Die auf dieser Seite zur reinen Information veröffentlichten Beschlüsse ersetzen nicht die Kopien, die von der Landesverwaltung für die vom Gesetz vorgesehenen Fälle ausgestellt werden. Abschriften, welche dem Original entsprechen, sind beim Amt für Institutionelle Angelegenheiten im Landhaus I, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen erhältlich.
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Die Beschlüsse der Landesregierung haben sofortige Wirkung sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehene und erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.
Nummer | Datum | Betreff | Typologie | Download |
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729 | 22.09.2020 | Verordnung über die Führung des Südtiroler Tumorregisters | - | |
728 | 22.09.2020 | Ernennung neuer Mitglieder der Koordinierungseinheit im Bereich der Abhängigkeiten | - | |
727 | 22.09.2020 | Aufhebung der Denkmalschutzbindung und gleichzeitige Anmerkung der direkten Denkmalschutzbindung, Gemeinde Rasen Antholz | - | |
726 | 22.09.2020 | Gemeinde Partschins: Teilweise Genehmigung von Abänderungen zum Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde - Ratsbeschluss Nr. 23 vom 23. Juni 2020 (GAB 496/2019) | - | |
725 | 22.09.2020 | Gemeinde Naturns: Genehmigung einer Abänderung zum Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde - Ratsbeschluss Nr. 29 vom 24. Juli 2020 (GAB 545/2019) | - | |
724 | 22.09.2020 | Gemeinde Terenten: Genehmigung einer Abänderung zum Bauleitplan und Gefahrenzonenplan der Gemeinde - Ratsbeschluss Nr. 18 vom 21.07.2020 (GAB 33/2020) | - | |
723 | 22.09.2020 | Gemeinde Laas: Genehmigung von Abänderungen zum Bauleitplan und Landschaftsplan der Gemeinde - Ratsbeschluss Nr. 33 vom 29. Juni 2020 (GAB 43/2020) | - | |
722 | 22.09.2020 | Gemeinde Percha: Genehmigung von Abänderungen zum Bauleitplan der Gemeinde mit einer Änderung von Amts wegen - Ratsbeschluss Nr. 18 vom 25.06.2020 (GAB 197/2019) | - | |
721 | 22.09.2020 | Gemeinde Laas: Genehmigung einer Abänderung zum Bauleitplan der Gemeinde - Ratsbeschluss Nr. 31 vom 29. Juni 2020 (GAB 41/2020) | - | |
720 | 22.09.2020 | Gemeinde Kaltern an der Weinstraße: Ablehnung der Umwandlung der urbanistischen Zweckbestimmung gemäß Art. 107, Absatz 26 des Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13 - Ratsbeschluss Nr. 24 vom 18.05.2020 | - |
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