FAQ
- [Allgemeine Fragen und Verschiedenes]
Freistellung von der definitiven Sicherheitsleistung bei Vergaben unter € 40.000 - „Bei Vergaben unter € 40.000 kann die Vergabestelle auf die Leistung einer definitiven Sicherheit verzichten. In Anwendung des Beschlusses der Landesregierung Nr. 780 vom 07.08.2018 muss diese Entscheidung nicht ausdrücklich begründet werden, da die Begründungspflicht unter Berücksichtigung des niedrigen Betrages der Vergabe als erfüllt gilt. Gemäß Art. 103 Abs. 11 des GvD Nr. 50/2016 ist ein zusätzlicher Preisnachlass auf dem Angebotsbetrag allerdings Voraussetzung für die Freistellung von der Leistung einer definitiven Sicherheit. Dieser Preisnachlass muss aus den Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich hervorgehen. Daher erscheint es angebracht, bereits bei der ersten Kontaktaufnahme beziehungsweise im Einladungsschreiben darauf hinzuweisen, dass ein Preisnachlass alternativ zur Leistung der definitiven Sicherheit notwendig ist.“
- Datum: 5.12.2018
- [Auftragsausführung]
Auslegung des “Pflichtfünftels des Vertrags” laut MIT (Servizio contratti pubblici) - „Art. 106 Abs. 12 GvD Nr. 50/2016 regelt das sog. „Pflichtfünftel des Vertrags” und somit die Grenze des Rechts der Vergabestelle, dem Auftragnehmer zusätzliche Leistungen aufzuerlegen. Wird diese Vorschrift wörtlich und unabhängig von den anderen Gesetzesbestimmungen gemäß Art. 106 GvD Nr. 50/2016 ausgelegt, so kann sie im Widerspruch zu den EU-Richtlinien und dem Ermächtigungsgesetz im Bereich Änderungen des Vertragsgegenstands stehen. Daher ist die Änderung des Vertragsbetrags um ein Fünftel angesichts der Notwendigkeit der systematischen Auslegung der Gesetzesbestimmung nur dann zulässig, wenn der Sachverhalt in eine der Vertragsgegenstandsänderungen oder Varianten gemäß Art. 106 Abs. 1 und 2 GvD Nr. 50/2016 fällt. Folglich stellt die Bestimmung gemäß Abs. 12 nicht eine weitere „freie“ Änderungsmöglichkeit zusätzlich zu jenen gemäß Art. 106 (Abs. 1 und 2) dar, sondern sie legt vielmehr den Schwerpunkt auf die Befugnis der Vergabestelle, dem Auftragnehmer die Durchführung des geänderten Vertrags zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen aufzuerlegen (und zwar in den gemäß Art. 106 Abs. 1 und 2 vorgesehenen bindenden Fällen).
Und zwar liegt der Zweck von Abs. 12 GvD Nr. 50/2016 darin, die Vertragsbedingungen in jenen Fällen festzulegen, in denen eine der gemäß Art. 106 Abs. 1 und 2 erlaubten Änderungen eine Änderung des Vertragsbetrags bedingt: Überschreitet diese den Rahmen eines Fünftels nicht, so kann die Vergabestelle dem Auftragnehmer die Durchführung zu denselben Vertragsbedingungen des Ursprungsvertrags auferlegen, und der Auftragnehmer kann das Recht auf Vertragsaufhebung nicht geltend machen. Wird die Grenze von einem Fünftel allerdings überschritten, kann der Auftragnehmer, sofern die anderen Bedingungen gemäß Art. 106 Abs. 1 und 2 GvD Nr. 50/2016 erfüllt sind, eine Neuverhandlung der Vertragsbedingungen verlangen und bei deren negativem Ausgang das Recht auf Aufhebung des Vertrags geltend machen.
Angesichts der systematischen und gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung von Art. 106 Abs. 12 GvD Nr. 50/016 finden mit Bezug auf die Öffentlichkeits- und Mitteilungspflicht an die nationale Antikorruptionsbehörde ANAC oder an die Beobachtungsstelle die Bestimmungen gemäß Art. 104 Abs. 14 GvD Nr. 50/2016 Anwendung.” - Datum: 28.11.2018
- [Allgemeine Fragen und Verschiedenes]
Muss der Bieter für den Fall, dass eine Ausschreibung von Arbeiten eine SIOS-Kategorie > 10% enthält und er die Absicht angezeigt hat, 30% der SIOS weiterzuvergeben, für 100% des Ausschreibungsbetrages betreffend die SIOS-Kategorie qualifiziert sein oder reicht eine Qualifikation für 70% derselben aus? - Es kann angenommen werden - zumal es keine ausdrücklich anderslautende Bestimmung gibt, die die qualifizierende Weitervergabe für die SIOS-Kategorien verbietet -, dass der Bieter im obgenannten Fall für mindestens 70% des Ausschreibungsbetrages der betroffenen SIOS-Kategorie > 10% qualifiziert sein muss und für die restlichen 30% das Institut der qualifizierenden Weitervergabe verwenden kann.
