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Verzicht und Annullierung der Wohnbauförderung
Verzicht und Annullierung der Wohnbauförderung
Sozialbindung - Verzicht und Anullierung der Wohnbauförderung
Der Förderungsempfänger kann jederzeit auf die Wohnbauförderung verzichten und die Löschung der Sozialbindung beantragen, unter bestimmten Voraussetzungen.