen über die jeweils erforderliche Qualifikation im Bereich Frühpädagogik, die im Rahmen einer einschlägigen Berufsausbildung erworben wurde.