Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
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Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
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318 | 07.05.2024 | Curriculares Praktikum für Studentinnen und Studenten der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck bei der Autonomen Provinz Bozen | Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013) | |
320 | 07.05.2024 | Genehmigung einer Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2024 betreffend die Rückerstattung an die Gemeinden der Mindereinnahmen GIS wegen Austragung verschraubter Elemente (sog. imbullonati) | Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013) | |
320 | 18.04.2023 | Genehmigung einer Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2023 betreffend die Rückerstattung der Mindereinnahmen GIS wegen Austragung verschraubter Elemente (imbullonati) und Ermächtigung zur Unterzeichnung an den Landeshauptmann | Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013) | |
321 | 07.05.2024 | Genehmigung einer Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung für das Jahr 2024 betreffend den Ausgleich für die GIS-Erleichterungen aufgrund der L.G. Nr. 9/2020 und Nr. 12/2021 | Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013) | |
332 | 17.05.2022 | Vereinbarung zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Freien Universität Bozen, die Einrichtung einer Stiftungsprofessur im Bereich "Wissenschaften und Technologien der Baumzucht und Forstwirtschaft" betreffend | Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013) | |
332 | 19.05.2020 | Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) über eine Zusammenarbeit bei Begutachtung und Förderung von integrierten bilateralen Forschungsprojekten (Lead Agency-Verfahren) | Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013) | |
333 | 17.05.2022 | Beteiligung des Landes Südtirol an der Vereinbarung zwischen der Freien Universität Bozen und dem Netzwerk Automotive Südtirol (AES) eine Stiftungsprofessur in Produktionssysteme und -technologien betreffend | Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013) | |
340 | 19.05.2020 | Genehmigung einer Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung für das Jahr 2020 bezüglich Kindergärten, Schulausspeisung und übergemeindliche Fahrradwege, sowie Ermächtigung zur Unterzeichnung an den Landeshauptmann | Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013) | |
341 | 19.05.2020 | Genehmigung einer Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2020 betreffend die Rückerstattung der Mindereinnahmen GIS wegen Austragung verschraubter Elemente (imbullonati) und Ermächtigung zur Unterzeichnung an den Landeshauptmann | Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013) | |
347 | 14.05.2024 | Genehmigung der Zusatzvereinbarung für die Gemeindenfinanzierung 2024 betreffend die zwischengemeindliche Zusammenarbeit | Vereinbarungen der Verwaltung mit privaten Rechtssubjekten oder anderen öffentlichen Verwaltungen (Art. 23, Abs. 1, Buchst. d, GvD 33/2013) |
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