FAQ

[Formblätter Beobachtungsstelle]
Sind die Formblätter der Beobachtungsstelle auch für Verträge auszufüllen, welche unter die sog. "contratti esclusi" fallen?

Die Formblätter sind für die Verträge von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen des ordentlichen und des Sonderbereiches zu übermitteln, welche einen Betrag von über 150.000 Euro aufweisen und unter die Artikel 19, 20, 21, 22, 23, 24 oder 26 des gesetzesvertretenden Dekretes des 12. April 2006, Nr. 163 fallen und der Zuschlag oder die Vergabe ab 01. Jänner 2011 zugesprochen wurde.

Datum: 9.6.2011
[Formblätter Beobachtungsstelle]
Sind auch für Dienstleistungs- und Lieferungsaufträgen im ordentlichen Bereich die Daten betreffend Stand der Durchführung, Unterbrechungen und Wiederaufnahmen, Fristverlängerungen, Änderungen (Varianten) und Weitervergaben mitzuteilen?
Für Lieferungs- und Dienstleistungsverträge im ordentlichen Bereich sind die Formblätter zum Stand der Durchführung auszufüllen, wenn der Betrag (Ausschreibungsbetrag inklusive Sicherheitskosten, aber ohne MwSt.) über 500.000 Euro liegt. Die anderen Ereignisse, welche für die Verträge von Arbeiten zu melden sind, wie Unterbrechungen, Wiederaufnahmen, Fristverlängerungen, Änderungen und Weitervergaben, sind, sofern sie eintreten, auch für Dienstleistungs- und Lieferverträge mitzuteilen.
Datum: 27.5.2010
[Formblätter Beobachtungsstelle]
Für Planungswettbewerbe muss der CIG­Kode eingeholt werden. Der Wettbewerb sieht nicht den Abschluss eines Vertrages, sondern eventuell die Vergabe einer Prämie oder einer Spesenvergütung vor. Müssen die Formblätter der Beobachtungsstelle auch für Planungswettbewerbe ausgefüllt werden?
Für Planungs-und Ideen-wettbewerbe wird ein CIG eingeholt, welcher perfektioniert werden muss, aber es ist keine Formblätterpflicht vorgesehen.
Datum: 27.5.2010