- Datum: 2.10.2018
- [Allgemeine Fragen und Verschiedenes]
Unterliegt die Realisierung von Seilbahnanlagen von Seiten von Konzessionären der Regelung der öffentlichen Verträge? Jene welche Seilbahnanlagen im Sinne einer von der zuständigen Behörde ausgestellten Konzession, betreiben:
1. unterliegen den Rechtsvorschriften im Bereich der öffentlichen Aufträge für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, welche zweckdienlich der Tätigkeit oder mit dieser verbunden sind
- Art. 3 und 4 vom L.G. 1/2006 – Alle Seilbahnanlagen, einschließlich jene, welche aus einem Schlepplift bestehen, leisten einen öffentlichen Dienst;
- Art. 5 vom L.G. 1/2006 – für den Betrieb von Seilbahnanlagen im öffentlichen Dienst ist eine Konzession einzuholen;
- Art. 3, Absatz 1 Buchstabe e) des GvD 50/2016: in der Definition der öffentlichen Auftraggeber werden auch jene Körperschaften miteinbezogen, welche „auch wenn diese weder Auftrag gebenden Körperschaften noch öffentliche Unternehmen sind, trotzdem eine oder mehrere Tätigkeiten laut Artikel 115 bis 121 ausüben und auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten tätig sind, die ihnen von der zuständigen Behörde gemäß den geltenden Bestimmungen gewährt wurden;
2. sie müssen nicht das Dreijahresprogramm der öffentlichen Bauleistungen und die dazugehörigen Aktualisierungen verfassen;
3. sie müssen nicht das Zweijahresprogramm der Lieferungen und Dienstleistungen und die dazugehörigen Aktualisierungen verfassen;
4. Sie müssen das Formblatt Zuschlag bezüglich den Informationspflichten der Beobachtungsstelle für öffentliche Verträge mittels des dafür vorgesehenen Formulars der ISOV-Plattform ausfüllen.- Datum: 15.1.2018
- [Allgemeine Fragen und Verschiedenes]
Welches sind die vorgeschriebenen und welches die fakultativen Mindestinhalte zur Definition des Projektes und des Ausschreibungsgesetzes in Bezug auf das Thema MUK? Gemäß Art. 34 des GvD Nr. 50/2016 auch infolge des Korrekturdekret Nr. 56/2017, sind nur die technischen Spezifikationen und die Vertragsbedingungen, die in den entsprechenden, anzuwendenden Ministerialdekreten der MUK enthalten sind, Teil der verpflichtenden Anwendung, während alle übrigen eventuell vorgesehenen Elemente, wie zum Beispiel, Auswahlkriterien und belohnende Elemente, als rein fakultative Elemente gelten.
In diesem Sinne bringt der Art. 34, Absatz 1 des Kodex, in dem er den vorgeschriebenen Mindestinhalt der MUK definiert, mit sich, dass die Vergabestellen zumindest die technischen Spezifikationen und die Vertragsbedingungen, die in den durch das Ministerialdekret anzuwendenden MUK enthalten sind, in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen einfügen müssen.
Die belohnenden Kriterien sind nicht im Mindestinhalt gemäß Absatz 1 enthalten, sondern werden nur im nachfolgenden Absatz erwähnt, der sie unserer Meinung nach nur als rein fakultative Elemente vorsieht, deren Einfügung ein Objekt der Ermessensbewertung bilden kann und im Einheitsbericht anzuführen sind.- Datum: 11.12.2017
- [Allgemeine Fragen und Verschiedenes]
Sind die Formblätter auch für Verträge auszufüllen, die in die Sonderbereiche fallen? - Die Daten bezüglich öffentlicher Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge in diesen besonderen Sektoren mit einem Betrag gleich oder höher al 40.000 Euro, müssen aufgrund der von ANAC geregelten Informationspflichten, bis einschließlich dem Zuschlag mitgeteilt werden.
- Datum: 11.12.2017
- [Formblätter Beobachtungsstelle]
Sind die Formblätter für die Verträge für die Lieferung von elektrischer Energie auszufüllen? - Die Verträge für die Lieferung von elektrischer Energie fallen in den Bereich der Versorgungssektoren. Die Daten bezüglich öffentlicher Bau-, Dienstleistungs-und Lieferaufträge in diesen besonderen Sektoren mit einem Betrag gleich oder höher al 40.000 Euro, müssen aufgrund der von ANAC geregelten Informationspflichten, bis einschließlich dem Zuschlag mitgeteilt werden.
- Datum: 11.12.2017
- [Allgemeine Fragen und Verschiedenes]
Kann ein Wirtschaftsteilnehmer, der nicht im Adressenverzeichnis enthalten ist an einer laufenden Ausschreibung teilnehmen? - Die Registrierung im Adressenverzeichnis ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem Wettbewerb. Diese kann jederzeit von Seiten des Wirtschaftsteilnehmers vorgenommen werden.
- Datum: 21.11.2017
- [Telematische Plattform]
Was ist die Kostenstelle im System? - Die Kostenstelle ist die Organisationseinheit (bzw. eine der mehreren Organisationseinheiten) in welche die Vergabestelle unterteilt ist. Die Kostenstelle übergibt die Ausführung von öffentlichen Arbeiten oder die Lieferung von Gütern bzw. die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte mittels eines Ausschreibungsverfahrens.
- Datum: 21.11.2017
- [Allgemeine Fragen und Verschiedenes]
Welches ist der korrekte Modus für den Vertragsabschluss? Im Sinne des Art. 37 des LG 16/2015 muss der Vertrag bei sonstiger Nichtigkeit in
elektronischer Form, durch notarielle öffentliche Urkunde,
in verwaltungsrechtlicher öffentlicher Form,durch Privaturkunde oder im Wege des Briefverkehrs gemäß den für jede Vergabestelle geltenden Vorschriften
abgeschlossen.- Datum: 21.11.2017